Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht und mehr.

Versicherung der Immobilie: Welche Versicherung muss sein?

Der Erwerb oder Bau eines Eigenheims konfrontiert Immobilieneigentümer mit neuen Risiken. Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung kennen viele. Was ist jedoch eine Bauleistungsversicherung? Welche Versicherung für die Immobilie muss sein?

Autoren: JV TV Redaktion und Experten | Veröffentlicht: 15.06.2021 | Lesezeit: 18 Minuten | Drucken

Versicherungen Immobilie Wohngebäude Haftpflicht Hausrat Bauherrenhaftpflicht

Vorab: Die wichtigsten Fakten zu Versicherungen rund ums Eigenheim

  • Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein Muss. Bei Banken ist eine Wohngebäudeversicherung Grundvoraussetzung für eine Immobilienfinanzierung.
  • Die Wohngebäudeversicherung versichert fest mit dem Haus verbundene Gegenstände und das Gebäude selbst. Sie greift unter anderem bei Schäden durch Sturm und Hagel, Feuer, Implosion oder Explosion und Leitungswasser. Wir empfehlen, Grobe Fahrlässigkeit als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung zu versichern. Je nach Immobilie raten wir zu einer Elementarschaden- und Feuerrohbauversicherung als Zusatzbausteine.
  • Ebenso ein Muss: Die Haftpflichtversicherung sichert Sie ab, wenn Dritte durch Ihr Versäumnis unbeabsichtigt zu Schaden kommen. Unterschieden werden muss zwischen privater Haftpflichtversicherung und der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. In der Bauphase ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig.
  • Eine Hausratversicherung ist nicht verpflichtend, aber manchmal ratsam. Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung versichert die Hausratversicherung die Gegenstände im Haus, die nicht mit dem Haus verbunden sind. Grobe Fahrlässigkeit sollte als Zusatzbaustein mitversichert werden.
  • Sowohl bei der Wohngebäudeversicherung als auch bei der Hausratversicherung muss darauf geachtet werden, eine Unterversicherung zu vermeiden.
  • Es gibt viele weitere Versicherungen, die je nach Immobilie und individuellen Umständen sinnvoll sein können.

Immobilienkauf: Welche Versicherungen braucht man?

Der Kauf und Bau des Eigenheims gehören zu den größten Investitionen, die ein Mensch in seinem Leben tätigt. Die Werte erhöhen sich mit Abschluss eines Immobilienkredits. Die Absicherung der Werte ist unabdingbar. Immobilienversicherungen schützen Sie davor, im Schadensfall mit großen Summen oder vielleicht sogar dem finanziellen Ruin konfrontiert zu sein.

Es sind nicht alle Versicherungen rund um das Eigenheim für jeden Hausbesitzer zwingend notwendig oder sinnvoll. Es gibt allerdings zwei Versicherungen, die jeder Hausbesitzer unbedingt abschließen sollte:

Wenn Sie bauen oder eine Ölheizung haben, dann sind außerdem eine Bauherrenhaftpflichtversicherungen oder Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll. In vielen Fällen kann außerdem eine Hausratversicherung empfehlenswert sein.

Unterhalb stellen wir Ihnen Details vor und benennen Ihnen Beispiele sowie Ausnahmen.

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Wohngebäudeversicherung

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zur Wohngebäudeversicherung. Beachten Sie auch den Abschnitt Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?2021-06-14T21:30:30+02:00

Die Wohngebäudeversicherung zählt zu der Art der Versicherungen, die jeder Immobilieneigentümer unbedingt abschließen sollte. Im Gegensatz zu einer KFZ-Versicherung ist diese nicht verpflichtend. Doch wenn ein Haus, beispielsweise als Folge eines Feuers, einen Totalschaden erleidet, wären nur die wenigsten Eigentümer dazu in der Lage, den Neubau aus eigener Tasche zu finanzieren. Die Wohngebäudeversicherung versichert den möglichen Totalschaden. Banken setzen eine Wohngebäudeversicherung für eine Immobilienfinanzierung voraus.

Was bezahlt die Wohngebäudeversicherung?2021-06-14T21:30:45+02:00

Grundsätzlich deckt eine Wohngebäudeversicherung alle fest mit dem Haus verbundene Bestandteile sowie das Gebäude selbst ab. Stellen Sie es sich bildlich vor: Sie stellen Ihr Haus auf den Kopf. Alles was nicht rausfällt, ist durch die Wohngebäudeversicherung versichert.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie vor Schäden durch höhere Gewalt. Konkret können das zum Beispiel die folgenden Ereignisse sein: Schäden als Folge von Sturm ab Windstärke acht, Hagel, Feuer, Implosion, Explosion oder Schäden durch Leitungswasser.

