W Verwaltung GmbH / Nutzungsdauer.com | |
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Firmenname (Handelsregister) | W Verwaltung GmbH HRB 12742 (Gütersloh) |
Sitz | Fuhrmannsplatz 11, 33442 Herzebrock-Clarholz |
Anzahl Mitarbeiter | circa 60 |
Gründung | 2017 |
Gründer und Gesellschafter | David Glasenapp |
Gewinn (2022) | 1.094.692 Euro |
Telefon | Telefonnummer +49 (0) 5245 8799684 |
[email protected] | |
Webseite | www.nutzungsdauer.com |
Tätigkeit Schwerpunkte | Erbringung von Immobiliendienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Gutachten über die Restnutzungsdauer von Immobilen. |
Unternehmen und Geschäftsmodell
W Verwaltung GmbH beziehungsweise Nutzungsdauer.com ist seit 2017 in der Immobilienbewertung tätig und hat sich auf Gutachten zur Restnutzungsdauer spezialisiert. Das Unternehmen setzt damit auf ein Modell, das Vermietern steuerliche Vorteile durch eine kürzere Abschreibungsdauer ermöglicht.
Die Geschäftsidee basiert auf einem bundesweiten Netzwerk zertifizierter Sachverständiger, die die Nutzungsdauer einer Immobilie analysieren und dokumentieren. Das Unternehmen wirbt damit, einer der ersten Anbieter von Restnutzungsdauergutachten zu sein. Eine hohe Anerkennungsquote von über 95 Prozent bei den Finanzbehörden soll die Rechtssicherheit der Dienstleistung unterstreichen.
Restnutzungsdauer Gutachten
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Aber: Grundsätzlich ist sind Abschreibungssätze (AfA) in jedem Jahr änderbar, da jedes Jahr für sich betrachtet wird. Eine Gesetzesänderung kann die Immobilienabschreibungen in der Zukunft betreffen.
Weitere Webseite Kaufpreis-aufteilung.com
Neben den Gutachten zur Restnutzungsdauer betreibt das Unternehmen die Webseite kaufpreis-aufteilung.com. Auf der Seite werden Gutachten angeboten, die den Kaufpreis zwischen Grundstück und Gebäude aufteilen. Die Aufteilung ist steuerlich relevant, da nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Ein solches Gutachten ist eine kostenpflichtige Alternative zum Excel-Tool, dass das Bundesfinanzministerium gratis bereitstellt (Zum Tool ).
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Angebot und Leistung von Nutzungsdauer.com
Nutzungsdauer.com bewertet die Restnutzungsdauer von Immobilien. Die Gutachten berücksichtigen technische, wirtschaftliche und rechtliche Kriterien. Sie erfüllen nach Angaben des Unternehmens alle formalen Anforderungen der Finanzbehörden.
- Kostenlose Ersteinschätzung
Eine kostenlose Ersteinschätzung soll Vermietern helfen, die Erfolgschancen für verkürzte Restnutzungsdauer abzuschätzen, bevor sie in ein umfassendes Gutachten investieren. Sie ist kostenlos und unverbindlich. - Auftrag für Gutachten
Stellt sich heraus, dass die Immobilie eine verkürzte Restnutzungsdauer hat, können Vermieter das Gutachten mit wenigen Klicks in Auftrag geben. - Begutachtung
Über das Büro von Nutzungsdauer.com in Herzebrock-Clarholz wird deutschlandweit ein Sachverständigengutachter vermittelt, der die Immobilie per Video-Telefonat oder vor Ort begutachtet und dokumentiert.
Seit seiner Gründung in 2017 hat das Unternehmen über 50.000 Objekte bewertet. Das Team umfasst mittlerweile mehr als 60 Mitarbeiter. Alle Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Zusätzlich verpflichten sich die Gutachter dem Ehrenkodex der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) sowie dem Ehrenkodex des Bundesverbands der Deutschen Sachverständigen und Fachgutachter e. V. (BDSF).
Geld-zurück-Garantie: Das Unternehmen verspricht, dass jedes Gutachten anerkannt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird es nachbessern und den Einspruch beim Finanzamt unterstützen.
Falls das Gutachten endgültig abgelehnt wird, erhalten Kunden die Kosten für das Gutachten zurück. Voraussetzung für die Rückerstattung ist das Einverständnis, den Fall an eine Steuerkanzlei abzugeben.
Abschreibungen von Immobilien im Jahressteuergesetz
Restnutzungsdauer: Gesetzesänderung gestoppt
Die Bewerbung der Gutachten auf der Webseite ist auffällig offensiv. Es werden hohe Steuerersparnisse, Rabatte und eine Geld-zurück-Garantie versprochen. Das Unternehmen wirbt außerdem damit, dass es einen Finanzgerichtsprozess finanziert, falls ein Gutachten nicht akzeptiert wird. Im Erfolgsfall behält das Unternehmen eine Beteiligung ein, nach eigenen Angaben in der Regel die Hälfte der Steuerersparnis über drei Jahre.
Preise und Kosten für Restnutzungsdauer-Immobiliengutachten
Die Kosten für ein Gutachten bei Nutzungsdauer.com variieren je nach Art und Umfang der Immobilie sowie den spezifischen Anforderungen. Bis Ende 2024 gelten bei Nutzungsdauer.com folgende Honorare – abhängig von der Wohn- und Nutzfläche:
- bis 299 m²: 795 € netto / 946,05 € brutto
- 300 bis 500 m²: 995 € netto / 1.184,05 € brutto
- 501 bis 1000 m²: 1.295 € netto / 1.541,05 € brutto
- 1001 bis 2500 m²: 1.695 € netto / 2.017,05 € brutto
- über 2500 m²: 2.195 € netto / 2.612,05 € brutto
Wird die Besichtigung per Videotelefonat durchgeführt, ist sie kostenlos. Ein Außentermin wird zusätzlich mit 150 € netto / 178,50 € brutto berechnet. Besichtigt der Gutachter das Objekt sowohl innen als auch außen, fallen zusätzlich 450 € netto / 535,50 € brutto an.
Die Preise beinhalten die Erstellung eines Vorentwurfs per E-Mail sowie eine einmalige Änderung der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
Liegen aussagekräftige Unterlagen über das Gebäude vor, verzichtet das Unternehmen auf eine Besichtigung vor Ort. Die Entscheidung hierüber trifft der Sachverständige mit dem Kunden.
Geschäftsführung
An der Spitze von Nutzungsdauer.com steht David Glasenapp, gelernter Wirtschaftsingenieur, Sachkundiger für Bauschäden und Baufehler sowie Sachverständiger für Immobilienbewertung. Sein Gespür für den Online-Vertrieb prägt das Unternehmen. So sind digitale Tools und Services wie der Abschreibungsrechner und das Besichtigungstool Bestandteil des Angebots. Zudem arbeitet Glasenapp mit Steuerberatern und anderen Akteuren der Immobilienbranche zusammen.
Unsere Einschätzung zu Nutzungsdauer.com
Nutzungsdauer.com hat sich als Online-Anbieter von Restnutzungsdauer-Gutachten etabliert. Wie groß die Kundennachfrage tatsächlich ist, bleibt jedoch offen, zumal nicht alle Immobilien vor Ort geprüft werden. Für Vermieter, die digitalen Prozessen vertrauen, könnte das Angebot dennoch eine interessante Option sein. Vorausgesetzt, man scheut die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt nicht. Ebenfalls kann eine Gesetzesänderung hohe Abschreibungen in Zukunft verhindern.
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