Maklerkosten - wie hoch?
Maklerkosten in Deutschland: Was Verbraucher über Courtage, Gesetzeslage und internationale Unterschiede wissen sollten
Wer zahlt die Maklerprovision? Die Maklerkosten - als Maklerprovision oder Courtage bezeichnet – sorgt bei Immobiliengeschäften in Deutschland regelmäßig für Diskussionen. Gerade beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie ist für Verbraucher oft unklar, wer die Provision zahlt, wie hoch die Maklerkosten ausfallen dürfen und ob es Alternativen zum deutschen Modell gibt. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles, was Sie als Verbraucher zur Maklerprovision in Deutschland wissen müssen – inklusive rechtlicher Grundlagen, typischer Fallstricke und internationaler Vergleichsmodelle.
Was versteht man unter “Maklerprovision”?
Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufvertrags oder Mietvertrags erhält. Die Höhe der Provision wird in der Regel im Maklervertrag festgelegt und fällt nur bei einem erfolgreichen Abschluss an.
Maklerprovision beim Immobilienverkauf
Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a–656d BGB ).
Vor der Einführung des Gesetzes war es üblich, dass Maklerverträge so gestaltet wurden, dass die gesamte Maklerprovision vom Käufer zu tragen war, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Dies führte dazu, dass Käufer oft einen großen Teil ihrer Erwerbsnebenkosten für die Maklerprovision aufbringen mussten, während der Verkäufer kaum oder keine Kosten hatte.
Seit der Gesetzesänderung gilt:
- Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten zu gleichen Teilen, wenn beide den Makler beauftragt haben.
- Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf diese maximal 50 Prozent der Kosten auf die andere Partei abwälzen.
Wie hoch sind die Maklerkosten beim Kauf?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird regional unterschiedlich gehandhabt. In der Praxis gilt, dass die Gesamtmaklerprovision bei durchschnittlich 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises liegt. In den meisten Bundesländern beträgt die Maklerprovision 3,57 Prozent (inkl. MwSt.) des Kaufpreises je Partei.
Maklerprovision bei der Vermietung
Das Bestellerprinzip
Wer zahlt die Maklerprovision? Beim Abschluss von Mietverträgen gilt das sogenannte Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WohnVermittG ):
Der Grundsatz dieses Prinzips lautet:
“Wer den Makler bestellt, zahlt auch die Provision!”
In der Praxis heißt das meist: Vermieter zahlen die Maklerprovision, da sie den Makler zur Wohnungssuche beauftragen. Nur wenn Mieter selbst aktiv einen Makler beauftragen, müssen sie diesen auch bezahlen. Das war früher anders: Vor Einführung des Bestellerprinzips beauftragten häufig die Vermieter den Makler und wälzten die Kosten hierfür dann im Nachgang auf den Mieter ab.
Höhe der Maklerkosten bei Mietwohnungen
Wie hoch dürfen Maklerkosten bei Mietwohnungen sein? Die Maklerprovision ist gesetzlich gedeckelt:
- Maximal zwei Monatskaltmieten (zzgl. MwSt.) dürfen als Provision verlangt werden.
- Zusätzliche “Beratungsgebühren” oder „Servicepauschalen“ sind unzulässig.
Vorteile und Kritik am deutschen Provisionsmodell
Vorteile:
- Verkäufer haben nun einen höheren Anreiz, selbst einen Makler zu beauftragen.
- Der Markt wird durch die Teilung der Kosten transparenter.
- Vermeidung überhöhter Kaufnebenkosten für Käufer.
Kritik:
- In der Praxis besteht häufig ein Ungleichgewicht beim Wissensstand von Käufer und Verkäufer.
- Käufer zahlen teilweise dennoch mehr, da die Verkäufer ihren Provisionsanteil auf den Kaufpreis aufschlagen.
- Viele sehen weiterhin eine mangelnde Transparenz bei der Leistungserbringung der Makler.
Maklerkosten international: Wie sind Maklerprovisionen in anderen Ländern reguliert?
1 USA
- Jede Partei hat ihren eigenen Makler.
- Die Provision wird meist vom Verkäufer übernommen, liegt aber höher (typisch: 6 % des Kaufpreises, aufgeteilt auf beide Makler).
- Mehr Schutz durch individuelle Interessenvertretung.
2 Frankreich
- Die Provision liegt bei 3–6 %, meist zahlt diese der Käufer.
- Eine enge Verbindung von Maklern mit Notaren ist üblich.
3 Großbritannien
- Die Provision wird fast ausschließlich vom Verkäufer getragen.
- Leistungsbasierte Vergütung gewinnt an Bedeutung.
Fazit des Vergleichs
Das deutsche Modell der einseitigen Maklerbeauftragung mit Kostenverteilung bietet Vorteile, birgt aber auch Risiken. In Ländern mit Dual-Agency-Systemen (zwei Makler für beide Seiten) genießen Käufer und Verkäufer eine individuelle Interessenvertretung – was insbesondere für unerfahrene Käufer ein Plus sein kann.
Was Verbraucher beachten sollten
- Vertragliche Klarheit: Klären Sie immer, wer den Makler beauftragt hat, welche Leistung geschuldet ist und wie hoch die Provision ausfällt. Auch Makleraufträge können einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Wann immer Sie sich unsicher fühlen: Holen Sie sich einen Rechtsrat ein!
- Keine Zahlung ohne schriftlichen Maklervertrag. