Photovoltaik Förderung 2024

Photovoltaik-Förderung 2024: Diese Zuschüsse erhalten Sie vom Staat

Wer als Hauseigentümer in eine Photovoltaik-Anlage investiert, kann sich vom Staat fördern lassen. Förderprogramme gibt es auch in einigen Bundesländern und Gemeinden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Photovoltaik-Förderungen 2024.

Autor: ES Redaktion und Experten | Zuletzt geändert: 05.01.2024 | Lesezeit: 21 Minuten | Drucken

Photovoltaik Förderung 2024

Gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung: Private Photovoltaik-Anlagen lohnen sich nur bei Eigenverbrauch

Einspeisevergütung einer Photovoltaik-Anlage

Die Bundesregierung gewährt eine bundesweit einheitliche Einspeisevergütung für Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Dabei handelt es sich um überschüssigen Solarstrom aus einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage), der im Haushalt nicht benötigt wird.

Die Vergütung variiert je nach Anlagenleistung und beträgt bis zu 8,6 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Größe bis 10 Kilowattpeak (kWp). Größere Anlagen erhalten ebenfalls eine Vergütung, die jedoch mit zunehmender Anlagengröße sinkt. So erhalten PV-Anlagen bis 40 kWp bis zu 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Volleinspeisung wird höher vergütet. Lohnt sich aber kaum.

Eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich bei Eigenverbrauch

Wallbox Förderung 2024 Photovoltaik

E-Auto oder Wärmepumpe? Eigenverbrauch lohnt sich am meisten, denn die Stromeinspeisung bringt nur wenig Geld.

Voraussetzung ist neben der Einspeisung auch ein gewisser Eigenverbrauch des Solarstroms, damit sich die Photovoltaik-Anlage rechnet. Denn der Bezug aus dem Stromnetz kostet Haushalte derzeit mit etwa 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde erheblich mehr. Und Ihr Haushalt bleibt voll abhängig vom üblichen Stromversorger und den steigenden Stromkosten.

Auch die Bundesnetzagentur  berichtet regelmäßig über aktuelle Fördersätze für Solaranlagen. Hier kann eine Tabelle mit den anzulegenden Werten heruntergeladen werden.

Der Netzbetreiber zahlt die Vergütung für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Vergütungssätze gelten für alle Anlagen, die nach dem 31. Juli 2022 neu in Betrieb genommen werden.

Diese Photovoltaik-Förderung 2024 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG  muss nicht vorab beantragt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Strom abzunehmen und nach den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Vorausgesetzt werden aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister  und bestimmte technische Eigenschaften der Photovoltaikanlage.

KfW Förderkredite 270 – Photovoltaik-Förderung 2024 mit günstigen Krediten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet günstige Kredite für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an. Mit diesen Krediten können private PV-Anlagen, Batteriespeicher und auch die Modernisierung von Altanlagen finanziert werden. Die KfW hat zum Beispiel das Programm 270  Erneuerbare Energien – Standard aufgelegt. Es soll ermöglichen, Solaranlagen und Speicher zinsgünstig zu finanzieren. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten auch die Kosten für die Planung, Installation und Modernisierung der Anlage.

Allerdings sind die Zinsen für das KfW-Programm 270 nicht mehr so günstig wie früher. Derzeit liegt der Zinssatz im besten Fall bei 4,72 Prozent. Es empfiehlt sich, den Förderkredit mit einem normalen Bankkredit zu vergleichen. Außerdem läuft die Kreditvergabe nicht direkt über die KfW, sondern immer über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihre Hausbank. Erkundigen Sie sich am besten, ob diese den KfW-Kredit vermittelt und den Antrag für Ihre Photovoltaik-Förderung bei der KfW einreicht.

Die KfW-Förderkredite laufen mindestens zwei Jahre, je nach Kredithöhe und Tilgungsrate. Am Anfang während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur die Zinsen. Danach vierteljährliche Raten plus Zinsen auf den Restbetrag.

