Wann gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist eine staatliche Regulierung, um in angespannten Märkten das starke Ansteigen von Mieten für Wohnraum zu bremsen.

Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse nur für Immobilien, die einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegen. Welche Städte und Kreise dazu gehören, entscheiden die Bundesländer und sind online abrufbar, zum Beispiel die Mietpreisbremse Bayern .

Wohnungen dürfen grundsätzlich nicht höher als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden. Um die ortsübliche Miete festzustellen, gibt es sogenannte Mietspiegel und viele Städte und Gemeinden helfen den Mietern mit einfachen Online-Tools, zum Beispiel Augsburg .

Weitere Sonderregelungen gelten für das Land Berlin, für das der sogenannte Mietdeckel beschlossen wurde. Dieser wurde mittlerweile als verfassungswidrig eingestuft und gilt nicht mehr.

Kurz gefasst: Die Mietpreisbremse gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Miete liegt oberhalb von zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Immobilie liegt in einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt.
  • Es handelt sich nicht um die Vermietung eines Neubaus oder einer umfassend modernisierten Wohnung.
  • Die Wohnung wurde zuvor günstiger vermietet. Falls nicht, muss der Vermieter die Vormiete vor Vertragsabschluss offenlegen.