Die Wohngebäudeversicherung setzt sich aus den folgenden Basis-Bausteinen zusammen und kann für einen Aufpreis um einzelne Komponenten, siehe Zusatzbausteine, ergänzt werden.

Sturm und Hagel
Bei Sturmschäden ab Windstärke acht Beaufort und Hagelschäden, greift die Wohngebäudeversicherung. Unwetterschäden, zum Beispiel mit der Folge abgedeckter Dächer und umherfliegender Dachziegel, richten jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe in Deutschland an. Mehr als 80 Prozent dieser Schäden werden durch Sturm und Hagel verursacht.

Feuer, Implosion oder Explosion
Wenn Schäden am Eigentum entstehen, die Folgen von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion sind, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Da Lampen und Steckdosen zu den fest integrierten Bestandteilen im Haus zählen sind auch diese mitversichert. Eine Grundvoraussetzung, damit die Wohngebäudeversicherung bei Feuerschäden zahlt, sind Rauchmelder, beziehungsweise Brandmelder. Seit einigen Jahren sind Brandmelder Pflicht. Geregelt ist in den Landesbauordnungen , dass Brandmelder in Schlafzimmern und Fluren installiert werden müssen. Wenn Eigentümer das nicht nachweisen können, laufen Sie Gefahr auf einem Teil oder sogar den gesamten Kosten sitzenzubleiben. Gleiches gilt für den Elektro-Check, den sogenannten E-Check. Sie sollten die Elektrik in Ihrem Haus regelmäßig überprüfen lassen samt Nachweis, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht.

Leitungswasser
Durch diesen Teil der Wohngebäudeversicherung sind Sie vor berstenden Leitungen durch Frost oder kalkhaltigem Leitungswasser geschützt. Grundwasserschäden sind allerdings nicht mitinbegriffen.

Was passiert bei einem Totalschaden der Immobilie?2021-06-14T21:30:58+02:00

Wenn Ihr Haus beispielsweise als Folge eines Brandes oder Erdbebens vollständig zerstört wird, so sollte Ihnen der so genannte Neuwertpreis Ihres Hauses zustehen. Es wird die Summe ermittelt, die Sie benötigen, um zu heutigen Preisen ein neues, gleichwertiges Haus zu errichten. Dabei sind die Planungskosten und Architektenkosten inbegriffen.

Die Summe wird normalerweise nur an Sie gezahlt, wenn Sie spätestens drei Jahre nach Zerstörung Ihrer Immobilie mit dem Neubau anfangen. Da Ihre Immobilie innerhalb der Bauphase nicht bewohnbar ist, sind Sie höchstwahrscheinlich dazu gezwungen für diese Zeit in ein Mietobjekt auszuweichen. Um diese Mietkosten erstattet zu bekommen, können Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung Mietersatz mitversichern lassen.

Welche Zusatzversicherungen bei der Wohngebäudeversicherung machen Sinn?2021-06-14T21:20:24+02:00

Elementarschadenversicherung

Es ist keine Seltenheit, dass Immobilien Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen erleiden: Der Keller läuft voll und hinterlässt neben Schäden am Mobiliar signifikante Spuren am fest integrierten Inventar der Immobilie. In diesem Fall würde die Grundversion der Wohngebäudeversicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommen. Ebenso sind Schäden als Folge von Erdbeben, Erdrutschen oder Lawinen grundsätzlich nicht mitabgedeckt. Um auf Nummer sicher zu gehen und gegen diese Art der Außeneinwirkungen abgesichert zu sein, kann bei der Wohngebäudeversicherung der Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung mit abgeschlossen werden. Schäden aufgrund der nicht kalkulierbaren Naturereignisse sind sodann mitversichert. Der Baustein kann auch bei der unten beschriebenen Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Schadensfall Immobilienversicherung Wohngebäudeversicherung Bauherr

Durch das Hinzubuchen der Elementarschadenversicherung verteuert sich die Wohngebäudeversicherung im Durchschnitt um circa 50 Prozent. Ob dieser Zusatzbaustein sinnvoll ist, muss je nach Immobilie, Immobilienwert und Vermögenssituation und abhängig von der Lage der Immobilie entschieden werden. Liegt das Grundstück außerhalb eines Risikogebiets für Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben oder Lawinen, ist der Abschluss dieser Zusatzversicherung abzuwägen und oft eher nicht notwendig.

