Die Grundpartner GmbH nutzt das Erbbaurecht und kauft Immobilieneigentümern das Grundstück ab. Das Haus verbleibt beim Verkäufer. Lohnt sich das Modell? IMMO.info hat mit Christoph Wontke, Geschäftsführer und Mitgründer der Grundpartner GmbH und dem Prokuristen Erik Krahl gesprochen.

Grund verkaufen, Haus behalten. Grundpartner kauft Eigentümern Grund und Boden ab, diese pachten das Grundstück zurück. Quelle: Webseite grundpartner.de im Februar 2025
Zielgruppe der Grundpartner sind Immobilieneigentümer, die Geld aus ihrem Eigenheim freisetzen, aber dauerhaft wohnen bleiben möchten. Hierzu gehören Senioren mit Schwierigkeiten, eine Immobilienfinanzierung zu erhalten. Als weitere Zielgruppe nennt Grundpartner Ehepartner im Scheidungsfall. Beispiel: Frau und Kinder bleiben im Haus wohnen, aber die Vermögenswerte müssen getrennt werden. Die Ehefrau kann aufgrund der fehlenden Kapitaldienstfähigkeit den Immobilienkredit nicht fortführen.
Das Unternehmen: GrundPartner GmbH
GrundPartner GmbH | |
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Firmenname (Handelsregister) | GrundPartner GmbH (HRB 250132, Amtsgericht Charlottenburg) |
Sitz | Paul-Robeson-Straße 13, 10439 Berlin |
Anzahl Mitarbeiter | 5 |
Gründung | Februar 2023 |
Volumen | Zum Start Immobilien im Wert von 5 Millionen Euro. Planung: Erwerb von Grundstück im Wert von 20 bis 40 Millionen Euro im Jahr 2025 |
Telefon | +49 (0) 30 235 987 030 |
[email protected] | |
Webseite | www.grundpartner.de |
Die Geschäftsführung der Grundpartner GmbH
Die Geschäftsleitung der Grundpartner GmbH besteht aus den Geschäftsführern Christoph Wontke und Malte Daniels und dem Prokuristen Erik Krahl.

Christoph Wontke
Geschäftsführer, 34 Jahre.

Erik Krahl
Prokurist, 27 Jahre.
So funktioniert das Erbbaurecht-Modell von Grundpartner
Im Erbbaurecht (ErbbauRG ) können Grundstück vom Haus getrennt werden. Grundpartner bewertet und erwirbt den Grund und Boden. Der Verkäufer behält das Gebäude und bekommt von Grundpartner das Recht, das Grundstück für einen Zeitraum von 199 Jahren zu pachten. Er wird zum Erbbauberechtigten. Für das Recht zur Grundstücksnutzung muss monatlich ein Erbbauzins bezahlt werden.
Schritte zum Grundstücksverkauf an Grundpartner
- Bewertung: Grundpartner bewertet den Grundstückswert. Die Bewertung richtet sich nach dem Bodenrichtwert.
- Grundbucheintragung: Im Grundbuch werden Grundstück und Gebäude getrennt. Grundpartner wird Eigentümer des Grundstücks, das mit einem Erbbaurecht belastet wird.
- Kaufpreis und Erbbauzins: Grundpartner bezahlt den Kaufpreis für das Grundstück. Gegebenenfalls wird damit eine bestehende Grundschuld abgelöst. Ab sofort ist ein monatlicher Erbbauzins an Grundpartner zu bezahlen.
- Laufzeit und Rückkaufoption: Laufzeit des Erbbaurechts sind 199 Jahre. Die Gebäudeeigentümer bekommen nach 15 Jahren die Option, das Grundstück zurückzukaufen. Der Rückkauf setzt eine Mindestwertsteigerung von 17 Prozent voraus.
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Unterschiede zum Teilverkauf
Grundpartner spricht von einer "horizontalen Teilung". Das Grundstück wird vom Gebäude getrennt.

