Wohn-Riester

Immobilie mit Wohn-Riester finanzieren: Vorteile, Nachteile und Neuerungen

Wohn-Riester ist eine interessante Möglichkeit, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren und gleichzeitig staatliche Förderungen zu erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Wohn-Riester und die Verwendung des Sparguthabens.

Autor: ES Redaktion und Experten | Veröffentlicht: 10.11.2023 | Lesezeit: 26 Minuten | Drucken

Wohn-Riester

Was ist Wohn-Riester?

So funktioniert Wohn-Riester

Mit Wohn-Riester Altersvorsorge sparen Sie für das Eigenheim und erhalten staatliche Förderungen.

Wohn-Riester ist eine spezielle Form der Riester-Rente, der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland. Sie sparen mit Wohn-Riester für den Kauf, den (Um-) Bau oder die Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie. Ursprünglich als „Eigenheimrente“ im Jahr 2008 eingeführt, verfolgt Wohn-Riester das Ziel, selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern, um im Alter mietfrei zu wohnen.

Wer kann Wohn-Riester beantragen?

Um von den Wohn-Riester-Förderungen zu profitieren, müssen Sie zuerst einen Riester-Vertrag bei einem zugelassenen Anbieter (zum Beispiel Banken oder Versicherungen) abschließen. Dieser Vertrag kann einen Riester-Banksparplan, eine Riester-Rentenversicherung oder eine Riester-Fondssparplan beinhalten. Voraussetzung ist auch, dass Sie zu einer der Personengruppen zählen, die im Einkommenssteuergesetz (EStG), Paragraph 10a  und Paragraph 79 , benannt sind.

Im Wesentlichen sind folgende Personengruppen für Wohn-Riester berechtigt

  • Angestellte, Auszubildende, Selbständige, die gesetzlich rentenversichert sind
  • Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Sozialversicherung leisten
  • mittelbar Förderberechtigte, das heißt Personen, deren Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben

Wofür kann Wohn-Riester eingesetzt werden?

Die genannten Personengruppen haben Anspruch auf eine Wohn-Riester-Förderung gemäß Paragraph 92a  des Einkommensteuergesetzes, wenn Sie …

  • eine Immobilie kaufen oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen.
  • bereits in der eigenen Immobilie wohnen und diese noch finanzieren.
  • eine Genossenschaftswohnung kaufen wollen oder dafür bereits einen Kredit abbezahlen.
  • das Eigenheim altersgerecht umbauen wollen.
  • Anteile in einem Senioren- oder Pflegeheim kaufen wollen.
  • das erworbene Haus energetisch sanieren lassen wollen (neu ab 2024).

Ab dem 1. Januar 2024 können Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie ihr Riester-Guthaben für energetische Sanierungen verwenden.

Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen werden unterstützt:

  • Außenwände, Dach und Geschossdecken dämmen
  • Fenster und Außentüren austauschen
  • Lüftungsanlage erneuern oder einbauen
  • digitale Systeme einbauen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch verbessern
  • Heizungsanlage optimieren, wenn Sie älter als zwei Jahre ist oder erneuern, zum Beispiel durch den Einbau einer Wärmepumpe.

Anträge auf Nutzung des Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Alterssicherung (ZfA ) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.

Ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage können nicht mit Wohn-Riester finanziert werden. Denn das Ziel der staatlichen Förderung ist, dass möglichst viele Menschen im Eigentum wohnen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben, damit sich die Lebenshaltungskosten verringern.

Es werden nur die Kosten für den eigenen Wohnanteil berücksichtigt. Ein vermieteter Wohnungsteil oder ein Büro fallen nicht unter die Wohn-Riester-Förderung.

Wie funktioniert die Immobilien-Finanzierung mit Wohn-Riester?

Wohnriester beantragen Vorteile und Nachteile

Mit Beginn des Riester-Vertrags legen Sie fest, wieviel Geld Sie im Jahr einzahlen können und wollen. Vorausgesetzt werden mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr, maximal 2.100 Euro. Mittelbar Förderberechtigte, deren Ehepartner selbst „riestern“, können einen eigenen (Wohn-) Riester-Vertrag mit einer jährlichen Einzahlung von 60 Euro abschließen.

