Drucken

Pressemitteilung vom 10. Oktober 2023

Bafin Teilverkauf Prüfung
Kreditgeschäft?

BaFin prüft den Immobilien-Teilverkauf

München, 10.10.2023 | Ist der Teilverkauf ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft? Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bestätigt gegenüber IMMO.info: Teilverkauf-Modelle werden auf eine Erlaubnispflicht geprüft. Die Einordnung als Kreditgeschäft würde das Ende des heutigen Teilverkauf-Modells bedeuten.

Großes Medienecho auf Verbraucherinformation der BaFin

Im März hatten Verbraucherinformation der BaFin zu einem enormen Medienecho geführt. Bei einem Immobilien-Teilverkauf veräußern Eigentümer im Seniorenalter ihr Eigenheim zu mindestens 50 Prozent, dürfen aber wohnen bleiben. Sie müssen für ihr Wohnrecht ein monatliches Nutzungsentgelt bezahlen. Kritisch sehen Verbraucherschützer unter anderem einseitige Regelungen zur Instandhaltung, energetische Sanierung und die Übernahme von Zins- und Wertentwicklungsrisiken. IMMO.info berichtete.

Neu: BaFin prüft den Teilverkauf

Nach der Verbraucherinformation folgt die Prüfung. “Gegenstand der aktuellen Prüfungen ist, ob die Geschäfte als „Kreditgeschäfte“ nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG zu bewerten sind”, so die BaFin gegenüber IMMO.info.

Die BaFin gibt an, dass sie die Entscheidungen „anhand von tatsächlicher und rechtlicher Ausgestaltung der Geschäftsmodelle“ treffe. Die Geschäftsmodelle im Ganzen werden betrachtet und die Entscheidungen gelten für den Einzelfall. “Je deutlicher der Anbieter eigentümertypische Verantwortung für die Immobilie übernimmt, desto weniger spricht für ein Kreditgeschäft”.

Folgen für Verbraucher und Unternehmen

Zu welchen Ergebnissen die BaFin kommt, ist offen. Jedoch ist die Rückabwicklung von Verträgen kaum vorstellbar. Verbraucher haben die finanziellen Mittel aus den Teilverkäufen zumeist nicht mehr zur Verfügung. Der Rückkauf wäre nicht zu stemmen. Folge wäre die Zwangsversteigerung und Verlust des Wohnrechts der Senioren.

Für die Anbieter des Teilverkaufs würde ein Verbot das Ende des Immobilien-Teilverkaufs in der aktuellen Form bedeuten. Im Hintergrund finanzieren Banken das junge Geschäftsmodell. Je nach Vorgaben wäre der Teilverkauf nicht mehr wirtschaftlich oder finanzierbar.

IMMO.info Kommentar: Klarheit hilft Unternehmen und Verbrauchern. Faire Modelle zur Altersfinanzierung sind gefragt.

Zum vollständigen Artikel: Bafin prüft den Teilverkauf

Weitere Informationen zu IMMO.info Sie hier: www.immo.info. Wir stehen wir Ihnen für alle Rückfragen gerne unter [email protected] zur Verfügung. Zum Kontaktformular.

Ausdruck: 21.11.2024

© IMMO.info gemeinnützige GmbH