Aufteilung in Eigentumswohnungen
Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen: Das müssen Sie wissen
Das Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen, kann sich lohnen. Denn einzelne Wohnungen erzielen in Summe oft höhere Verkaufspreise als das gesamte Haus. Doch die Aufteilung ist aufwendig, birgt Risiken und erfordert eine sorgfältige Planung. Wir zeigen, worauf es bei der Aufteilung in Eigentumswohnungen ankommt.
Grundlegend für die Aufteilung in Eigentumswohnungen: Die Teilungserklärung
Die Teilungserklärung dient als rechtliche Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum gemäß Paragraph 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG ). Sie enthält unter anderem folgende Regelungen:
- Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Welche Flächen gehören nach Aufteilung in Eigentumswohnungen zu einzelnen Wohnungen (zum Beispiel Wohnräume, Balkone), welche sind gemeinschaftlich zu nutzen (zum Beispiel Treppenhaus, Garten)?
- Miteigentumsanteile: Sie regeln die Kostenverteilung bei gemeinschaftlichen Ausgaben, meist basierend auf der Größe der jeweiligen Wohnung.
- Teileigentum: Definition von nicht wohnlichen Einheiten (zum Beispiel Garagen, Kellerräume, Stellplätze).
- Nutzungsrechte: Zuweisung von Sondernutzungsrechten, wie beispielsweise die exklusive Nutzung eines Gartens oder einer Terrasse.
- Kosten- und Instandhaltungspflichten: Festlegung, wer welche Kosten trägt und welche Instandhaltungen erforderlich sind.
Ein Notar erstellt und beurkundet die Teilungserklärung zur Aufteilung in Eigentumswohnungen und veranlasst die Eintragung ins Grundbuch. Jede Einheit erhält beim Kauf ein eigenes Wohnungsgrundbuch, das dem (neuen) Eigentümer zugeordnet wird. Das ursprüngliche Grundbuch des Grundstücks wird geschlossen.
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Voraussetzungen für die Aufteilung in Eigentumswohnungen
Vor der Teilungserklärung müssen einige technische und rechtliche Anforderungen erfüllt sein:
- Aufteilungsplanung und Abgeschlossenheitserklärung
- Genehmigungen in angespannten Wohnungsmärkten
Schnell-Überblick: Die Schritte zur Hausteilung
- Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Bauordnungsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Erstellung der Teilungserklärung durch einen Notar.
- Eintragung der Aufteilung ins Grundbuch.
Aufteilungsplanung und Abgeschlossenheitserklärung zur Aufteilung in Eigentumswohnungen
Aufteilungsplanung
Abgeschlossenheitserklärung
Der aktuelle Hauseigentümer muss gegenüber der lokalen Bauaufsichtsbehörde nachweisen, dass jede Wohnung „abgeschlossen“ ist, das heißt, sich zu anderen Einheiten technisch und räumlich abgrenzt. Nur dann ist eine Aufteilung in Eigentumswohnungen möglich.
Voraussetzungen dafür sind unter anderem:
- ein eigener Zugang
- sanitäre Anlagen
- separate Strom- und Wasserzähler
- die Einhaltung der Brandschutzvorschriften
Genehmigungen in angespannten Wohnungsmärkten
In Städten mit Wohnungsknappheit, wie zum Beispiel München, kann die Aufteilung in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig sein. Basis hierfür bilden die Regelungen im Baugesetzbuch.
Paragraph 172 Baugesetzbuch (BauGB) – Milieuschutz: In Erhaltungsgebieten muss geprüft werden, ob die soziale Struktur durch die Umwandlung gefährdet wird.
Paragraph 250 Baugesetzbuch (BauGB) – Umwandlungsverbot: Städte können in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung in Eigentumswohnungen generell untersagen.
Bis Ende 2025 gilt ein Umwandlungsverbot für Mietshäuser ab drei Wohneinheiten, in Bayern in 50 Kommunen ab elf Wohneinheiten. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor: Etwa, wenn das Wohnungseigentum zur Eigennutzung an Familienangehörige oder mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll.
Informieren Sie sich in jedem Fall vor Aufteilung in Eigentumswohnungen bei der zuständigen Behörde, ob Genehmigungen erforderlich sind.
Welche Kosten entstehen bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen?
Die Kosten bei der Aufteilung in Eigentumswohnungen variieren je nach Größe der Immobilie und der Anzahl der zu bildenden Einheiten. Typische Kostenpunkte sind:
- Aufteilungsplan: Kosten für Architekten oder Vermesser.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Gebühren bei der Stadt.
- Teilungserklärung: Notarkosten gemäß Paragraph 8 WEG.
- Grundbucheintragungen: Gebühren beim Grundbuchamt.
Für ein kleines Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen sind demnach die Kosten überschaubar, während ein großes Gebäude mit 20 Einheiten deutlich höhere Kosten verursacht.
Für wen lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen?
