Gesetzentwürfe aus Berlin
Bezahlbare-Mieten-Gesetz: Angemessene Mieten für soziale Gerechtigkeit
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, bezahlbarer Wohnraum ein wichtiger Baustein für gesellschaftliche Stabilität. Da Mietpreise jahrelang stärker gestiegen sind als Einkommen, werden immer mehr Haushalte durch Wohnkosten überbelastet. Bezahlbare Mieten Gesetz: Um Mietsteigerungen zu beschränken und Mietwucher zu ahnden, haben Oppositionsparteien Gesetzentwürfe erarbeitet. IMMO.info stellt drei Entwürfe vor.
In Deutschland wohnen mehr als die Hälfte der Menschen zur Miete. Die Frage „Mieten oder Kaufen?“ stellt sich nur denjenigen, die über ein gewisses Eigenkapital und Haushaltseinkommen verfügen. Unser Ratgeber Mieten oder Kaufen gibt dazu Auskunft. Ohne Eigenkapital und mit niederen Einkommen stellt sich die Frage nicht; es gibt keine Alternative zu einer Mietwohnung.
Mieten bedeutet, Flexibilität zu bewahren und sich nicht auf eine bestimmte Wohnungsgröße und Wohngegend festlegen zu müssen. Es bedeutet aber auch, von einem Vermieter abhängig zu sein. Vermieter profitieren von der hohen Nachfrage nach knappem Wohnraum in Ballungsräumen. Seit Jahren werden zu wenige günstige Wohnungen gebaut; gleichzeitig ziehen immer mehr Menschen in die Städte. Mietpreise steigen und werden für Haushalte mit niederen und mittleren Einkommen unerschwinglich. Manche leben in zu kleinen Wohnungen, andere wandern ins Umland ab und nehmen lange Fahrten zur Arbeit in Kauf.
Die Grünen und Die Linke sehen die soziale Durchmischung in Städten, allen voran in Berlin, bedroht und fordern finanzielle Entlastung für einkommensschwächere Haushalte. Die geltenden Regelungen wie Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und den Mietspiegel halten sie für nicht ausreichend. Die Grundidee der folgenden Gesetzentwürfe liegt darin, Eigentumsrechte und soziale Verantwortung in ein Gleichgewicht zu bringen. Es geht ihnen um nicht weniger als das Einhalten des Artikels 14 Absatz 2 des Grundgesetzes :
“Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Faire-Mieten-Gesetz

Der Entwurf des „Faire-Mieten-Gesetz “ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet eine umfassende Reform des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wirtschaftsstrafrecht (WiStrG). Er bezieht sich auf Neuvertragsmieten, Mieterhöhungen bei laufenden Verträgen und die Auskunftspflicht des Vermieters etwa zur Vormiete.
Wichtige Punkte sind: Die Mietpreisbremse soll unbefristet gelten. Unklare Regeln, wie etwa bei der Vermietung möblierter Wohnungen, sollen präzisiert werden. Die Kappungsgrenze, die die maximale Mietsteigerung innerhalb von drei Jahren regelt, soll gesenkt werden: in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von aktuell 15 Prozent auf neun Prozent. Auch die Regelungen zu Eigenbedarfskündigungen sollen verschärft und damit der vorgetäuschte Eigenbedarf reduziert werden.
Die Änderungen müssten im BGB aufgenommen werden, damit das Wirtschaftsstrafgesetz greifen kann. Dadurch würden höhere Bußgelder möglich, und Verstöße könnten nicht nur zivilrechtlich, sondern auch vom Staat verfolgt werden.
Das Faire-Mieten-Gesetz stellte Bündnis 90/Die Grünen im Mai 2025 im Parlament vor. Die Forderung nach einer Mietrechtsreform kann als Reaktion auf das Scheitern des Berliner Mietendeckels gesehen werden.
Mit dem Berliner Mietendeckel, einem 2020 verabschiedeten Landesgesetz, wollte die rot-rot-grüne Koalition die stark steigenden Mieten in Berlin stoppen. Ein knappes Jahr später kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz mit der Begründung, das Land Berlin habe keine Kompetenz, um die Miethöhe gesetzlich zu regeln. Mietrecht ist ein Bundesrecht.
Möblierte Wohnung Berlin
Möblierte Wohnungen – Vermieter profitieren
Mietrecht
Mietpreisbremse – Schutzinstrument mit Schlupflöchern
Bezahlbare-Mieten-Gesetz