Natürlich ist das erhöhte Risiko eines Naturereignisses gleichbedeutend mit einer höheren Versicherungsprämie oder alternativ mit einer sehr hohen Selbstbeteiligungssumme. Wer in einem Hochrisikogebiet für Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdrutsche wohnt kann sogar vor dem Problem stehen, überhaupt eine Versicherung zu finden, die die Immobilie mit dem Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung versichert.
Ebenso gibt es Fälle, bei denen die Versicherungen Umbauten der Immobilie als Bedingung an den Vertragsabschluss geknüpft haben, um die Anfälligkeiten der Immobilie, beispielsweise gegen Überschwemmungen, zu verringern. Immobilien in Risikolagen sind in einigen Fällen nicht oder nur zu ungünstige Konditionen finanzierbar.

Grobe Fahrlässigkeit

Es ist empfehlenswert, Grobe Fahrlässigkeit mitversichern zu lassen. So fällt beispielsweise ein Brand als Folge eines unbeaufsichtigten Kamins oder einer Kerze in den Bereich der groben Fahrlässigkeit. Eine Basis-Wohngebäudeversicherung würde in dem Fall nicht zahlen. Als grob fahrlässig definierte Handlungen passieren immer wieder, niemand kann sich davon freisprechen. Es ist sehr wichtig, hier entsprechend versichert zu sein.

Feuerrohbauversicherung

In dem Fall, in dem sie keine fertige Immobilie kaufen, sondern selbst Bauherr sind, sollte zu Baubeginn in jedem Fall eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Diese versichert die unfertige Immobilie, zum Beispiel gegen Feuer oder Diebstahl, und kann nach Abschluss des Baus in den meisten Fällen kostenlos in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden. Diese Option bietet die Großzahl der Versicherer an.

Nicht versicherbar

Nicht versicherbar hingegen sind die Folgeschäden von Krieg oder Unfällen im Zusammenhang mit Kernenergie. Ebenso ausgeschlossen ist Vorsatz, also die vorsätzliche Verursachung eines Schadens.

Hausratversicherung

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zur Hausratversicherung. Beachten Sie auch den Abschnitt Unterversicherung bei der Hausratversicherung.

Was ist eine Hausratversicherung?2021-06-14T21:31:13+02:00
Hausrat Küche Versicherung Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert das Inventar in Ihrem Haus. Umfasst sind Gegenstände, die nicht fest mit Haus verbunden sind. Sie ist sinnvoll, wenn diese Gegenstände einen größeren Anteil an Ihrem Vermögen darstellen und die Wiederbeschaffung Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnte.

Die Basisversion der Hausratversicherung schützt den Hausrat vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch oder Vandalismus. Somit sind die Versicherungsfelder vergleichbar zu denen der Wohngebäudeversicherung, jedoch mit dem Zusatz des Einbruchs- und Vandalismus-Schutz.

Was bezahlt die Hausratversicherung?2021-06-14T21:31:20+02:00

Wenn Ihr versichertes Inventar gestohlen oder irreparabel wird, zahlt Ihnen die Hausratversicherung anteilig oder vollständig den notwendigen Geldbetrag, um den jeweiligen Gegenstand zum jetzigen Zeitpunkt und heutigen Preisen neu zu kaufen. Diesen Betrag nennt man Wiederbeschaffungswert. Dieser muss nicht identisch zum ursprünglichen Kaufpreis des Gegenstands sein. Die Hausratversicherung versichert den Wiederbeschaffungswert eines Gegenstands, nicht den Neupreis!

Entsteht an Ihrem versicherten Inventar ein Schaden, der noch repariert werden kann, so stehen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Sie lassen den Gegenstand reparieren und Ihre Hausratversicherung übernimmt die Reparaturkosten.
  • Ihr Wertgegenstand wurde zwar beschädigt, ist aber noch uneingeschränkt nutzbar. Sie verzichten auf eine Reparatur und erhalten von der Versicherung eine Entschädigung für die Wertminderung Ihres Wertgegenstands.
Welche Zusatzversicherungen sind bei der Hausratversicherung sinnvoll?2021-06-14T21:19:54+02:00

Grobe Fahrlässigkeit

Wie bei der Wohngebäudeversicherung empfehlen wir auch bei der Hausratversicherung den Zusatzbaustein der Groben Fahrlässigkeit mit in die Versicherung aufzunehmen. Denn nicht nur das Gebäude an sich gilt es vor Fahrlässigkeit aller Art zu schützen, sondern auch dessen Interieur.