Um das angesparte Riester-Guthaben für die Finanzierung der Immobilie zu nutzen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1 Geldentnahme aus Riester-Vertrag

Sie können das Guthaben direkt als Eigenkapital für den Kauf oder den Bau einer Immobilie verwenden. Falls Sie bereits im Eigenheim wohnen, können Sie das Geld für die Sondertilgung eines bestehenden Darlehens nutzen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Teilentnahme mindestens 3.000 Euro entnehmen müssen.

Möglich ist auch, das Kapital für einen altersgerechten Umbau zu verwenden. In den ersten drei Jahren nach Kauf oder Bau müssen dafür mindestens 6.000 Euro entnommen werden. Nach diesem Zeitraum beträgt die Mindestsumme 20.000 Euro. Die Umbauten müssen mindestens zur Hälfte den Anforderungen der DIN 18040 Teil 2  von September 2011 entsprechen. Die DIN-Norm des Deutschen Instituts für Normung legt die Standards für barrierefreies Bauen fest. Eine Tilgung von Darlehen, die für den altersgerechten Umbau aufgenommen wurden, ist mit Wohn-Riester allerdings nicht möglich.Den Antrag zur Geldentnahme stellen Sie schriftlich und formlos bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA ). Sie ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund. Den Entnahmeantrag online finden Sie hier .

2 Finanzierung mit Wohn-Riester

Annuitätendarlehen

Wenn Sie als Immobilienkäufer ein zertifiziertes Riester-Darlehen für die Finanzierung aufnehmen, erhalten Sie staatliche Zulagen, ähnlich wie bei einem klassischen Riester-Vertrag. Das erleichtert die Tilgung.

Bausparvertrag

Beim Bausparvertrag mit Wohn-Riester sind Ihre Einzahlungen während der Sparphase förderfähig. Die Grund- und Kinderzulagen erhöhen Ihr Bausparguthaben. Ist der Vertrag nach einigen Jahren zuteilungsreif, kann das Guthaben für den Erwerb Ihrer Immobilie verwendet und das Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind die laufenden Tilgungsleistungen förderfähig, wobei die Zulagen dann für Sondertilgungen genutzt werden können.

Vorteile und Nachteile von Wohn-Riester

Vorteile

Nachteile

  • Gezielte Altersvorsorge und Eigentumserwerb
    Wohn-Riester ermöglicht es Ihnen, gezielt für Ihre Altersvorsorge zu sparen und gleichzeitig Wohneigentum zu erwerben oder zu verbessern. Dies schafft finanzielle Sicherheit im Alter und die Chance auf ein eigenes Zuhause.
  • Möglichkeit zur Entschuldung von Immobilienkrediten
    Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, Immobilienkredite schneller abzuzahlen und somit Schulden abzubauen. Dies trägt zur langfristigen finanziellen Stabilität bei und kann die Lebensqualität im Alter verbessern.
  • Staatliche Zulagen: Grundzulage und Kinderzulage
    Wer Wohn-Riester beantragt, profitiert von großzügigen staatlichen Unterstützungen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, für Verheiratete 350 Euro. Zusätzlich erhalten Sie für jedes Kind jährlich 300 Euro Zuschuss (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden). Berufseinsteigern bis 25 Jahre wird ein einmaliger Bonus von 200 Euro gewährt.
  • Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
    Als Förderberechtigter können Sie Ihre Gesamtsparleistung, bestehend aus den Sparbeiträgen und den erhaltenen Zulagen, steuerlich geltend machen. Sie sind berechtigt zu einem Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro in Ihrer Einkommensteuererklärung, abzüglich der erhaltenen Zulagen.
  • Bindung an selbstgenutzte Immobilie
    Die wohl größte Einschränkung von Wohn-Riester besteht darin, dass Sie die geförderte Immobilie nicht nach Belieben vermieten oder verkaufen können, ohne die Förderung zu verlieren. Die Förderung gilt nur, solange Sie die Immobilie selbst nutzen.
  • Steuerzahlungen im Rentenalter
    Wohn-Riester unterliegt, wie alle Riester-Produkte, der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Sie während Ihres Berufslebens Steuern sparen, jedoch erst mit dem Eintritt in den Ruhestand die bis dahin erhaltenen Leistungen versteuern müssen. Diese Regelung gilt für sämtliche Riesterverträge.

