Erbteilung GmbH | |
---|---|
Firmenname (Handelsregister) | ErbTeilung GmbH (HRB 224795, Amtsgericht München) |
Sitz | Am Rathausplatz 15, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Anzahl Mitarbeiter | 10 |
Gründung | März 2016 |
Volumen | 3.000 bearbeitete Fälle pro Jahr mit einem Erbvolumen von etwa 350.000 Euro pro Fall |
Telefon | +49 (089) 2170 4906 |
[email protected] | |
Webseite | www.erbteilung.de |
Was steckt hinter dem Angebot der Erbteilung GmbH?
Die Firma Erbteilung bietet Erben an, ihren Erbanteil schnell in Geld umwandeln zu können. Beim Verkauf der Erbanteile verlassen sie die Erbengemeinschaft. In der Regel beinhaltet die Erbmasse Immobilien. Dies führt zu einer komplexen Abwicklung des Erbes.
Wie funktionieren der Ankauf von Erbanteilen und die Erbabwicklung?
Gegründet wurde die Firma im Jahr 2016. Mittlerweile beschäftigt sie zehn Mitarbeiter und über zehn externe Rechtsanwälte und Rechtspfleger.
Geschäftsführung Erbteilung GmbH
Geschäftsführer der Erbteilung GmbH aus dem oberbayerischen Weilheim ist Manfred Gabler. Er ist zusammen mit Christoph Rager Gründer des Unternehmens.
Geschäftsführer Erbteilung
Manfred Gabler, 55 Jahre.
Angebot und Konditionen von Erbteilung
Erbteilung konzentriert sich auf zwei Geschäftsfelder: Zum einen die Erbabwicklung, zum anderen den Kauf von Erbanteilen. Die Firma sieht sich als Legal-Tech Unternehmen. Sie betreibt eine Online-Plattform, erbringt jedoch keine Rechtsberatungsleistungen im Einzelfall. Hierfür werden externe Rechtsanwälte aus dem Netzwerk der Erbteilung beauftragt. Die Umsetzung und strategische Planungen erfolgen intern. Erbteilung ist deutschlandweit aktiv.
1 Erbabwicklung
Im Geschäftssegment Erbabwicklung übernimmt die Firma Erbteilung die Organisation und Finanzierung der Erbabwicklung für die Erben. Die Abwicklung erfolgt zusammen mit externen Rechtsanwälten. Sämtliche Kosten und das Kostenrisiko übernimmt Erbteilung. Die Firma erhält eine Provision, die nur im Erfolgsfall zu vergüten ist. Eine kurzfristige Auszahlung des Erbanteils ist möglich – Erbteilung gibt an, dass bis zu 30 Prozent sofort ausbezahlt werden. Die Höhe der Provision hängt von Größe und Komplexität des Erbfalls ab.
2 Verkauf von Erbanteilen
Erben, die schnell an ihr Geld wollen, oder Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft vermeiden möchten, können ihren Erbanteil verkaufen. Die Firma Erbteilung hilft ihnen, die Erbengemeinschaft kurzfristig zu verlassen. Die Miterben müssen dem Wechsel in der Erbengemeinschaft nicht zustimmen. Vorher muss geprüft werden, ob es Pflichtteilsansprüche gibt. Das übernommene Risiko und die Umwandlung in freies Kapital mit einer lange Vorfinanzierung führen dazu, dass Erben einen hohen Abschlag in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihr Erbe verkaufen. Je nach Höhe und Komplexität liegen die Abschläge bei 30 bis 45 Prozent.
Voraussetzungen für einen Erbanteilsverkauf oder eine Erbabwicklung
Der Aufwand zur Prüfung und Durchführung einer Erbabwicklung oder den Ankauf eines Erbanteils ist hoch. In Verbindung mit Kosten für Umsetzung und Rechtsanwälte lohnt sich eine Beauftragung der Firma Erbteilung bei Erbanteilswertem unter 100.000 Euro kaum. In Abhängigkeit von Höhe des Erbes und der Schwierigkeit werden die Konditionen für Interessenten individuell kalkuliert. Es müssen zudem rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um das Erbe umwandeln zu können. Über eine Online-Fallprüfung ermittelt das Unternehmen, ob der Fall geeignet ist.
Fazit
Erbteilung bietet neue Möglichkeiten für Erben, schneller an ihr Geld zu kommen oder die Erbengemeinschaft loszuwerden. Mit einer erfolgsabhängigen Vergütung haben Erbteilung und ihre Kunden ein gleichgerichtetes Interesse an einer schnellen und effizienten Abwicklung. Alternativ können Erben direkt einen Rechtsanwalt beauftragen, der auf Stundenbasis oder nach Streitwert abrechnet. Der Anwalt hat insbesondere bei einer Stundenabrechnung kein Interesse an einer schnellen Abwicklung des Falls. Allerdings ist die Leistung von Erbteilung nicht umsonst. Erben müssen mit hohen Abschlägen rechnen, aber es fallen keine Rechtsanwaltskosten mehr an.
Freibeträge nutzen
Erbschaftssteuer: Welcher Freibetrag gilt und wie lässt sich sparen?
Steuerprivilegien bei Immobilien
Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer bei Immobilien
Testament und Erbfolge
Haus vererben: Testament richtig verfassen und Erbfolge ändern
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Erbe und Pflichtteilsanspruch
Pflichtteil: Wie kann ich die Erbfolge ändern? Wie hoch ist das Pflichterbe?
Erbschein und Immobilien
Erbschein beantragen – wie sich Erben legitimieren
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Tipps & Aktuelles – Versand wöchentlich
Ausdruck: 11.10.2024
© IMMO.info gemeinnützige GmbH