Energetische Sanierung Steuer

Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen

Immobilieneigentümer können die Kosten einer energetischen Sanierung von der Steuer absetzen. Bis zu 40.000 Euro Steuerersparnis sind möglich. Wir erklären, wie Sie den Steuervorteil in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Autor: ES Redaktion und Experten | Zuletzt geändert: 20.06.2024 | Lesezeit: 18 Minuten | Drucken

Energetische Sanierung Kosten von Steuer absetzen

Was ist eine energetische Sanierung?

Energetische Sanierung Steuer 35c

Eigentümer sparen doppelt mit der Energetische Sanierung: Energiekosten senken und Kosten von der Steuer absetzen

Eine energetische Sanierung ist ein Maßnahme, die darauf abzielt, den Energiebedarf eines Gebäudes zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Dach, Fassade und Keller, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Installation von modernen Heizungs- und Lüftungssystemen. Eine energetische Sanierung kann den Energieverbrauch eines Gebäudes um bis zu 80 Prozent reduzieren und somit zukünftige Energiekosten deutlich senken.

Der Staat fördert Immobilieneigentümer (Eigennutzer) mit Steuervorteilen, die ihr Haus energetisch sanieren lassen wollen, mit bis zu 20 Prozent der Kosten. Der Steuervorteil geht aus dem aktuellen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung hervor, dass noch bis zum 1. Januar 2030 läuft. Bis dahin muss die energetische Sanierung der Wohnimmobilie abgeschlossen sein.

Alternativ können Eigenheimbesitzer Förderprogramme der BAFA oder KfW nutzen.

Energetische Sanierung

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Eigenheimbesitzer: Welche energetische Sanierung ist von der Steuer absetzbar?

Energetische Maßnahmen mit Steuerermäßigung

Damit das Finanzamt die Steuerersparnis bewilligt, müssen die Maßnahmen bestimmte Anforderungen erfüllen. In der Regel können Sie folgende energetische Sanierungen im Haus oder in der Wohnung von der Steuer absetzen:

  • Wärmedämmung von Dach, Wänden, Geschoss- und Kellerdecke
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Verbesserung des Hitzeschutzes (außenliegend und direkt mit dem Gebäude verbunden)
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage, sofern sie älter als zwei Jahre ist, und überwiegend aus erneuerbaren Energien betrieben wird (zum Beispiel Wärmepumpe, Solarwärme, Holzpellets)
  • Einbau einer Solarthermieanlage zur Stromerzeugung
  • Einbau eines digitalen Systems zur Kontrolle des Energieverbrauchs

§ 35 c EStG: Absetzbare Kosten bei Energetischer Sanierung

Ebenfalls von der Steuer absetzen können Sie die Materialkosten sowie Planung und Beratung der energetischen Sanierung:

  • Materialkosten für die Dämmung, Fenster, Türen, Heizungs- und Lüftungssysteme
  • Handwerkerkosten für die Installation und den Einbau der Maßnahmen
  • Planungskosten für die energetische Sanierung
  • Kosten für Energieberatungen. Ihr Energieberater muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA ) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sein. Anerkannt werden ebenfalls Energieeffizienz-Experten  für Förderprogramme des Bundes.
  • Zinskosten. Wenn Sie die Sanierung über einen Kredit finanziert haben, können Sie auch die Zinsen des Kredits von der Steuer absetzen.

Alle energetischen Maßnahmen, für die ein steuerlicher Vorteil gilt, sind in Paragraph 35c  des Einkommenssteuergesetzes aufgelistet.

Wichtig ist, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, da sie bei der Einkommenssteuererklärung als Nachweis benötigt werden.

Welche Voraussetzungen hat der Steuervorteil?

