Konferenz der Verbraucherschutzminister
Verbraucherschutzminister: Neue Vorschläge zur Regulierung des Teilverkaufs
Den Verbraucherschutzministern geht es nicht schnell genug. Nach ihrer Auffassung hat der Bund die Vorschläge zur Regulierung von Immobilienverzehrprodukten nicht ausreichend beantwortet. Die Minister konzentrieren sich auf den Immobilien-Teilverkauf. Auf ihrer Konferenz schlagen sie neue Maßnahmen zur Regulierung vor.
Vor einem Jahr hatten Verbraucherschützer sogenannte Immobilienverzehrprodukte, auch Equity Release Produkte genannt, auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK ) genommen. Die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes forderten eine Prüfung der Produkte und Vorschläge zur stärkeren Regulierung. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen sollte einbezogen werden und Ergebnisse auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2023 besprochen werden. IMMO.info berichtete:
Verbraucherschutz Teilverkauf
Verbraucherschutz: Forderungen zur Regulierung von Teilverkauf und Immobilienrente
Verbraucherschutzminister sind unzufrieden
Das Ergebnisprotokoll der diesjährigen Konferenz liegt vor, ebenso ein kurzer Bericht des Bundes. Unzufrieden sind die Verbraucherschutzminister darüber, dass der Bund lediglich zu den bisher geschaffenen Informationsangeboten berichte. Auf die Vorschläge aus der letztjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz gehe der Bund nicht ein. Auch die notarielle Beratung gewährleiste keinen ausreichenden Verbraucherschutz:
Die notarielle Beratung umfasst grundsätzlich nur eine rechtliche, nicht aber auch eine wirtschaftliche Beratung.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat sich des Themas noch nicht angenommen, möchte es aber auf einer seiner nächsten Sitzungen behandeln.
Neue Beschlüsse zum Immobilien-Teilverkauf
In einem einstimmigen Beschluss betonen die Minister, dass rechtliche Rahmenbedingungen zur Regulierung des Marktes erforderlich seien. Dies vor dem Hintergrund der für Verbraucher finanziell weitreichenden Entscheidungen. In ihrem Beschluss konzentrieren sich die Minister auf den Immobilien-Teilverkauf, dessen Zunahme sie feststellen.
Beschluss mit einigen neuen Punkten, unter anderem Risiken des Immobilienmarkts sollen beide Seiten tragen
Die Verbraucherschutzminister geben neue Vorschläge zum Teilverkauf zu Protokoll, die über die letztjährigen hinaus gehen.
- Teilverkauf-Anbieter lassen sich eine Wertsteigerung für den angekauften Immobilienanteil zusichern. Das Wertverlustrisiko soll von beiden Miteigentümern gleichermaßen getragen werden.
- Erhöhung der Planungssicherheit bei Nutzungsentgelten, Regelung, was nach Ablauf der zeitlichen Befristung passiert.
- Von wertsteigernden Maßnahmen sollen die Teilverkauf-Anbieter nur in dem Umfang profitieren, in dem sie sich daran beteiligt haben.
- Oft sind Maklerkosten im sogenannten Durchführungsentgelt enthalten. Sollte ein späterer Gesamtverkauf der Immobilie ohne Makler stattfinden, dann sollen genauso die Teilverkäufer von den Kosten entlastet werden.
- Verbraucher müssen im Fall der Insolvenz des Teilverkauf-Anbieters geschützt werden, weil die Teilkäufer die gesamte Immobilie mit einer Grundschuld belasten.
Ist das fair? Risiko im Teilverkauf
Teilverkauf Nachteile: Anbieter wälzen Wertverlust ab
IMMO.info Kommentar
Transparenz- und Informationspflichten reichen den Ministern nicht mehr aus. Sie legen auf ein ausgewogenes Vertragsverhältnis Wert: Nach einem Teilverkauf sollen die Miteigentümer entsprechend ihrer Immobilienanteile an Kosten oder Wertsteigerungen beteiligt werden. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, würde dies das Ende des Teilverkauf-Geschäftsmodells in der aktuellen Form bedeuten.
Lösungsvorschläge fehlen. Das Problem: Senioren mit Geldbedarf wollen in ihrer Immobilie wohnen bleiben. Das zeigt die hohe Nachfrage nach einem Teilverkauf. Ansätze zur eigentlichen Problemlösung sind aus Politik oder Finanzbranche nicht sichtbar. Banken ignorieren Senioren bei der Altersfinanzierung. Beim Teilverkauf halten sich die Banken im Hintergrund und verdienen prächtig. Die Anbieter des Teilverkaufs tragen die Kosten für Abwicklung und Vermarktung. Sie refinanzieren sich bei Bankpartnern zu hohen Zinssätzen. Dies obwohl sie höchstens 50 Prozent der Immobilie erwerben und Banken hundert Prozent der Immobilie als Sicherheit erhalten.
Klarheit fehlt: Die letztendlichen Änderungen für den Teilverkauf sind unklar. Bisher sind keine Maßnahmen des Bunds greifbar. Auch über die rechtliche Einordnung des Teilverkaufs wird diskutiert. Eine faire Verteilung von Risiken und Chancen ist begrüßenswert. Jedoch ist fraglich, ob Banken einen “fairen Teilverkauf” finanzieren. Investoren halten sich aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten zurück. Klare und faire Regeln im Sinne der Verbraucher müssen sein. Gleichzeitig darf eine Überregulierung neue Lösungen zur Altersfinanzierung nicht verhindern.
IMMO.info empfiehlt: Bevor sich Senioren auf ein Produkt festlegen, sollten alle Möglichkeiten beleuchtet werden. Richtigerweise ist nicht nur die rechtliche, sondern auch die wirtschaftliche Betrachtung entscheidend. Dazu gehören Lösungen innerhalb der Familie oder letztendlich doch der Immobilienverkauf und Umzug in eine kleinere Immobilie. Mit Ratgebern zur Immobilienrente, einem Schnell-Check und Immobilienrente-Rechner, sowie Vergleichen von Anbietern und Konditionen, unterstützen wir als gemeinnütziges Portal die Entscheidungsfindung. In jedem Fall ist der Einbezug von Rechtsanwalt und Steuerberater empfehlenswert.
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