Beispiel

Sie haben es eilig und vergessen den offenen Kamin auszumachen. Ihr Verhalten ist grob fahrlässig, denn ein offener Kamin muss überwacht werden. Die Funken schlagen auf Ihr Mobiliar über und ruinieren dieses teilweise oder sogar vollständig. Wenn Sie den Zusatzbaustein der Groben Fahrlässigkeit mitabgesichert haben, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden teilweise oder vollständig auf. Ist das nicht der Fall, kann Ihre Versicherung in dem oben beschriebenen Schadenfall die Zahlung teilweise oder sogar vollständig verweigern.

Elementarversicherung

Entsprechend der Wohngebäudeversicherung schützt dieser Zusatzbaustein gegen Schäden am Interieur beispielsweise als Folge von Überschwemmungen, Starkregen oder Erdbeben. Hier gilt es abzuwägen: Wohnen Sie in einem Risikogebiet für Überschwemmungen und lagern einen wertvollen Teil Ihres Inventars im Keller? Dann ist die Elementarversicherung sicherlich ein guter Zusatzbaustein.

Diebstahl von Gegenständen im Außenbereich

Es ist kein obligatorischer Baustein der Hausratversicherung, dass Ihre Gartenmöbel oder Fahrräder auf dem Grundstück mitversichert sind. Gehört zu Ihrem Eigenheim beispielsweise ein Garten mit hochwertigem Gartenmobiliar, so sollten Sie sich über diesen Zusatzbaustein erkundigen. Sonst kann es im Schadenfall zu einer unschönen Überraschung für Sie kommen. Abgesichert werden kann entweder ein konkreter Geldbetrag oder aber ein bestimmter Anteil an der gesamten Versicherungssumme der Hausratversicherung. Zum Beispiel fünf Prozent bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, demnach 5.000 Euro.

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Unterversicherung bei Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung verhindern

Unterversicherung bedeutet, dass Ihre Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Im Schadensfall hat dies zur Folge, dass Ihre Versicherung den Schaden nur anteilig bezahlt.

Beispiel
Sind Sie mit 30 Prozent unterversichert, das bedeutet die Versicherungssumme ist 30 Prozent geringer als der Neuwertpreis. Dann würde die Versicherung bei einem Sachschaden von 100.000 Euro am Gebäude nur 70.000 Euro übernehmen.

Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung

Bei der Wohngebäudeversicherung richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Versicherungssumme. Diese spiegelt im Regelfall den Neuwertpreis wider, also die Summe, die Sie benötigen, um Ihre Immobilie zum heutigen Zeitpunkt gleichwertig wiederaufzubauen. Um den Neuwertpreis zu ermitteln, können verschiedene Methoden zu Rate gezogen werden:

Gleitender Neuwert

Bei dieser Methode wird Ihre Versicherungssumme jährlich angepasst, die Neuwertpreis-Bewertung Ihrer Immobilie orientiert sich dabei am Baupreisindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt  herausgegeben wird. Steigen innerhalb eines Jahres die Baukosten, so wird die Versicherungssumme entsprechend nach oben angepasst. Diese Methode eignet sich am besten, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Wohnflächentarif

Es wird eine Versicherungssumme festgelegt, die die Versicherung im Schadensfall maximal an Sie auszahlt, die so genannte Höchstentschädigungsgrenze. Die Summe ist aber nicht dynamisch wie beim gleitenden Neuwert, sondern bleibt über Jahre bei dem zu Anfang festgelegten Wert. Im Falle eines Umbaus oder Anbaus müssen Sie die Höchstentschädigungsgrenze unbedingt anpassen. Da durch den fixierten Wert steigende Baukosten keine Berücksichtigung finden, ist es allgemeinhin empfehlenswert, die Höchstentschädigungsgrenze von Zeit zu Zeit nach oben zu korrigieren.

Wertgutachten

Wir empfehlen Ihnen die Methode des gleitenden Neuwerts zu wählen. Da sich die Versicherungssumme dynamisch an Baupreise und Häuserpreise anpasst, ist das Risiko einer Unterversicherung geringer. Nichtdestotrotz ist es auch bei dieser Variante sinnvoll, mit der Versicherung einen Unterversicherungsverzicht mitaufzunehmen. Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass die Versicherung Ihnen im Schadenfall garantiert, nicht auf Unterversicherung zu prüfen und je nach der Schwere des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme zahlt.