Für Investoren: Wertsteigerung durch Einzelverkauf
Ein Mehrfamilienhaus spricht meist Investoren an. Eigentumswohnungen hingegen sind für eine breitere Käuferschaft attraktiv, darunter Eigennutzer und Kleinanleger. Der Verkauf einzelner Einheiten bringt oft höhere Gesamterlöse. Insbesondere nach einer Komplettsanierung eines renovierungsbedürftigen Hauses kann die Aufteilung in Eigentumswohnungen sinnvoll sein.
Für Privatpersonen: Altersvorsorge durch Verkauf oder Mieteinnahmen
Senioren, die in Mehrfamilienhäusern leben, können durch eine Aufteilung Vermögen aktivieren: Einzelne Einheiten können verkauft oder vermietet werden, während andere Bereiche weiterhin selbst genutzt werden. Auch kann eine Teilung sinnvoll sein, wenn der Eigentümer mehrere Kinder hat, an die er sein Vermögen später gerecht vererben will. Oder der Eigentümer nach Aufteilung in Eigentumswohnungen steueroptimierte Schenkungen zu Lebzeiten durch.
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Risiken: Kündigungssperre, Vorkaufsrecht, Bankbewertung
Mietrechte
Vorkaufsrecht: Nach Paragraph 577 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Mieter beim Verkauf der Wohnung ein Vorkaufsrecht. Damit können sie einen neuen Eigentümer verhindern – wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Das Vorkaufsrecht haben Mieter allerdings nur, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufteilung in Eigentumswohnungen die Wohnung bereits angemietet hatten.
Kündigungssperrfrist: Neue Eigentümer können Mietern in den ersten drei Jahren nach dem Kauf nicht wegen Eigenbedarf kündigen (Paragraph 577a BGB) . Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei erheblichen Mietrückständen, möglich.
Auswirkung auf die Finanzierung
Bankbewertung: Wer ein Haus mit einem Immobilienkredit finanziert hat, sollte die Aufteilung vorher mit seiner Bank abklären. Banken bewerten Eigentumswohnungen anders als ein Mehrfamilienhaus, das nicht aufgeteilt ist. Die Aufteilung kann eine Neubewertung des Beleihungswertes zur Folge haben, was zu einer Unterdeckung der Grundschuld führen kann. Dies bedeutet, dass die Bank möglicherweise einen höheren Eigenkapitalanteil fordert. Außerdem können sich die Konditionen ändern.
Zudem kann die Bank feststellen, dass der Verkauf (nicht die Aufteilung!) der Einzelwohnungen einer gewerblichen Tätigkeit entspricht, was dazu führt, dass andere Konditionen für die Finanzierung gelten (siehe 3-Objekt-Grenze). Es ist daher wichtig, frühzeitig mit der Bank über mögliche Auswirkungen auf die Kreditkonditionen zu sprechen.
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Verkaufsdauer von Einzelwohnungen
Der Verkauf einzelner Wohnungen kann sich je nach Preisniveau und Marktnachfrage über einen längeren Zeitraum hinziehen. Verkäufer und Makler müssen aufgrund der Aufteilung in Eigentumswohnungen mit vielen Besichtigungsterminen und Notarterminen rechnen. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Verkäufer bis zum Verkauf der letzten Wohneinheit weiterhin in der durch die Aufteilung gebildeten Eigentümergemeinschaft verbleibt, was zusätzliche Verpflichtungen und Verantwortung mit sich bringen kann.
Allerdings kann auch in Eigentumswohnungen aufgeteiltes Haus als Gesamtobjekt an einen Investor verkauft werden.
Weitere Aspekte zur Aufteilung in Wohnungseigentum
Steuerliche Aspekte: Vorsicht vor gewerblichem Grundstückshandel
Wenn zwischen Hauskauf, Umwandlung und Weiterverkauf nur wenig Zeit liegt, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen, anstatt eine private Vermögensumschichtung. Laut der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt die sogenannte Drei-Objekt-Grenze: Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte gekauft und wieder verkauft, wird oft von gewerblichem Grundstückshandel ausgegangen. In diesem Fall müssen auf die Gewinne sowohl Einkommensteuer als auch Gewerbesteuer gezahlt werden.
Hausverwaltung nach der Umwandlung nötig
Nach der Aufteilung in Eigentumswohnungen ist eine ordnungsgemäße WEG-Verwaltung erforderlich, sobald die erste Einheit verkauft wurde. In vielen Fällen empfiehlt es sich, eine Hausverwaltung zu beauftragen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Verwaltung nicht selbst übernehmen möchte.
Fazit: Aufteilung genau abwägen
Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen kann lukrativ sein – sowohl für Investoren als auch für Privatpersonen. Allerdings erfordert der Prozess sorgfältige Planung und die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben und ist oft mit Mehraufwand verbunden. Eine Aufteilung in Eigentumswohnungen muss gut überlegt sein und sollte in Rücksprache mit dem Steuerberater erfolgen.
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