Testament und Erbfolge

Haus vererben: Testament richtig verfassen und Erbfolge ändern

Das Vorhandensein von Haus, Wohnung oder anderem Immobilienvermögen und mehreren Erben spricht dafür, dass ein Testament sinnvoll sein kann. Eine Erbengemeinschaft kann über Immobilien nur gemeinsam entscheiden und oftmals verfolgen die Erben unterschiedliche Ziele. Das kann zu Streit führen.

Autoren: JV TV Redaktion und Experten | Zuletzt geändert: 20.05.2021 | Lesezeit: 10 Minuten | Drucken

Testament verfassen Immobilie vererben

Wann ist ein Testament gültig?

Gültigkeit eines handschriftlichen Testaments: Formanforderungen

Mit einem Testament können Sie die Erbfolge ändern. Es gelten allerdings besondere Formvorschriften. Es ist gemäß § 2247 BGB  insbesondere nur dann gültig, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Ein Testament, das am Computer verfasst, ausgedruckt und dann unterschrieben wurde, ist nicht wirksam. Sie müssen den kompletten Text eigenhändig niederschreiben. Die Anforderungen an die Gültigkeit im Einzelnen:

  • Testament muss eigenhändig geschrieben sein, also kein Ausdruck.
  • Das Testament muss eigenhändig unterschrieben sein. Bitte mit vollem Vor- und Nachnamen.
  • Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) müssen angegeben werden.
  • Sie sollten das Testament als solches bezeichnen. Die Seiten sollten nummeriert werden.

Sichere Verwahrung des Testaments

Logo des Zentralen Testamentsregisters

Damit Ihr Testament nach Ihrem Tod auch sicher gefunden wird, raten wir zu einer amtlichen Verwahrung. Sie können bei Ihrem Amtsgericht, beziehungsweise Nachlassgericht das Testament zur Verwahrung abgeben. Es wird im Zentralen Testamentsregister  der Bundesnotarkammer registriert, dass für Sie ein Testament hinterlegt ist. Bei Tod wird dies immer abgeprüft. Die Kosten sind mit rund 100 Euro überschaubar.

Notarielle Beurkundung des Testaments

Alternativ können Sie das Testament notariell beurkunden lassen. Rechtsanwälte und der Notar beraten Sie hierzu und helfen beim Aufsetzen des Testaments. Allerdings ist dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Es wird insbesondere dann teuer, wenn Sie über ein größeres Vermögen verfügen oder wenn Sie noch jung sind und eine Änderung des Testaments wahrscheinlich ist.

Notarielles Testament ist bei Immobilien nicht notwendig

Grundsätzlich muss die Übertragung eines Hauses oder einer anderen Immobilie notariell beurkundet werden, siehe § 311 b BGB .

Für der Vererben von Immobilien ist die Notarform oder ein notarielles Testament nicht erforderlich. Im Gegensatz zu Schenkungen oder dem Verkauf einer Immobilie reicht ein handschriftliches Testament für die Übertragung der Immobilie aus.

Gestaltungsmöglichkeiten: Mit dem Testament die gesetzliche Erbfolge abändern

Sie können anhand eines Testaments Ihr Erbe individuell regeln. Allerdings sind dem Ganzen Grenzen gesetzt. Wichtigste Einschränkung ist, dass Sie Ihren Ehepartner oder nahe Verwandte nicht komplett vom Erbe ausschließen, also enterben, können. Diese haben Mindestanspruch auf den Pflichtteil des Erbes, den sogenannten Pflichtteilsanspruch. Mit wenigen Ausnahmen erhält ein Erbe mindestens 50 Prozent des Erbes, das ihm entsprechend der gesetzlichen Erbfolge zusteht. Weitere Informationen zum Pflichtteil finden Sie hier:

Im Testament festlegen, wer Erbe wird und zu welchem Anteil

Testament Erbe Anspruch

Abgesehen von dem Pflichtteilsanspruch können Sie nach Belieben bestimmen, wer wieviel erbt.

Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie konkret folgendes im Testament angeben:

  • Wer wird Erbe?
    Eine oder mehrere Personen? Auch Firmen oder Stiftungen sind möglich.
  • Welcher Erbe erhält welchen Anteil am Erbe?
    Quote für jeden Erben festlegen.

Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Sie sind verpflichtet zum Beispiel den Pflichtteil an Anspruchsberechtigte auszuzahlen. Oder sie sind verpflichtet bestimmte Gegenstände oder auch Immobilien zu übertragen.

Im Testament festlegen, wer was bekommt – Immobilien als Vermächtnis

Sie können festlegen, dass Personen, Unternehmen oder Organisationen bestimmte Gegenstände, Geldbeträge oder auch Immobilien erben sollen. Es handelt sich dann um ein Vermächtnis. Die sogenannten Vermächtnisnehmer haben einen Anspruch gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft auf beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft werden dazu verpflichtet, eine notarielle Übertragung der Immobilie an den Vermächtnisnehmer vorzunehmen.

Weitere Auflagen im Testament vorsehen

In Ihrem Testament können Sie weitere Auflagen für Erben oder Vermächtnisnehmer festlegen. Sehr wichtig ist, dass diese möglichst konkret und eindeutig sind, damit es später nicht zu Streit kommt. Eine beliebte Auflage ist beispielsweise beim Vererben an Kinder, dass diese ein Mindestalter erreicht haben müssen oder einen Berufsabschluss, um über das Erbe verfügen zu können. Ebenso können ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für Ihre Immobilie geregelt werden.

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Testamentsvollstrecker

Bei größeren Vermögensverhältnissen und komplizierten Regelungen empfiehlt sich der Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Sie können diesen in Ihrem Testament benennen. Der Testamentsvollstrecker soll eine neutrale und möglichst fachkundige Person sein, zum Beispiel ein Steuerberater. Er kann sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern oder auf längere Zeit den Nachlass verwalten. Dies kann beispielsweise bis zur Volljährigkeit eines Kindes sein. Selbstverständlich erhält der Testamentsvollstrecker eine Vergütung für seine Tätigkeit.

Testament ist bei Immobilien und mehreren Erben oftmals sinnvoll

Im Ergebnis können Sie mit einem Testament Ihr Erbe abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln. Dies allerdings nicht ohne Grenzen, denn Sie haben den Pflichtteil für Ihre Erben zu berücksichtigen.

Wenn Sie über Immobilien oder ein größeres Vermögen verfügen und mehrere Erben oder minderjährige Erben haben, dann kann ein Testament durchaus sinnvoll sein. Regelungen zu Lebzeiten, zum Beispiel das Haus überschreiben, kann zusätzlich sinnvoll sein. Wir stellen Ihnen in unserem Ratgeber alle Vorteile und Nachteile gegenüber:

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Übertragung von Immobilienvermögen, Vorteile und Nachteile.

Sie sollten außerdem im Blick haben, dass eine Erbschaftssteuer anfällt, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Wie hoch sind die Freibeträge? Was muss ich bezahlen? Erbschaftssteuer selbst berechnen.

Alternativ können Sie zu Lebzeiten mit Schenkungen anfangen, ihr Vermögen zu übertragen. Anhand der Freibeträge und weiterer Möglichkeiten sparen Sie Ihren Begünstigten Erbschaftssteuer.

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Ratgeber Übersicht zu Erbe und Schenkung

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Erbe und Schenkung

Großer Ratgeber. Überblick zu allen Themen zum Vererben und Schenkungen von Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch.

Ausdruck: 11.10.2024

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