Bei dieser Methode lassen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie durch einen Immobiliengutachter schätzen und legen so Ihre Versicherungssumme fest. Allerdings bringt ein Gutachten Kosten mit sich und wichtig sind im Kontext der Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau. Es handelt es sich wie beim Wohnflächentarif um einen fixen Wert, der sich nicht automatisch und dynamisch an die Baupreise und Häuserpreise anpasst.

Unterversicherung bei der Hausratversicherung

Je länger Sie in einer Immobilie leben, desto wertvoller wird häufig der Hausrat. Es ist sinnvoll, dass sie Ihre Versicherungssumme anpassen.

Viele Versicherer bieten ab einer bestimmten Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche, häufig 650 Euro pro Quadratmeter, bei der Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht an. Bei einer Wohnfläche von 150 Quadratmeter wäre Ihr Hausrat also mit einer Versicherungssumme von 97.500 Euro versichert, die Sie je nach Größe des Schadens anteilig oder vollständig ausbezahlt bekommen würden.

Unter Experten besteht Einigkeit, dass eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter im Regelfall ausreichend ist.

Sind Sie allerdings leidenschaftlicher Sammler teurer Antiquitäten, so gilt es doppelt aufzupassen:

Einerseits wird die Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter in diesem Fall wahrscheinlich nicht ausreichend sein. Andererseits ist es im Regelfall so, dass die Entschädigungssumme für Wertsachen auf nur 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme begrenzt ist.

Beispiel

Sie haben Ihren Hausrat für insgesamt 100.000 Euro versichert und besitzen ein Gemälde im Wert von 50.000 Euro. Ein kleines Feuer in Ihrem Haus zerstört dieses Gemälde, der Rest des Hausrats bleibt unversehrt. Da ihre für Entschädigungssumme für Wertsachen auf 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme beschränkt ist, erhalten Sie von der Versicherung nur eine Entschädigung von 20.000 Euro, also 20 Prozent von 100.000 Euro. Je nach Bedarf und Absprache mit der Versicherung kann die Entschädigungssumme für Wertsachen auf bis zu 50 Prozent der gesamten Versicherungssumme erhöht werden. Und: Für sehr teure Gemälde gibt es eigenständige Versicherungen.

Tipp: Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bei einem Versicherer abschließen

Wir empfehlen Ihnen abzuwägen, ob der Abschluss von Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bei demselben Versicherer die beste Variante ist. Denn ist das nicht der Fall, so kann es in gewissen Schadensfällen dazu kommen, dass Hausrat-Versicherer und Wohngebäude-Versicherer auf die Zuständigkeit des jeweils anderen verweisen.

Beispiel

Haben Sie Ihre Küche regulär in einem Einrichtungshaus „von der Stange“ gekauft, so ist diese eher dem Inventar, also dem Hausrat zuzurechnen. Wurde Ihre Küche jedoch für Sie maßgefertigt, also individuell an ihr Haus beziehungsweise an Ihre Wohnung angepasst, so ist diese tendenziell als Versicherungsgegenstand der Wohngebäudeversicherung anzusehen.

Da dies aber nicht klar definiert ist, werden im Schadensfall beide Versicherer zunächst einmal auf den jeweils anderen verweisen. Haben Sie beide Versicherungen bei einem Versicherer abgeschlossen, bleibt Ihnen dies erspart. Außerdem sind bei Abschluss von mehreren Versicherungen bei demselben Versicherungsunternehmen Kombirabatte, zum Beispiel 5 Prozent, möglich.

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Was ist eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer2021-06-14T21:23:09+02:00

Die Haftpflichtversicherung zählt zu den unbedingt notwendigen Versicherungen rund um Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Diese Versicherung bietet immer dann Schutz, wenn Dritte durch Ihr Versäumnis unbeabsichtigt zu Schaden kommen. Im Schadenfall können die Geschädigten im Zweifelsfall hohe Schadenersatzansprüche gegen Sie erheben, welche Ihre Haftpflichtversicherung für Sie dann anteilig oder vollständig übernimmt.

Bei der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer muss zwischen dem selbst bewohnten Eigenheim und vermieteten Immobilien unterschieden werden.

