BVIV - Bundesverband Immobilienverrentung
Bundesverband Immobilienverrentung
Der Verbraucherschutz im Immobilien-Teilverkauf wird intensiv diskutiert. Einige Anbieter engagieren sich in einem Interessenverband. Der Bundesverband Immobilienverrentung soll zu Transparenz und der Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichten. Was steckt dahinter? Update: 29. Juli 2023
Bundesverband Immobilienverrentung: Gründung und Mitglieder
Unter dem Namen “Bundesverband Immobilienverrentung” – abgekürzt “BVIV” – haben sieben Anbieter aus den Bereichen Immobilien-Teilverkauf und Immobilienrente einen Verband gegründet. Gründungsmitglieder sind vorwiegend Teilverkauf-Unternehmen: Heimkapital, Wertfaktor, EV Liquidhome und vobahome. Weitere Mitglieder sind die Stiftung Liebenau, Wilhelm-Sander-Siftung und VR-Bank Memmingen. Sitz des am 21. Juni 2023 gegründeten Vereins ist Berlin. Die Doppelspitze bilden Julia Miller (geb. Schabert) und Christoph Sedlmaier. Neue Mitglieder müssen sich nach Angaben des Verbands auf die Einhaltung eines Code of Conduct verpflichten und eine Mindestgröße vorweisen. Kriterien für eine Mindestgröße sind in der Satzung nicht angegeben.
Deutsche Teilkauf und Deutsche Leibrenten fehlen
Der Verband umfasst nicht alle relevanten Marktteilnehmer. Im Bereich Immobilien-Teilverkauf fehlt die Firma Deutsche Teilkauf. Sie gehört zu den größten Anbietern und hat einen eigenen Verhaltenskodex aufgestellt. Der mit Abstand größte kommerzielle Anbieter der Immobilienrente in Deutschland, die Deutsche Leibrenten, ist ebenfalls nicht Mitglied. Das Unternehmen ist Mitglied im europäischen Verband EPPARG , dem nach eigenen Angaben größten Verband für Anbieter der Immobilienverrentung ( Equity Release) in Europa.
Weitere Produktanbieter seinen jedoch zur Mitgliedschaft im Verband eingeladen, heißt es aus Reihen der Gründungsmitglieder des BVIV.
Ziele des Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV)
Nach eigenen Angaben möchte der Bundesverband Immobilienverrentung Transparenz für Verbraucher schaffen. Ältere Kundengruppen unter den Immobilieneigentümern sollen geschützt werden. Der BVIV setzt auf eine freiwillige Selbstverpflichtung (Code of Conduct).
In der Satzung betont der BVIV zusätzlich die Vertretung der Interessen der Mitglieder auf politischer sowie gesellschaftspolitischer Ebene und die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen. Ziel sei außerdem die Erhöhung der Bekanntheit von Produkten der Immobilienverrentung bei Verbrauchern und in der Politik.
Diskussionen um den Verbraucherschutz im Teilverkauf
Der Bundesverband Immobilienverrentung positioniert sich in einer Zeit, in der der Verbraucherschutz in der Immobilienverrentung heiß diskutiert wird. Zuletzt hat die Abteilung Verbraucherschutz der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin den Immobilien-Teilverkauf unter die Lupe genommen. Die BaFin hat keine Warnung ausgesprochen, verweist aber auf die Nachteile des Modells.
Weiterhin werden Forderungen zur Regulierungen von Teilverkauf und Immobilienrente auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister (VSMK ) gestellt.
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Was nützt eine freiwillige Selbstverpflichtung?
Vor Verbandsgründung hatten die vier Teilverkauf-Gründungsmitglieder einen freiwilligen Qualitätskodex aufgestellt (“Code of Conduct”), der sich im veröffentlichten Verhaltenskodex des Bundesverband Immobilienverrentung widerspiegelt. IMMO.info berichtete.
Verhaltenskodex: Veröffentlichung von Verträgen noch nicht vorgesehen
Aus Sicht von IMMO.info ist ein wichtiger Punkte im Verhaltenskodex noch nicht enthalten: Die konkrete Ausgestaltung der Verträge sieht der Verbraucher erst im Notarvertrag. Begrüßenswert ist, dass der Kunde laut Kodex den Vertrag zur Immobilienverrentung mindestens vier Wochen vor dem Notartermin erhält – vorgeschrieben sind zwei Wochen. Jedoch: Musterverträge werden auf der Webseite oder anderer Stelle nicht veröffentlicht, so dass Dritte diese bewerten können. Zwar werden Vertragswerke und Prozesse laut Verhaltenskodex einer Prüfung auf die genannten Ziele und Qualitätsstandards unterzogen. Wer diese Prüfung durchführt und ob die Kundenverträge den geprüften Musterverträgen tatsächlich entsprechen, ist nicht nachvollziehbar.
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