Trotz des Scheiterns des Berliner Mietendeckels starten die Berliner Grünen mit dem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ einen weiteren Versuch, Teile des Mietrechts auf Landesebene zu regulieren. Die Partei möchte ihren Entwurf im Wohnungsaufsichtsgesetz verankern, das in die Länderkompetenz fällt, und keinen Eingriff in das Zivilrecht des Bundes darstellt. In dem Entwurf für einen sozial gerechteren Wohnungsmarkt geht es im Kern darum, dass Vermieten nicht nur Rendite bringen darf, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung mit sich bringt.
In den Eckpunkten des Entwurfs heißt es, Vermieter von mindestens 50 Wohnungen sollen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihrer Wohnungen zu bezahlbaren Mieten anzubieten. Je mehr Wohnungen jemand besitzt, umso höher die Quote. Während sie bei 100 Wohnungen bei zehn Prozent liegen soll, steigt sie bei mehr als 2000 Wohnungen auf 30 Prozent. Als „bezahlbar“ gelten Mieten, die mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die günstigeren Wohnungen sollen vor allem an Haushalte mit niedrigen Einkommen gehen, darunter Alleinerziehende und Senioren mit wenig Rente. Doch Haushalte mit mittleren Einkommen, die keinen Anspruch auf Sozialwohnungen haben, sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
Vermieter müssen dem Entwurf zufolge zudem ihre Wohnungen instand halten und dafür Rücklagen bilden. Wenn Wohnungsunternehmen mit mehr als 100 Wohnungen gegen das Gesetz verstoßen, soll ihnen die Erlaubnis zur Vermietung entzogen werden können.
Ein neu zu gründendes Landesamt für Wohnungswesen soll den Mietmarkt kontrollieren und die Durchsetzung des Bezahlbare-Mieten-Gesetzes überwachen; ein Miet- und Wohnungskataster soll die Eigentumsverhältnisse transparent machen.
Die Berliner Grünen haben ihren Gesetzentwurf Ende September 2025 präsentiert und damit ein Thema für ihren Wahlkampf zur Abgeordnetenhauswahl im September 2026 gesetzt.

Sicher-Wohnen-Gesetz
Der Entwurf spricht von einer verpflichtenden Sozialquote für Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen sowie hohen Bußgeldern bei Regelverstößen. Die Mieten der quotenpflichtigen Wohnungen sollen sich an den Sätzen des sozialen Wohnungsbaus orientieren. Kündigungen, vor allem wegen Eigenbedarf, sollen erschwert, Zwangsräumungen weitgehend verhindert werden. Auch Leerstand, Zweckentfremdung und Abriss bezahlbarer Wohnungen will das Gesetz unterbinden. Ebenso wie die Grünen fordern die Linken die Einrichtung einer neuen Kontrollbehörde.
Die Berliner Linken profilieren sich mit dem Entwurf, den sie im September 2025 präsentierten, für den anstehenden Wahlkampf als Mieterpartei, die Wohnraum als öffentliches Gut und nicht als Anlageobjekt betrachtet.
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Fazit
Wohnraum sichern, Mieten senken und die soziale Gerechtigkeit ausbauen – das sind große Themen unserer Zeit. Nicht nur die Politik, sondern auch die breite Öffentlichkeit fordert stärkeren Mieterschutz. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung beinhaltet, die Mietpreisbremse fortzuführen und zu verschärfen. Der Gesetzentwurf der Bündnisgrünen greift diese Punkte auf und fügt weitere hinzu. Wenn sich Mehrheiten für das „Faire-Mieten-Gesetz“ finden, muss es zusätzlich verschiedene juristische Hürden wie etwa die der Vertragsfreiheit und des Gleichbehandlungsgebots passieren. Diese rechtliche Prüfung erfolgt unabhängig davon, dass der Entwurf kompetenzrechtlich zulässig ist.
Die Gesetzesentwürfe der Berliner Grünen und der Berliner Linken unterscheiden sich vor allem im Detail. Gemeinsam ist beiden Entwürfen, dass sie – auch wenn sie als Sozial- oder Aufsichtsgesetz formuliert wurden –, wohl über Landeskompetenzen hinausgehen, da sie Mietpreise regulieren wollen.
Falls eines der Gesetze verabschiedet würde, könnte eine Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Das BVG achtet weniger auf das Etikett eines Gesetzes als vielmehr auf den Inhalt. Wird also ein Gesetz so formuliert, dass es formal in die Landeskompetenz fällt, in Wahrheit aber in Bundesrecht eingreift, gilt das als Kompetenzüberschreitung. Schon 2021 hat das BVG mit dem Kippen des Berliner Mietendeckels gezeigt, dass eine Verschleierung der Kompetenz nicht funktioniert.
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