Info: Haftpflichtversicherungen für Immobilien in Eigennutzung2021-06-14T21:18:05+02:00

Für den Fall, dass Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und keine Mieter im Haus haben, ist Ihre private Hauspflichtversicherung ausreichend und versichert gegebenenfalls Ihren Ehepartner und Ihre Kinder mit. Die private Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall abzuschließen, weil sie hohe Schadenssummen abdeckt, zum Beispiel zehn Millionen Euro. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses ist gering, deshalb liegen die Beiträge trotz hoher Versicherungssummen bei unter 100 Euro pro Jahr.

Info: Haftpflichtversicherung für vermietete Immobilien2021-06-14T21:19:19+02:00

Wenn Sie eine Immobilie vollständig oder teilweise vermieten, greift die private Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht. So benötigen Eigentümer von Mietsobjekten eine so genannte Haus- und Grundbesitzer – Haftpflichtversicherung, um gegen Schadensersatzansprüche Dritter abgesichert zu sein. Gleiches gilt für Eigentümer unbebauter Grundstücke. Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung ist diese Versicherung auf Vorfälle in der versicherten Immobilie beschränkt.

Haftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Beide Versicherungen zahlen immer dann, wenn andere Personen auf Ihrem Grundstück durch Ihr Versäumnis unbeabsichtigt zu Schaden kommen.

Einige Beispiele:

  • Ein Dachziegel des wohn Ihnen bewohnten Hauses löst sich und fällt auf das Dach eines vor dem Grundstück parkenden Autos. Schaden: 2.500 Euro. Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.
  • Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und vermieten die Wohnungen. Sie entschließen sich dazu, die Lampe im Flur selbstständig anzubringen. Leider sind Ihre handwerklichen Qualitäten begrenzt. Die Lampe löst sich nach einigen Tagen und fällt auf einen Besucher. Der Schadenersatzanspruch in Höhe von 100.000 Euro des Betroffenen wird von Ihrer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Sie bewohnen ein Einfamilienhaus. Sie versäumen vor Ihrem Grundstück Schnee zu räumen. Ein ahnungsloser Passant rutscht aus und prellt sich das Steißbein. Schaden: 500 Euro. Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung begleicht den entstandenen Schadenersatzanspruch.

Hausbau? Wichtige Versicherungen für Bauherren

Bauleistungsversicherung Bauherrenhaftplicht Feuerrohbau Versicherung Hausbau Immobilie

Wenn Sie ein Haus bauen, dann ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sehr ratsam. Das gilt für alle Eigentümer, die selbst oder über einen Architekten einen Hausbau oder größere Baumaßnahmen beauftragen. Sollten Sie einen Bauträger oder Generalunternehmer beauftragen und damit kein Bauherr sein, dann obliegt diesen Firmen die Versicherung der Baustelle. Fragen Sie zusätzlich bei Unternehmen und den Baufirmen stets nach, ob diese eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und lassen Sie sich diese nachweisen.Wenn etwas auf der Baustelle nicht ausreichend gesichert ist, dann können Sie als Bauherr in die Pflicht genommen werden.

Zusätzlich kann je nach Bauvorhaben der Abschluss einer Bauleistungsversicherung empfehlenswert sein. Damit können Diebstahl oder Unwetterschäden versichert werden. Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung sind in Abhängigkeit des Bauvolumens relativ hoch.

Weiterhin können Brandschäden in der Bauphase durch eine Feuerrohbauversicherung abgedeckt werden. Siehe Wohngebäudeversicherung.

Eine Bauhelferversicherung schützt Sie und weitere private Helfer bei Eigenleistungen im Rahmen des Bauvorhabens.

Sind weitere Versicherungen notwendig?

Je nach Immobilie können weitere Versicherungen notwendig sein.

Immobilieneigentümer mit einer Ölheizung sei geraten Schäden aufgrund von Ölverschmutzungen zu versichern. Die Schäden können erhebliche Dimensionen annehmen, so dass wir den Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfehlen.

Für den Abschluss weiterer Versicherungen gilt zu betrachten, ob ein Schaden einen für Sie finanziell wesentliche Auswirkungen haben kann. Zum Beispiel die Versicherung von teuren Photovoltaikanlagen. Oder Sie sichern sich und Ihre Familie ab, falls Ihnen als Darlehensnehmer des Immobilienkredits etwas zustößt. Hierzu gehören eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung.

Wie auch in anderen Bereichen kommen Sie bei kleineren Schadenssummen langfristig mit einem ausreichend großen finanziellen Polster für unvorhergesehene Ausgaben besser weg. Weitere Versicherungen sind zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung oder Glasbruchversicherung.

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