Um die Kosten für die energetische Sanierung von der Steuer absetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Maßgeblich ist der Tag des Bauantrags. Ist dieser nicht bekannt, gilt das Jahr des Baubeginns.
  2. Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und die Immobilie im Antragsjahr selbst bewohnen. Gibt es Mitbewohner, so dürfen diese für die Wohnung nichts zahlen. Als Teileigentümer ( Miteigentümer) können Sie die Sanierungskosten anteilig ansetzen.
  3. Die Sanierungsmaßnahmen müssen energetisch sinnvoll und nachhaltig sein. Das heißt, sie müssen den Energiebedarf des Gebäudes für längere Zeit deutlich reduzieren.
  4. Die Kosten müssen angemessen und nachvollziehbar sein. Es gibt keine Obergrenze für die Höhe der einzelnen, absetzbaren Kosten, allerdings ist die Höhe der Steuerersparnis auf 20 Prozent und Gesamtkosten von 200.000 Euro begrenzt. Mehr zur Höhe der Steuerersparnis.
  5. Die Sanierungsmaßnahmen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb beauftragt wird, der über das notwendige Know-how verfügt. Die Anforderungen an die energetische Maßnahmen sind in der dazugehörigen Verordnung  beschrieben.Zu den Fachbetrieben der Gebäudesanierung zählen:

    Maurer- und Betonbauarbeiten, ‐ Stukkateurarbeiten, ‐ Maler- und Lackierungsarbeiten, ‐ Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten, ‐ Wärme-, Kälte- und Steinbildhauarbeiten, ‐ Brunnenbauarbeiten, ‐ Dachdeckerarbeiten, ‐ Klempnerarbeiten, ‐ Glasarbeiten, ‐ Installateur- und Heizungsbauarbeiten, ‐ Kälteanlagenbau, ‐ Elektrotechnik- und -installation, ‐ Metallbau, ‐ Ofen-und Luftheizungsbau, ‐ Rollladen- und Sonnenschutztechnik, ‐ Schornsteinfegerarbeiten, ‐ Fliesen-, Platten-und Mosaiklegerarbeiten, ‐ Betonstein- und Terrazzoherstellung.

  6. Sie müssen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vorlegen. Das heißt: Der Fachbetrieb muss Ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der Sanierungsmaßnahme schriftlich bestätigen. Tipp: Fragen Sie vorher den Fachbetrieb, ob eine Ausstellungsberechtigung nach Paragraph 88  Gebäudeenergiegesetz vorliegt. Alternativ kann auch ein Energieberater oder Energieeffizienz-Experte, der die energetische Sanierung begleitet, die Bescheinigung ausstellen. Musterbescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Webseite kostenlos zum Download bereit.  Zur Musterbescheinigung 
  7. Das Finanzamt verlangt eine detaillierte Aufstellung der Kosten. Plus: Kopien der Rechnungen und Belege. Das bedeutet: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung angefallen sind, sollten genau dokumentiert werden. Hierzu gehören Materialkosten, Arbeitskosten und gegebenenfalls Kosten für Planung und Beratung.
  8. Bezahlung auf Rechnung und per Banküberweisung. Beachten Sie, dass die Steuervergünstigung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Rechnung vom Handwerker auf den Auftraggeber ausgestellt und der Betrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen wurde. Bargeldzahlungen oder eine Überweisung auf ein privates Konto sind nicht absetzbar.
  9. Die Immobilie muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Nicht nur Gebäude in Deutschland werden bei einer energetischen Maßnahme gefördert, sondern auch Immobilien in Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ausnahmen bilden die Schweiz und Großbritannien. Wenn Sie also ein Ferienhaus in Spanien energetisch verbessern wollen, sollten die Rechnungen und Bescheinigungen der Fachbetriebe und Handwerker für das Finanzamt in Deutschland übersetzt werden.

Wie hoch ist die Steuerersparnis der energetischen Sanierung?

Die Höhe der Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von Ihrem Einkommen und der Höhe der Sanierungskosten. Die Förderung für energetische Maßnahmen verteilt sich auf drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr wird Ihre Einkommensteuer um je sieben Prozent der Sanierungskosten ermäßigt – maximal je 14.000 Euro. Im dritten Jahr können Sie nochmal sechs Prozent ihrer Sanierungskosten geltend machen – maximal 12.000 Euro.

