Mit Nießbrauch und Freibeträgen sparen
Kinder: Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sparen
Update für das Jahr 2024: Die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts als Möglichkeit, um Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer für die Kinder zu sparen. Anhand von Beispielen können Sie die Höhe der Steuer nachvollziehen und eine erste Abschätzung selbst berechnen. Wir gehen auf weitere Maßnahmen ein, damit für Ihre Kinder und weitere Personen die Steuerlast reduziert wird.
Mit Nießbrauch oder Wohnrecht Schenkungssteuer Kindern sparen
Es kommt häufig vor, dass Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten das Haus oder die Wohnung steuersparend schenken, beziehungsweise überschreiben, aber die Immobilie weiterhin nutzen möchten. Die Nutzung durch die Eltern kann dadurch erfolgen, dass die Eltern darin wohnen bleiben ( Wohnrecht) oder die Immobilie sogar weitervermieten und die Miete erhalten ( Nießbrauchrecht), obwohl diese ihnen nach der Schenkung nicht mehr gehört.
Zuletzt hatte die Bundesregierung sich über eine Erhöhung der Freibeträge abgestimmt. Allerdings hatten die Länder im Bundesrat die Erhöhung der Freibeträge abgelehnt.
Wie Sie mit Nießbrauch, Wohnrecht und Freibetrag konkret Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer sparen, erklären wir Ihnen anhand unserer Beispiele. Im Übrigen sind Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer-Gesetz ErbStG , gleichermaßen geregelt. Es gibt keine Unterschiede bei der Höhe der Steuer oder Freibeträge.
Schenkungssteuer & Nießbrauch: Auswirkungen auf den Schenker und den Beschenkten
Grundsätzlich muss der Beschenkte für die Schenkungssteuer aufkommen. Wenn Sie Ihrem Kind Schenkungssteuer sparen wollen, dann kann ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht hilfreich sein. Gleichzeitig behalten Sie sich das Recht wohnen zu bleiben und Miete zu erhalten.
Beispiel
Vater Thomas, 70 Jahre, schenkt seiner Tochter Nina die selbstgenutzte Wohnung im Wert von 600.000 Euro. Potenziell jährliche Mieteinnahmen betragen 21.000 Euro. Der Freibetrag für Schenkung an Kinder beträgt 400.000 Euro. Nina müsste daher auf den Betrag von 200.000 Euro Schenkungssteuer bezahlen. Der Steuersatz beträgt elf Prozent, die Steuerlast daher 22.000 Euro.
Vater Thomas will jedoch wohnen bleiben oder bei Auszug mögliche Mietzahlungen erhalten. Er behält sich einen Nießbrauch an der Wohnung. Der Nießbrauch hat aufgrund seines Alters einen Wert von 208.404 Euro. Die Berechnung von Nießbrauch erfolgt anhand der Jahresmiete 21.000 Euro multipliziert mit dem Kapitalwertfaktor 9,924*. Nach Abzug des Werts des Nießbrauchs beträgt der Immobilienwert gemäß Berechnung des Finanzamts nur noch 391.596 Euro.
Ergebnis: Keine Schenkungssteuer für Schenkung an Kind dank Nießbrauch:
Da sich der Wert innerhalb des Steuerfreibetrags von 400.000 Euro befindet, wird die Schenkung steuerfrei. Sein Kind Nina muss anstatt 22.000 Euro keine Schenkungssteuer mehr zahlen. Die Berechnung bei einem Wohnrecht anstatt eines Nießbrauchrechts wird seitens des Finanzamts gleichermaßen vorgenommen.
*Stand: 2024
Ein Haus, eine Wohnung, oder weitere Immobilien, die mit einem Wohnrecht oder einen Nießbrauch belastet sind, sind weniger wert. Das ist nachvollziehbar, denn die Immobilie ist belastet und kann nicht uneingeschränkt bewohnt oder vermietet werden. Weiter unten erläutern wir Ihnen, wie Sie den Abzug für den Wert von Nießbrauch oder Wohnrecht berechnen. Welche steuerlichen Auswirkungen haben die Beschenkten und Schenker?
Steuerliche Auswirkungen bei Schenkungen von Nießbrauch-Immobilien:
Aus Sicht des Beschenkten | Aus Sicht des Schenkers |
---|---|
Das Finanzamt erkennt einen reduzierten Verkehrswert der Immobilie an, wenn diese mit einem Wohnrecht oder Nießbrauchrecht belastet ist. Das macht sich für den Beschenkten in der Höhe der Schenkungssteuer bemerkbar. Im günstigsten Fall muss das Kind oder ein anderer Beschenkter keine Schenkungssteuer mehr bezahlen. |
Der Schenker, zum Beispiel die Eltern, behält sich den Nießbrauch vor. Er ist der Nießbrauchberechtigte und bleibt aus Sicht des Finanzamts „wirtschaftlicher Eigentümer“.