Horizontale Trennung von Grundstück und Haus. Das Gebäude verbleibt beim Verkäufer. Er bezahlt für das Recht zur Grundstücksnutzung.
Im Gegensatz zu einem Immobilien-Teilverkauf ("vertikale Trennung") sind die Rechte und Pflichten nach Verkauf von Grund und Boden und Abschluss des Pachtvertrags im Gesetz über das Erbbaurecht klar geregelt. Die Verkäufer behalten das Haus und sind dafür verantwortlich.
Grundstück und Haus werden in zwei Grundbücher geteilt. Sie erhalten ein eigenes Erbbaurechtsgrundbuch. Die Nutzung des Grundstückes ist über die Laufzeit mit einem dinglichen Recht gesichert. Das Gebäude kann weiterverkauft und vererbt werden. Nach Angaben der Firma ist eine Beleihung das Gebäudes möglich, weil der Pachtvertrag auf einen Zeitraum von 199 Jahren abgeschlossen wird. Grundpartner verpflichtet sich im Erbbaurechtsvertrag die Zustimmung zu einer Beleihung zu erteilen.
Nicht möglich ist das Erbaurechts-Modell für Eigentümer, die sich in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG ) befinden. Das betrifft hauptsächlich Eigentumswohnungen und einige Reihen- und Doppelhäuser. Der Grundstücksverkauf funktioniert nur, wenn alle Grundstückseigentümer diesem zustimmen. Der Immobilien-Teilverkauf hingegen ist mit einer Eigentumswohnung möglich.
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Kunden können das Gebäude weiterverkaufen
Vorteil des Grundpartner-Modells ist, dass Kunden das Gebäude jederzeit weiterverkaufen können. Der Käufer erhält das Haus und übernimmt die Regelungen des Erbbaurechtvertrags für das Grundstück. Auch die enthaltene Rückkaufoption für das Grundstück übernimmt der Käufer. Er kann demnach zweistufig zuerst das Gebäude und dann das Grundstück erwerben.
Konditionen: Kaufpreis und Erbbauzins
Grundpartner bezahlt den Verkäufern nur den Wert des Grundstücks. Hierfür ist kein Gutachten notwendig, denn Grundpartner erwirbt die Grundstücke entsprechend des Bodenrichtwerts. Grundpartner kauft nicht in allen Regionen an. Mindestwert des Bodenrichtwerts sind 100 Euro pro Quadratmeter. Die Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten übernimmt Grundpartner.
Auf den Auszahlungsbetrag müssen Verkäufer einen Erbbauzins bezahlen. Grundpartner legt hierfür eine Verzinsung ab 4,99 Prozent pro Jahr fest, die jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI ) angepasst wird. Gegen einen Aufschlag ist eine Festschreibung der Konditionen, ähnlich einer Zinsbindungsfrist möglich.
Die Option zum Rückkauf des Grundstücks haben nur der Verkäufer oder dessen Erben. Sollte er diese nach 15 Jahren ziehen, wird die prozentuale Steigerung des Bodenrichtwerts als Rückkaufpreis angesetzt. Jedoch lässt sich Grundpartner eine Mindestwertsteigerung von 17 Prozent für das Grundstücks garantieren. Außerdem bepreist Grundpartner die Rückkaufoption mit einem Aufschlag auf den Erbbauzins.
Mit dem Gebäude hat Grundpartner nichts zu tun. Reparaturen, Modernisierung, Instandhaltung und auch die Grundsteuer sind weiterhin vom Verkäufer, der Eigentümer des Gebäudes ist, zu bezahlen.
Rechenbeispiel
Herr Müller ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Er möchte sein Haus zu Geld machen, aber dauerhaft darin wohnen bleiben. Der Immobilienwert beträgt 500.000 Euro. Davon entfallen 250.000 Euro auf das Gebäude und 250.000 Euro auf Grund und Boden. Die Immobilie ist mit einer Grundschuld von 50.000 Euro belastet.
Objektwert der Immobilie | 500.000 Euro |
Abzug Gebäudewert (Herr Müller bleibt Gebäudeeigentümer) | ./. 250.000 Euro |
Verkaufserlös Grundstück | 250.000 Euro |
Rückführung des Immobiliendarlehens | ./. 50.000 Euro |
Restbetrag zur freien Verfügung | 200.000 Euro |
Erbauzins pro Monat | 1.039,58 Euro |
Für Käufer: Gemeinsamer Immobilienerwerb mit Grundpartner
"Partnerkauf" nennt die Grundpartner GmbH eine Variante, um Immobilienkäufer beim Erwerb der Wunschimmobilie zu helfen. Der Immobilienkäufer erwirbt nur des Gebäude. Grundpartner kauft das Grundstück, das dem Immobilienkäufer zur Verfügung gestellt wird. Dafür ist ein Erbbauzins an Grundpartner zu zahlen. Im Ergebnis kann sich der Käufer ein größeres Haus mit Grundstück leisten. Allerdings hat er eine monatliche Belastung zu stemmen, die Banken bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigen müssen.
Fazit: Grundpartner bietet neue Möglichkeiten
Grundpartner ist ein junges Angebot für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten unter Nutzung des Erbbaurechts, das einzigartig ist. Wichtigste Zielgruppe sind Immobilieneigentümer, die Geld aus der Immobilie freisetzen und wohnen zu bleiben wollen. Für Eigentumswohnungen ist das Modell nicht möglich. Eine Finanzierung von Immobilien im Erbbaurecht wird von Banken nicht immer unterstützt, allerdings ist die Laufzeit mit 199 Jahren außerordentlich lange. Hierfür ruft Grundpartner eine Verzinsung von knapp fünf Prozent auf, die oberhalb von Immobiliendarlehen und ähnlich anderer Modelle liegt. Erfreulich ist, dass Verbraucher mit dem Grundpartner-Angebot aus einer weiteren Variante wählen können, das Immobilienvermögen liquide zu machen.
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