Die Höchstsumme der Förderung beträgt demnach 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Das entspricht Sanierungsmaßnamen in Höhe von 200.000 Euro. Kosten für eine energetische Begleitung und Fachplanung können Sie direkt mit bis zu 50 Prozent absetzen. Sie müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Gut zu wissen: Sie müssen nicht alle energetischen Maßnahmen in einem Kalenderjahr durchführen lassen. Das Finanzamt lässt zwischen 2020 und 2029 mehrere Einzelmaßnahmen gelten. So lange, bis der Höchsterlass von 40.000 Euro pro Immobilie erreicht ist.

Einkommenssteuererklärung: Wo werden die Kosten der energetischen Sanierung eingetragen?

Die Gesamtkosten der energetischen Sanierung pro Einzelmaßnahme tragen Sie in der „Anlage Energetische Maßnahmen“ der Einkommenssteuererklärung ein. Um die neue Steuerermäßigung zu erhalten, dürfen die Kosten nicht bei den Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen angegeben werden. Alternativ zur Anlage Energetische Sanierung ermöglicht der Fiskus weiterhin, Einzelausgaben als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung steuerlich geltend zu machen (siehe Paragraph 35a  Einkommenssteuergesetz).

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für beauftragte Tätigkeiten im Haushalt, die im Rahmen der energetischen Sanierung stattfinden, können als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft werden. 20 Prozent der Kosten bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro sind pro Jahr absetzbar. Insgesamt ergibt sich somit eine maximale Steuerersparnis von 4.000 Euro pro Jahr.

Handwerkerleistungen: Auch Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Arbeitskosten für die energetische Sanierung. Materialkosten sind ausgeschlossen. Die Absetzbarkeit ist begrenzt auf 20 Prozent der Kosten, maximal auf 1.200 Euro pro Jahr.

Von Vorteil ist, dass Sie haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen jedes Jahr von der Steuer absetzen können. Große Sanierungsmaßnahmen aber nicht. Hier werden die Kosten auf drei Jahre verteilt, da sie in der Regel höher sind.

Steuerbonus mit KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren: Geht das?

Steuervorteil Energetische Sanierung absetzen

Förderungen und Steuerbonus können nicht kombiniert werden. Lassen Sie berechnen, ob von der Steuer absetzen oder ein Förderprogramm besser ist.

Nein. Die Förderprogramme sind nicht miteinander kombinierbar. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie zum Beispiel die Kosten für eine neue Heizung von der Steuer absetzen wollen oder sich von der KfW oder dem BAFA fördern lassen wollen.

Ab 2023 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Investition in eine Einzelmaßnahme der energetischen Sanierung mit einem direkten Zuschuss. Weitere Informationen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude erhalten Sie hier .

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, die zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungen enthalten. Die Förderprogramme der KfW finden Sie hier .

Möglich ist, für jede Einzelmaßnahme unterschiedliche Förderungen zu beantragen. So können Sie zum Beispiel für die neue Heizungsanlage den Steuervorteil nutzen, während Sie für den Fensteraustausch eine KfW-Förderung nutzen.

Der Steuerbonus wird nachträglich mit Abgabe der Steuererklärung beantragt

Ein Vorteil der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ist, dass diese nachträglich durch die Abgabe der Steuererklärung beantragt wird. Bei Förderprogrammen der KfW oder des BAFA müssen vor Beginn der Maßnahme formell korrekte Angebote von Handwerkern eingeholt und bewilligt werden. Das kann sich als Hürde herausstellen. Nachteil der Steuerermäßigung ist, dass Verbraucher erst mit dem Steuerbescheid durch das Finanzamt die Sicherheit über die Förderung erhalten.

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Ausdruck: 17.10.2024

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