Was versteht man unter Schenkungssteuer?

Wenn Sie eine Immobilie oder etwas anderes geschenkt bekommen, ist grundsätzlich ein Vorgang gegeben, der eine Schenkungssteuer auslösen kann. Natürlich nur, wenn bestimmte Werte überschritten werden. Und es gibt weitere Ausnahmen – insbesondere bei Immobilienvermögen.

Die Schenkungssteuer muss stets der Beschenkte bezahlen.

Die Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer werden in einem Gesetz zusammengefasst geregelt: Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer? Mit unseren Tabellen helfen wir Ihnen- Sie können die Schenkungssteuer selbst berechnen.

Außerdem erhalten Sie in unseren Ratgebern zahlreiche Tipps, wie Sie mit der Schenkung von Immobilen Steuern sparen können.

Weitere Fragen und Antworten rund um Schenkungssteuer

Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkungen?

Durch die regelmäßige Nutzung von Freibeträgen können Sie Ihren Kindern oder andern Verwandten Schenkungssteuer oder später Erbschaftssteuer sparen.

Folgende Freibeträge erhalten Sie, die Sie alle zehn Jahre neu nutzen können:

500.000  Euro  Ehepartner und eigetragene Lebenspartnerschaften
400.000 Euro    Kinder oder Kinder verstorbener Kinder
200.000 Euro   Andere Enkel
100.000 Euro   Eltern und Großeltern
20.000 Euro   Geschwister, Nichten Neffen, Tanten, Onkel und mehr

Ausführliche Informationen zu Schenkungssteuer und Steuerspartipps.

 

Wie kann ich mit der Schenkung von Nießbrauch-Immobilien Erbschaftssteuer sparen?

Sie können eine Immobilie schenken und Ihren Liebsten damit in einem erheblichen Umfang Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sparen.

Ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht reduziert den Wert Ihrer Immobilie. Damit müssen die Beschenkten nur auf den reduzierte Wert Schenkungssteuer bezahlen. Eventuell entfällt die Schenkungssteuer komplett, weil Sie sich innerhalb von Freibeträge bewegen, bei Kunden sind dies 400.000 Euro alle zehn Jahre. Gleichzeitig behalten Sie sich einen Nießbrauch und können die Mieteinnahmen für sich vereinnahmen oder gesichert wohnen bleiben.

Beispiel:

Schenkung von Vater an Kind
Immobilienwert ohne Nießbrauch: 600.000 Euro – nach Abzug von 400.000 Euro Immobilienwert müssen 200.000 Euro versteuert werden. Schenkungssteuer: 22.000 Euro 
Immobilienwert mit Nießbrauch: 390.000 Euro nach Abzug des Wohnrecht – siehe Berechnung Wohnrechtwert
Der Immobilienwert liegt innerhalb des Freibetrags. Schenkungssteuer: 0 Euro 

Große Ratgeber und Rechner für Schenkungssteuer bei Immobilien