EU-Gebäuderichtlinie

EU-Gebäuderichtlinie: Was auf Hausbesitzer jetzt zukommt

Die aktuelle EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt ehrgeizige Ziele für mehr Energieeffizienz und im europäischen Gebäudebestand. Bis Mitte 2026 muss sie in allen Mitgliedstaaten – auch in Deutschland – in nationales Recht umgesetzt werden. Das bringt neue Pflichten für Eigentümer, Bauherren und Investoren mit sich.

Autor: ES Redaktion und Experten | Zuletzt geändert: 10.09.2025 | Lesezeit: 22 Minuten | Drucken

EU-Gebäuderichtlinie - Wohnhaus mit Photovoltaik

Zum Hintergrund:
Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, hat die EU die bestehende Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD ) erneut überarbeitet.

Kerninhalte der EU-Gebäuderichtlinie 2024

Die neue EU-Gebäuderichtlinie ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Bis Ende Mai 2026 müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht übertragen. Die zentralen Punkte:

1 Sanierung von Bestandsgebäuden

Wohngebäude

EU-Gebaeuderichtlinie - Wohnhaus

Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch soll bei Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 gesenkt werden. Mehr als die Hälfte dieser Einsparungen muss durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude erreicht werden.

Nichtwohngebäude

EU-Gebaeuderichtlinie - Bürogebäude

Bis 2030 müssen 16 Prozent und bis 2033 insgesamt 26 Prozent der am schlechtesten eingestuften gewerblichen und öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen

EU-Gebaeuderichtlinie - Kirche

Bestimmte Gebäudekategorien – darunter historische Bauwerke, Kleinstgebäude oder temporäre Bauten – können von den Pflichten befreit werden, wenn eine energetische Nachrüstung unzumutbar wäre.

2 Null-Emission bei Neubauten

Die EU-Gebäuderichtlinie führt bei Neubauten den Nullemissionsstandard ein. Öffentliche Neubauten müssen ab dem 1. Januar 2028 emissionsfrei betrieben werden, für alle anderen Neubauten gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2030. Diese Gebäude dürfen keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen und müssen für den Einsatz erneuerbarer Energien geeignet sein.

3 Ausstieg aus fossilem Heizen

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen keine rein fossil betriebenen Heizkessel mehr gefördert werden. Das Ziel ist, sich bis 2040 vollständig von fossilen Heizsystemen zu verabschieden. Zwar sieht die Richtlinie kein ausdrückliches Verbot von Gas- oder Ölheizungen vor, doch nationale Gesetze wie das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG ) verschärfen diese Vorgaben bereits.

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4 Solarpflicht

Die Nutzung von Solarenergie wird schrittweise zur Pflicht. Je nach Gebäudetyp gelten zwischen 2026 und 2030 verbindliche Fristen, bis wann Neubauten und bestimmte Bestandsgebäude mit Solartechnik ausgerüstet sein müssen. Öffentliche und gewerbliche Neubauten mit einer Fläche ab 250 Quadratmetern müssen spätestens Ende 2026 solarfähig sein. Für neue Wohngebäude wird die Solarpflicht spätestens Ende 2029 greifen. Ab 2030 müssen auf allen neuen Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden.

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5 Ladestationen für E-Autos

In neuen und größeren, renovierten Gebäuden müssen vermehrt Ladestationen für Elektroautos sowie Stellplätze für Fahrräder eingerichtet werden.

6 Smartness und digitale Steuerung

Zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen große Nichtwohngebäude künftig ein Energiemanagementsystem einrichten. Der sogenannte Smart Readiness Indicator misst die Gebäudeintelligenz und soll dabei helfen, Energieflüsse effizienter zu steuern. Spätestens Ende 2029 müssen viele große Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen mit automatisierten Steuerungssystemen ausgestattet sein.

7 Einheitliche Energieausweise und Effizienzklassen

Ab Mai 2026 werden EU-weit einheitliche Energieausweise mit einer Skala von A bis G Pflicht. Diese Ausweise müssen konkrete Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen enthalten. Ergänzend soll optional ein Renovierungspass eingeführt werden, der Eigentümern eine langfristige Planung von Sanierungen erleichtert. In Deutschland ist dies bereits durch die Einführung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) erfolgt.

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8 Maßnahmen gegen Energiearmut

Um Energiearmut zu bekämpfen, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, finanzielle Unterstützungsprogramme zu schaffen. Besonders gefördert werden sollen Haushalte in Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz, da sich dort die Energiekosten und Emissionen am stärksten reduzieren lassen.

9 Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wirksame und abschreckende Sanktionen zu erlassen, um die Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass – ähnlich wie im GEG – entsprechende Vorschriften in das nationale Bußgeldrecht aufgenommen werden.

EU-Gebäuderichtlinie - Grafik Gebäude

Welche Auswirkungen hat die EU-Gebäuderichtlinie auf Deutschland?

In Deutschland sind Schätzungen von Branchenverbänden zufolge rund 30 Millionen Immobilien betroffen. Da die EU-Gebäuderichtlinie nicht unmittelbar gilt, sondern erst in nationales Recht übertragen werden muss, wird es eine umfassende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geben. Auch Änderungen in den Landesbauordnungen sind zu erwarten. Kommunen und Verbände warnen jedoch, dass die geforderten Sanierungsquoten angesichts knapper finanzieller und personeller Ressourcen schwer zu erreichen sind. Die aktuelle Sanierungsquote liegt weit unter dem EU-Ziel von zwei Prozent.

Gebäuderaster: Orientierung für Eigentümer

EU-Gebäuderichtlinie - Grafik Stadtpanorama in grün

Der Immobilienverband Deutschland (IVD), der Bundesverband für Energieberatende (GIH) und der Bundesverband für Energie- & Wasserdatenmanagement (bved) haben ein Gebäuderaster entwickelt, das Eigentümern eine schnelle Einschätzung ihres Handlungsbedarfs ermöglicht. Grundlage sind die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Raster konzentriert sich auf zwei Achsen – die Effizienz des Gebäudes und die Art der Heizung – und teilt Immobilien in sieben Kategorien ein. So wird deutlich, wie hoch der Sanierungsbedarf ist, welche Maßnahmen vorrangig sind und wie dringend gehandelt werden muss. Für jede Kategorie gibt es konkrete Hinweise zu Handlungsbedarf, Dringlichkeit und möglichen Lösungspfaden.

Fazit: Die EU-Gebäuderichtlinie ist da, Deutschland muss aufholen

Die neue EU-Gebäuderichtlinie ist ein ehrgeiziger Schritt in Richtung Klimaneutralität und wird den Gebäudesektor grundlegend verändern – vom Neubau über den Bestand bis hin zur Heiztechnik. Für Deutschland bedeutet dies hohe gesetzliche, technische und finanzielle Hürden, aber auch die Chance, durch eine konsequente Umsetzung den Energieverbrauch drastisch zu senken und den CO₂-Ausstoß zu minimieren. Entscheidend wird sein, dass Bund, Länder und Kommunen die Vorgaben nicht nur gesetzlich verankern, sondern auch mit praxistauglichen Lösungen und ausreichender finanzieller Unterstützung begleiten.

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