Photovoltaik-Förderung 2024 der Bundesländer

Photovoltaik-Förderung durch Bundesländer: Einige Bundesländer wie Berlin und Schleswig-Holstein bieten Zuschüsse für den Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an. Die Programme variieren von Bundesland zu Bundesland, daher sollten Sie sich regelmäßig über die Verfügbarkeit in Ihrer Region informieren.

1 Berlin

Solar-Plus-Programm

Bezuschusst werden u. a.:

  • Beratung, Kauf und Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden oder Gründächern
  • Kauf oder Pacht von Stromspeichern
  • Steckersolargeräte

2 Hessen

Darlehensprogramm Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt private Eigentümer von Wohnimmobilien gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und der KfW beim Ausbau von Photovoltaikanlagen.

Sie erhalten die Förderung für den Kauf und die Installation

  • einer PV-Anlage inklusive eines Anschlusses an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW,
  • eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage sowie
  • von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs.

Die Photovoltaik-Förderung ist ein Darlehen. Die Höhe beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtinvestition, mindestens jedoch 10.000 Euro und höchstens 50.000 Euro. Für die Laufzeit des Darlehens erhalten die Kreditnehmer einen Zinszuschuss in Höhe von einem Prozent. Zusätzlich kann das Land Hessen eine Bürgschaft für das Darlehen übernehmen.

3 Nordrhein-Westfalen

Programm progres.nrw

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Modul „Erneuerbare Energien“ unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen)
  • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
  • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
  • Fassaden-Photovoltaik
  • Carports mit Photovoltaik-Dach

Zusätzliche Photovoltaik-Förderungen von Städten und Gemeinden

Kommunale Photovoltaik-Förderungen

Auch viele Städte und Gemeinden unterstützen die Anschaffung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Da immer wieder neue Programme und Förderungen hinzukommen, empfiehlt sich ein Blick in die Förderdatenbank  des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sobald Sie mit der Planung einer Photovoltaik-Anlage beginnen. Dort können Sie sich alle für Ihren Wohnort verfügbaren Photovoltaik-Förderungen zu einem bestimmten Thema anzeigen lassen.

Beratung ist sinnvoll und wird gefördert

Beratungsförderung

Photovoltaik Beratung

Beratung zur Photovoltaik Umsetzung und Förderung ist fast immer hilfreich.

Eine professionelle Energieberatung kann Ihnen bei der Entscheidung für die richtige Photovoltaik-Anlage und Photovoltaik-Förderung 2024 helfen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA ) bezuschusst die Photovoltaik-Beratung mit 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Zusätzlich gibt es einmalig 500 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn ein Energieberater die Beratungsergebnisse bei einer Wohnungseigentümer-Versammlung oder Beiratssitzung erläutert. Auch die Verbraucherzentralen bieten geförderte und zum Teil kostenlose Energieberatungen an.

Photovoltaik-Förderung 2024 für alle

Steuerbefreiungen bei privaten Solaranlagen

Nullsteuersatz: Seit Januar 2023 entfällt auf den Kauf und Installation der privaten Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher die Umsatzsteuer. Dies soll den Kauf und die Installation steuerlich attraktiver machen.

Für den Eigenverbrauch fällt seit dem Jahr 2023 ebenfalls keine Umsatzsteuer mehr an. Für die Einspeisevergütung kann durch die Kleinunternehmer-Regelung die Umsatzsteuerpflicht entfallen.

Auch bei der Einkommenssteuer gibt es Änderungen. PV-Anlagen bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gebäuden ohne Wohnzwecke sind ab dem Steuerjahr 2022 automatisch von der Einkommensteuer befreit. Auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien können von der neuen Regelung profitieren: PV-Anlagen bis 15 kWp pro Wohnung oder Gewerbebetrieb sind steuerfrei.

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