Höhere Freibeträge für Erben?
Erbschaftssteuer in Zeiten boomender Immobilienpreise – Sollen Freibeträge erhöht werden?
Das Erben von Immobilien ist teuer, für manche gar unerschwinglich. Die letzten 13 Jahre sind die Immobilienpreise in Deutschland gestiegen. Auch wenn die Preise derzeit stagnieren oder sogar fallen - das Preisniveau und steigende Zinsen bereitet Erben große Sorgen. Damit Wohneigentum im Familienbesitz bleiben kann, unternimmt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) einen neuen Anlauf, um die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer zu erhöhen. Update am 16.12.2022: Bundesrat lehnt Erhöhung der Freibeträge ab.
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker fordert mit seiner aktuellen Initiative im Bundesrat die Flexibilisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie deren Regionalisierung. Er sieht die Gefahr, dass Kinder nach dem Tod der Eltern ein Familienheim nicht halten können, weil die Erbschaftssteuer so hoch ist.
„Wenn Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten können, dürfen wir das nicht hinnehmen“, so Füracker gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Ein Familienheim müsse ein Familienheim bleiben.
Die Höhe der Freibeträge müsse aktualisiert und am durchschnittlichen Wert von selbst genutzten Wohnraum angepasst werden. Zwar hätten sich seit 2009 die Immobilienpreise in Ballungsräumen wie München zum Teil verdoppelt. „Die persönlichen Freibeträge wurden jedoch 13 Jahre nicht angepasst. Die Entlastungswirkung der Freibeträge ist damit kaum noch vorhanden“, sagt Füracker.
Kostenfalle Immobilienerbschaft
Nicht nur Villenbesitzer in Grünwald bei München oder auf der Insel Sylt leiden unter der finanziellen Belastung durch die Erbschaftssteuer. Auch im Umland der Metropolen sowie in landschaftlich reizvollen Lagen kann die Erbschaftssteuer selbst für Menschen mit mittleren Einkommen unbezahlbar sein.
„Um zielgerichtet auf das ausgeprägte regionale Preisgefälle reagieren zu können“, heißt es in der Bundesratsinitiative, „sollen die Länder wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst regeln dürfen.“ Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer fließen direkt an die Länder.
Schon im September 2020 brachte der CSU-Politiker eine entsprechende Initiative in den Bundestag ein, allerdings ohne Erfolg. Ob er sein Anliegen bei der neuen Bundesregierung durchbringen kann, bleibt abzuwarten.
Auch der Eigenheimerverband Bayern fordert seit Jahren eine Reform der Erbschaftssteuer inklusive einer Verdoppelung des Freibetrags für Kinder, um den Erhalt von Wohneigentum zu fördern. Nach dem Krieg seien Häuser „oft auf sehr großen Grundstücken“ gebaut worden, sagt Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes . Im Erbfall stehe eine wachsende Zahl von Familien, oft Normalverdiener, vor einer schier unüberwindbaren finanziellen Bürde. Könne eine Familie in einer gefragten Region eine Immobilie nicht halten, profitierten davon häufig Bauträger und Investoren. Das kann dazu führen, dass eingesessene Bewohner verdrängt werden und die Mieten schneller steigen.
Aktuelle Immobilienbewertung
Immobilie schenken oder vererben wird teurer (Update)
Update: Freibeträge werden doch nicht erhöht
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte mitgeteilt, dass es zu einer Übereinkunft der Ampelkoalition zur Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gekommen sei. Seit dem Jahr 2009 wurden die Freibeträge nicht mehr erhöht. Daher soll eine Erhöhung um 25 Prozent angemessen sein. Der Freibetrag für Kinder läge damit bei 500.000 Euro anstatt 400.000 Euro.
Update 16.12.2022: Notwendig für die Erhöhung der Freibeträge ist eine Gesetzesinitiative der Bundesländer im Bundesrat, denn die Erbschaftssteuer fließt vollständig den Ländern zu. Der Bundesrat hat die Erhöhung der Freibeträge jedoch abgelehnt. Die Mehrheit der Bundesländer entschied, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht eingeschaltet werden soll.
Der bayerische Finanzminister Füracker sieht in einheitlichen Freibeträgen eine Ungleichbehandlung. Er erwägt deshalb eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtet der Bayerische Rundfunk . Der Minister vertritt die Meinung, dass die regionalen Unterschiede der Immobilienwerte berücksichtigt werden müssen.
(Update am 16.12.2022 TV)
Jahr für Jahr werden mehr Immobilien vererbt
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt in Deutschland von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen und des Erben sowie dem Wert des Erbes, bei Immobilien der aktuelle Marktwert. Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis, desto weniger Steuer fällt an. Und je höher der Wert des Nachlasses, desto höher die Erbschaftssteuer.
Wie hoch ist die Steuer?
Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer berechnen bei Immobilien
In vielen Fällen reichen die Freibeträge aus, um steuerfrei zu erben. Erst wenn etwa ein Elternteil einem Kind Immobilien oder Sonstiges im Wert von mehr als 400.000 Euro hinterlässt, muss der Fiskus beteiligt werden. Versteuert wird dabei nur der Betrag, der über die Freibeträge hinausgeht. Auch bei der Selbstnutzung einer geerbten Immobilie fällt in vielen Fällen keine Erbschaftssteuer an.
Einen umfassenden Überblick rund um die Erbschaftssteuer und die entsprechenden Freibeträge finden Sie in den IMMO.info-Ratgebern zu den Themen Erbe und Schenkung.
Drei Prozent der Erben erhalten mehr als eine halbe Million Euro
In Deutschland werden jedes Jahr 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt. Die genaue Zahl kennt niemand, da das Statistische Bundesamt nur steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen erfasst. Was jeweils unter dem Freibetrag liegt, geht nicht in die Statistik ein.
Von den erfassten Erbschaften beinhalteten 2018 rund 40 Prozent ein Grundstück oder eine Wohnimmobilie – Tendenz steigend –, wie eine Erhebung des Instituts für Demoskopie Allensbach von 2018 im Auftrag der Deutschen Bank zeigt.
Wie häufig Erben tatsächlich ein Familienheim verkaufen müssen, weil sie die Erbschaftssteuer nicht aufbringen können, ist nicht bekannt. Laut der Allensbach-Studie von 2018 liegen 16 Prozent der Erbschaften zwischen 100.000 und 250.000 Euro, vier Prozent zwischen 250.000 und 500.000 Euro und drei Prozent über 500.000 Euro.
Wenn Ihr (zu erwartendes) Erbe den Freibetrag übersteigt, können Sie hier berechnen, wie viel Steuer Sie abführen müssen. Fällt Erbschaftssteuer an, ist es schon heute möglich, sie über die Freibeträge hinaus zu reduzieren. In unserem Artikel Reduzierte Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer bei Immobilien erfahren Sie, wie das geht:
Steuerprivilegien bei Immobilien
Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer bei Immobilien
Schenkung mit Nießbrauch, Freibeträgen und mehr
Steuern sparen mit Schenkung von Immobilien
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Tipps & Aktuelles – Versand wöchentlich
Abschreibungen von Immobilien im Jahressteuergesetz
Restnutzungsdauer: Gesetzesänderung gestoppt
„Verbraucherdialog NRW“ in Düsseldorf
Teilverkauf von Immobilien: Ein Traum mit Vorbehalt
Mindestwert und Instandhaltung
Verbraucherschutz und BaFin: Wird Teilverkauf kundenfreundlicher?