Was ist ein Wohnrecht?

Unter Wohnrecht versteht man das Recht, eine Wohnimmobilie nutzen zu dürfen. Dies obwohl man nicht Eigentümer der Immobilie ist. In der Regel ist das Wohnrecht lebenslang vereinbart, es kann aber auch zeitlich befristet werden.

In aller Regel ist mit Wohnrecht gemeint, dass man die gesamte Wohnung oder das gesamt Haus zur alleinigen Nutzung zur Verfügung hat. Die juristisch korrekte Bezeichnung für das alleinige Nutzungsrecht ist   “Wohnungsrecht”, dies ist in § 1093 BGB  zu finden. Ein Wohnrecht bezieht sich genau genommen nur auf Teile oder die Mitbenutzung einer Immobilie. Das kommt in der Praxis allerdings kaum vor. Entsprechend des üblichen Sprachgebrauchs gehen wir mit Benutzung des Begriffs “Wohnrecht” immer  von der alleinigen Nutzung aus.

Sichere Vereinbarung des Wohnrechts

Ein Wohnrecht kann sicher vereinbart werden, wenn es dinglich gesichert ist, also im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen wird.

Ratgeber zum Wohnrecht, der sicheren Vereinbarung und den Unterschieden zu Wohnungsrecht und Nießbrauchrechten.

 

Weitere Fragen und Antworten rund um Wohnrecht

Kann man ein Wohnrecht verschenken, verkaufen oder vererben?

Die klare Antwort lautet: Nein. Ein Wohnrecht ist ein persönliches Recht. Das Wohnrecht ist personengebunden und kann grundsätzlich nicht übertragen werden. Es ist aber möglich, dass Vereinbarungen getroffen werden hinsichtlich der Vererbbarkeit des Wohnrechtswerts. Beispielsweise zahlt die Stiftung Liebenau des Restwert des Wohnrechts an die Erben aus, wenn der Bewohner und Nutzungsberechtigte vorzeitig stirbt. Weitere Ratgeber zu Wohnrecht und Nießbrauchrecht.

Wie hoch ist der Wert eines Wohnrechts?

Das Wohnrecht berechnet sich anhand folgender Formel:

Jahresmiete x Kapitalwertfaktor = Wohnrechtwert

Die Formel wird von den Finanzbehörden angewandt unter Nutzung der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts. Private Anbieter kalkulieren mit weiteren Faktoren.

Sie können den Wert des Wohnrechts selbst berechnen, oder unsere Rechner nutzen. Wir stellen Ihnen eine ausführliche Anleitung und die aktuellen Tabellen für Kapitalwertfaktoren zur Verfügung.

Hier geht es außerdem zu unserem Wohnrecht Online-Rechner.