Wohnförderkonto

Für die Besteuerung nach Renteneintritt wird ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ verwendet. Auf diesem Konto werden alle ein- und ausgezahlten Beträge, die geförderten Tilgungsleistungen und die gewährten Zulagen erfasst. Bis zur vertraglich vereinbarten „Auszahlungsphase“ wird das Guthaben auf dem Wohnförderkonto jährlich mit zwei Prozent verzinst. Die Zinsen werden ebenfalls auf das Wohnförderkonto gebucht.

Die Auszahlungsphase liegt zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Sie können innerhalb dieses Zeitraums den Beginn frei festlegen. Zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie dann einen Bescheid von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen über den insgesamt zu versteuernden Betrag.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Betrag auf dem Wohnförderkonto zu versteuern:

  1. Sie verteilen den Betrag auf dem Wohnförderkonto gleichmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag. Die Teilbeträge versteuern Sie dann jährlich bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.
  2. Sie beantragen eine Einmalbesteuerung. Dafür gewährt das Finanzamt einen „Rabatt“ von 30 Prozent. Sie müssen also nur 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto stehenden Betrags versteuern. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, weitere 20 Jahre in der erworbenen Immobilie zu wohnen, andernfalls müssen Sie den Steuerrabatt nachzahlen.

Wenn Sie sich zunächst für die jährliche Besteuerung entscheiden, können Sie später noch zur Einmalbesteuerung übergehen. In diesem Fall wird der noch nicht besteuerte Betrag des Wohnförderkontos unter Berücksichtigung eines 30-prozentigen Abschlags versteuert.

Steuer-Tipps für Wohn-Riester

Vorausschauend anlegen

Unabhängig davon, wie das Wohnförderkonto aufgelöst wird, ergibt sich eine erhebliche Steuerpflicht. Sie können die Steuerlast mindern, indem Sie die ersparten Beiträge rechtzeitig für die Immobilie verwenden.

Jährliche Besteuerung bevorzugen

In den meisten Fällen ist es günstiger, die jährliche Besteuerung zu wählen. Insbesondere, wenn Ihr Jahreseinkommen im Alter gering ist.

Einmalige Besteuerung prüfen

Bei der einmaligen Versteuerung steigt der persönliche Steuersatz deutlich an, was den Nachlass von 30 Prozent aufheben kann. Das sollten Sie vorher berechnen.

Umzug ins Pflegeheim berücksichtigen

Bedenken Sie, dass Sie in Ihrer Immobilie weitere 20 Jahre nach der Auszahlungsphase wohnen bleiben. Das kann zum Problem werden, wenn ein Umzug ins Pflegeheim erforderlich ist. Um Regelverstöße und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte der Partner den Wohnsitz halten. Alternativ kann neues Eigentum in einer altersgerechten Wohnung oder Anteile in einem Pflegeheim erworben werden.

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Fazit: Lohnt sich Wohn-Riester?

Wohn-Riester kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie eine dauerhaft selbstgenutzte Immobilie kaufen wollen. Die staatliche Unterstützung kann Ihnen dabei helfen, die Finanzierung Ihrer Immobilie zu erleichtern oder bestehende Schulden zu begleichen. Bevor Sie jedoch einen Riester-Vertrag abschließen, ist es ratsam, sich umfassend von einem Finanzberater oder Experten zur Altersvorsorge beraten zu lassen und sorgfältig die individuellen Vorteile und Nachteile abzuwägen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Wohn-Riester optimal zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren langfristigen Wohnbedürfnissen passt.

Dass die Wohnriester-Rente maßgeblich dazu beiträgt die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, ist zu bezweifeln. Zu hoch sind die Anforderungen zum Erwerb eines Eigenheims: hohe Immobilienpreise, gestiegene Baukosten und stark gestiegene Zinsen lassen den Wunsch nach einem Eigenheim immer weniger wahr werden.

Weitere Infos zu Wohn-Riester sowie den Online-Antrag zur Entnahme von Riester-Guthaben erhalten Sie hier  bei der Deutschen Rentenversicherung.

Antworten zu häufigen Fragen zu Wohn-Riester gibt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in einem 31-seitigem PDF  (Stand: 1. Juli 2020)

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