Photovoltaik Förderung 2025
Photovoltaik-Förderung 2025: Diese Programme und Zuschüsse gibt es
Die Photovoltaik-Förderung in Deutschland bleibt auch 2025 ein zentrales Instrument der Energiewende. Ob Einspeisevergütung, zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für Speicher: Bund, Länder und Kommunen unterstützen den Ausbau von Solaranlagen mit vielfältigen Programmen. Welche Förderungen aktuell gelten und worauf Sie achten sollten – ein Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Zu den zentralen Förderinstrumenten des Bundes gehören das KfW-Programm 270 für zinsgünstige Darlehen sowie die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
- Neben den bundesweiten Programmen spielen auch die Photovoltaik-Förderung der Bundesländer und Kommunen eine wichtige Rolle, wobei regionale Unterschiede in den Förderangeboten bestehen.
- Das im März 2025 in Kraft getretene Solarspitzen-Gesetz hat Anpassungen bei der Einspeisevergütung für neue Anlagen mit sich gebracht, insbesondere im Hinblick auf negative Strompreise und anfängliche Einschränkungen der Einspeiseleistung.
- Steuerlichen Vorteile, wie die Befreiung von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und der Einkommensteuer für kleinere PV-Anlagen bis zu 30 kWp, bleiben weiterhin bestehen.
Photovoltaik-Förderung 2025: Was bundesweit gilt
1 KfW-Kredit 270: Fördermittel für erneuerbare Energien
Wer eine Photovoltaikanlage installieren will, kann weiterhin auf die Unterstützung des Staates zählen – genauer gesagt auf ein zinsgünstiges Darlehen der KfW. Mit dem Kreditprogramm 270 fördert die bundeseigene Förderbank gezielt den Ausbau erneuerbarer Energien. Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler können von dem Programm profitieren.
2 Was wird gefördert – und unter welchen Bedingungen?
Gefördert wird im Rahmen des Programms nicht nur die Anschaffung von Solarmodulen. Auch Planungskosten, Bauarbeiten, Installationen sowie der Anschluss ans Stromnetz sind über das Darlehen abgedeckt. Sogar Batteriespeicher, die gemeinsam mit einer PV-Anlage genutzt werden, lassen sich finanzieren. Voraussetzung ist, dass ein Teil der erzeugten Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird – zumindest bei privaten Antragstellern.
3 Konditionen: flexibel, aber nicht risikolos
Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten können über das KfW-Programm 270 finanziert werden, maximal jedoch 150 Millionen Euro pro Projekt. Das macht den Kredit für große wie kleine Vorhaben gleichermaßen attraktiv. Die Zinssätze sind dabei nicht einheitlich festgelegt. Sie richten sich nach der Bonität des Kreditnehmers sowie nach aktuellen Marktbedingungen. Derzeit beginnen die effektiven Jahreszinsen ab 3,76 Prozent. Die Laufzeit kann flexibel gewählt werden, häufig mit einer tilgungsfreien Anfangsphase.
Ein zentraler Punkt: Der Kreditantrag muss vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden. Wer zuerst bestellt oder baut und erst danach finanzieren will, geht leer aus. Anträge stellt man zudem nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank oder andere Finanzierungspartner. Diese übernehmen die Prüfung und Weiterleitung an die Förderbank.
4 Kombination mit weiterer Photovoltaik-Förderung lohnt sich
Besonders interessant wird das Programm durch die Kombinationsmöglichkeit mit der Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In manchen Regionen kommen zudem kommunale Zuschüsse hinzu. So entsteht ein Fördermix, der den Einstieg in die Solarenergie finanziell deutlich erleichtern kann.
Mehr zum KfW-Förderkredit 270 gibt es hier .
5 BAFA-Beratung: Staatliche Hilfe vor dem Solarkauf
Zwar bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Jahr 2025 keine direkte Förderung für Photovoltaik, doch fördert es weiterhin professionelle Energieberatungen mit 50 Prozent der entstandenen Kosten. Diese Unterstützung richtet sich an private Haushalte wie auch Unternehmen. Damit will der Staat sicherstellen, dass PV-Projekte auf fundierter Planung und effizienter Auslegung basieren.
Mehr zur Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude hier .
6 EEG-Einspeisevergütung: Geld für eingespeisten Solarstrom
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt weiterhin eine zentrale Photovoltaik-Förderung. Sie garantiert über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme eine feste Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Anlagengröße, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie davon, ob es sich um eine Teileinspeisung (nur Überschussstrom) oder eine Volleinspeisung handelt.
Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2025 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze pro Kilowattstunde:
Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
Bis 10 kWp | 7,94 Cent | 12,60 Cent |
10 bis 40 kWp | 6,88 Cent | 10,56 Cent |
40 bis 100 kWp | 5,62 Cent | 10,56 Cent |
Ab dem 1. August 2025 wird die Einspeisevergütung turnusgemäß um ein Prozent reduziert – eine gesetzlich verankerte Degression, die halbjährlich erfolgt. Die dann geltenden Sätze liegen geringfügig niedriger:
Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
Bis 10 kWp | 7,87 Cent | 12,48 Cent |
10 bis 40 kWp | 6,81 Cent | 10,46 Cent |
40 bis 100 kWp | 5,56 Cent | 10,46 Cent |
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Fördersätze – gestaffelt nach Anlagengröße und Standort.
7 Solarspitzen-Gesetz 2025: Das ist neu für Anlagenbetreiber
Mit dem im März 2025 in Kraft getretenen Solarspitzen-Gesetz (genauer: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen) ändern sich zentrale Bedingungen für neue Photovoltaik-Anlagen. Künftig entfällt die Einspeisevergütung in Zeiträumen, in denen der Strompreis an der Börse über vier Stunden hinweg negativ ist. Damit sollen Anreize zum Eigenverbrauch und zur Nutzung von Batteriespeichern gesetzt werden. Zudem dürfen Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, zunächst nur maximal 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen – es sei denn, eine sogenannte Steuerbox ist installiert. Diese ermöglicht Netzbetreibern, die Einspeisung situativ zu regulieren.
8 Steuervorteile nutzen: So rechnet sich Solarenergie
Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren auch von steuerlichen Entlastungen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Er umfasst nicht nur die Module selbst, sondern auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Montagematerial und Batteriespeicher. Das senkt die Investitionskosten effektiv um 19 Prozent – ein signifikanter Vorteil für private Haushalte und kleinere Unternehmen.
Zusätzlich sind die Einkünfte aus dem Betrieb dieser Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung greift rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022 und gilt für Strom, der selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist wird – unabhängig von der Art der Einspeisung.
Photovoltaik-Förderung 2025: Was Länder und Kommunen bieten
Bei der Photovoltaik-Förderung lohnt auch ein Blick auf regionale Programme. Einige Bundesländer und Städte fördern Solarstrom gezielt – mit Krediten, Zuschüssen oder speziellen Anreizen. Ein Überblick über die bekannten Angebote im Jahr 2025
Stand: Mai 2025
- Baden-Württemberg: Das Programm “Wohnen mit Zukunft ” bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen. Zusätzlich vergibt die landeseigene L-Bank Zuschüsse von 200 Euro/kWh Speicherkapazität – allerdings nur bei Einspeisung ins Netz. Auch Städte wie Freiburg, Mannheim und Stuttgart fördern Photovoltaik-Anlagen und Speicher.
- Bayern: Eine landesweite Förderung gibt es nicht. Doch Regensburg, Augsburg und Würzburg unterstützen den Einbau von Solaranlagen auf kommunaler Ebene.
- Berlin: Das Landesprogramm SolarPLUS , das 2024 ausgelaufen war, ist seit dem 21. März 2025 wieder verfügbar. Es bezuschusst PV-Anlagen und Stromspeicher.
- Hamburg: Die Hansestadt kombiniert Solarenergie mit Klimaschutz: Die Hamburger Gründachförderung unterstützt Solaranlagen auf begrünten Dächern.
- Hessen: Besonders aktiv ist Darmstadt – die Stadt fördert Photovoltaik-Anlagen im Rahmen eines eigenen Umweltprogramms.
- Niedersachsen: Hier fördern vor allem Städte wie Hannover und Braunschweig die Installation von PV-Anlagen.
- Nordrhein-Westfalen: Das Landesprogramm progres.nrw pausiert derzeit. Eine Neuauflage ist geplant – mit insgesamt bis zu 60 Millionen Euro bis 2028. Schon jetzt fördern Städte wie Bonn , Düsseldorf und Essen den Umstieg auf Solarstrom.
- Rheinland-Pfalz: In Mainz gibt es Zuschüsse für Batteriespeicher in Kombination mit einer PV-Anlage.
- Sachsen: Das Programm Sachsenkredit Energie und Speicher unterstützt Photovoltaik-Anlagen und Batteriesysteme.
- Schleswig-Holstein: In Kiel werden Solarstromanlagen im Stadtgebiet gefördert.
Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen bieten aktuell keine eigenen Förderungen für Photovoltaik an.
Einen Überblick über Fördermöglichkeiten bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz : Aktuell sind dort 59 Programme zum Thema Photovoltaik gelistet.
Förderung beantragen: Darauf sollten Sie achten
- Antragstellung vor Beginn: In den meisten Fällen muss der Förderantrag gestellt werden, bevor Sie mit dem Kauf oder der Installation der Photovoltaikanlage beginnen.
- Kombination von Förderungen: Die Kombination von verschiedenen Förderprogrammen (zum Beispiel KfW und kommunale Zuschüsse) ist in der Regel möglich.
- Bedingungen beachten: Die Förderungen sind oft an bestimmte Bedingungen geknüpft (zum Beispiel Einhaltung der technischen Normen, Anschluss ans öffentliche Netz).
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