Der Nießbrauchberechtigte muss die Mieteinnahmen versteuern, wenn vereinbart ist, dass er diese weiterhin erhält.
Diese können dafür weiterhin seitens des Nießbrauchberechtigten geltend gemacht werden, reduzieren also den Betrag der Besteuerung aufgrund der Mieteinnahmen. |
Individuelle Anpassungen sind möglich, die sich steuerlich auswirken, zum Beispiel:
- Regelungen zu Wohnrecht und Nießbrauchrecht, wie Mieteinnahmen oder Nutzungsentgelt
- Regelungen zu Kostenverteilung, beispielsweise Instandhaltungsmaßnahmen
- Teilweiser Nießbrauch, zum Beispiel Eltern und Kinder teilen Mieteinnahmen zu je 50 Prozent
- Mehrere Personen als Nießbrauch- oder Wohnrechtberechtigte
Wichtig ist: Bei den dargestellten Beispielen handelt es sich um den sogenannten Vorbehaltsnießbrauch. Das heisst, der bisherige Eigentümer behält sich den Nießbrauch vor. Davon zu unterscheiden ist der Zuwendungsnießbrauch. In diesem Fall wird eine dritte Person, die bisher nicht Eigentümerin ist, zum Beispiel die Ehefrau, Nießbraucher. In diesen Fällen liegt eine eigene Schenkung an den zukünftigen Nießbraucher vor, die für ebenfalls schenkungsteuerpflichtig ist.
Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt und Steuerberater beraten
Wie hoch ist der Wert der Immobilie mit Nießbrauch bei Schenkungen an Kinder?
Der aktuelle Marktwert der Immobilie, also der Verkehrswert, wird um den Wert des Nießbrauchs oder Wohnrechts gemindert.
Das Finanzamt berechnet den Wert des Nießbrauchs oder Wohnrechts anhand der ersparten Miete, der Lebenserwartung und dem Kapitalwertfaktor. Die Berechnung des Nießbrauchwerts können Laien einfach nachvollziehen.
Beispiel: Wert des Nießbrauchs bei Schenkungen
90 Jahre männlich | 20 Jahre weiblich | |
---|---|---|
Immobilienwert ohne Nießbrauch | 500.000 € | |
Jahresmiete | 15.000 € | |
Kapitalwert | 3,242 | 18,060 |
Wert Nießbrauch | 48.630 € | 270.900 € |
Wert der Immobilie mit Nießbrauch | 451.370 € | 229.100 € |
Anhand des Beispiels sehen Sie, dass je nach Lebensalter und Geschlecht der Wert der Immobilie erheblich reduziert wird. Das gilt umso mehr, je länger das Nießbrauchrecht oder Wohnrecht voraussichtlich genutzt werden kann. Im Falle des 90-jährigen sinkt der Wert der Immobilien um etwa 10 Prozent, bei einer 20-jährigen wird der Immobilienwert mehr als halbiert: Immobilienwert mit Nießbrauch 229.070 Euro anstatt 500.000 Euro mit Nießbrauch.
Rechenschritte: Wie hoch ist die Ersparnis der Schenkungssteuer aufgrund eines Nießbrauchs oder Wohnrechts?
Bei einer Immobilie mit Wohnrecht oder einem Nießbrauchrecht wird für die Ermittlung der Schenkungssteuer der durch die Belastungen reduzierte Wert der Immobilie angesetzt. Sie müssen also:
- zuerst den Immobilienwert nach Abzug des Werts von Nießbrauch oder Wohnrecht berechnen (Wert des Nießbrauchrechts oder Wohnrechts berechnen)
- danach die Schenkungssteuer für den berechneten Immobilienwert ermitteln (Schenkungssteuer ermitteln).
Nutzen Sie außerdem unseren Rechner für Nießbrauch. Mit wenigen Angaben können Sie den Wert berechnen lassen. Wir hinterlegen dafür die aktuellen und offiziellen Tabellen, die das Finanzamt anwendet.
Beispiele: Rechenschritte zur Berechnung der Schenkungssteuer an Kinder
Beispiel: Rechenschritte zur Berechnung der Schenkungssteuer an Kinder
Vater (60) schenkt seinem Kind seine selbstgenutzte Wohnung unter der Voraussetzung wohnen zu bleiben. Es wird ein lebenslanges Nießbrauchrecht vereinbart. Der Verkehrswert der Wohnung ohne Belastungen beträgt 600.000 Euro.
1 Wert der Wohnung mit Nießbrauch für Schenkungssteuer berechnen
Details zu den Rechenschritten siehe Berechnung Nießbrauchwert 18.000 € Jahresmiete x 12,760 = 229.680 € Wert Nießbrauch 600.00 € abzgl. 229.680 € Wert Nießbrauch = 370.320 € Verkehrswert mit Nießbrauch Der Wert der Wohnung mit Nießbrauch beträgt somit 370.320 Euro.
2 Schenkungssteuer ermitteln
Freibetrag Schenkungssteuer Kinder beträgt 400.00 Euro. Der Wert der Wohnung mit Nießbrauch in Höhe von 370.320 Euro liegt innerhalb des Freibetrags. (Tabelle mit Kapitalwertfaktoren ab Januar 2024)
Damit muss das Kind keine Schenkungssteuer bezahlen. An das Kind ist damit die Schenkung steuerfrei.
Zum Vergleich – Berechnung Schenkungssteuer ohne Nießbrauch:
Details zur Berechnung der Schenkungssteuer Verkehrswert 600.000 € abzüglich 400.000 € Freibetrag = 200.000 € Bemessungsgrundlage 200.000 € Bemessungsgrundlage × 11 % = 22.000 € Schenkungssteuer Ohne Vereinbarung eines Nießbrauchs hätte das Kind 22.000 Euro Schenkungssteuer bezahlen müssen.
Anhand von drei Beispielen verdeutlichen wir Ihnen nachfolgend die Steuerersparnis und die Berechnungen.
Beispiele Steuern sparen: Schenkungssteuer bei Immobilien mit und ohne Nießbrauchrecht im Vergleich
Mit der Vereinbarung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts können Sie Immobilien vererben oder schenken und erheblich Steuern sparen. Neben der Schenkungssteuer für Kinder gibt es weitere Verwandte und Personen, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung erfahren. Welche Ersparnisse aufgrund von Wohnrecht, Nießbrauchrecht und Freibetrag möglich sein, werden aus unseren Beispielsfällen, unter Anwendung der Sterbetafel für das Jahr 2024, deutlich:
Wohnung in Dresden Schenkung von Onkel (60 Jahre) 150 qm, 7,75 €/qm Miete Nießbrauchwert: 178.002 € | Ohne Nießbrauchrecht | Mit Nießbrauchrecht |
---|---|---|
Verkehrswert 375.000 € | Wert 375.000 € Verkehrswert abzgl. Nießbrauchwert 178.002 € = 196.998 € | |
Schenkungssteuer | Schenkungssteuer | |
Steuerersparnis: 53.401 € | ||
Einfamilienhaus in München-Bogenhausen Schenkung von Mutter (50 Jahre) an Kind 200qm, 19 €/qm Miete Nießbrauchwert: 716.102 € | Ohne Nießbrauchrecht | Mit Nießbrauchrecht |
Verkehrswert 1,7 Mio € | Wert 1,7 Mio € Verkehrswert abzgl. Nießbrauchwert 716.102 € = 983.898 € | |
Schenkungssteuer | Schenkungssteuer | |
Steuerersparnis: 136.059 € | ||
Mietshaus in Köln Schenkung von Mann (55 Jahre) an Freundin 500 qm, 12 €/qm Miete Nießbrauchwert: 1.003.896 € | Ohne Nießbrauchrecht | Mit Nießbrauchrecht |
Verkehrswert 2,8 Mio € | Wert 2,8 Mio € Verkehrswert abzgl. Nießbrauchwert 1.003.896 € = 1.796.104 € | |
Schenkungssteuer | Schenkungssteuer | |
Steuerersparnis: 271.052 € |
Es gibt weitere Steuersparmöglichkeiten, die Sie zum Beispiel bei vermieteten oder selbstgenutzten Wohnimmobilien haben. Sie kann dahin führen, dass die Schenkung steuerfrei wird.
Wenn Sie Immobilienvermögen haben, gibt es weitere Möglichkeiten, die Sie kennen müssen und Ihren Erben und Beschenkten Geld sparen:
Erbschaftssteuer Kinder bei Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch
Der Gesetzgeber setzt im Erbschaftssteuer– und Schenkungssteuer–Gesetz ( ErbStG ) Schenkungen und Erbschaften gleich. Die Erklärungen zur Schenkungssteuer bei Nießbrauch-Immobilien sind daher auch im Erbfall anwendbar.
Beispiel Erbschaftssteuer bei Immobilie mit Nießbrauch
Ein Kind erbt eine Immobilie von seinem Vater. Die Immobilie ist weiterhin mit dem Wohnrecht oder Nießbrauchrecht der Lebenspartnerin des Vaters belastet. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird nur auf den reduzierten Wert der Immobilie abgestellt. Der Verkehrswert der Immobilie wird daher zweimal reduziert: Neben dem Abzug des Freibetrags, wird der durch den Nießbrauch reduzierte Wert für die Berechnung der Erbschaftssteuer für das Kind angesetzt. Bitte beachten: Der Erwerb des Nießbrauchs durch die Lebenspartnerin unterliegt ebenfalls der Erbschaftssteuer.
Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz setzt das Erben und Schenkungen gleich. Sie können die Steuer für eine erste Abschätzung einfach selbst berechnen.
Wie hoch ist die Steuer?
Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer berechnen bei Immobilien
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Ausdruck: 12.09.2024
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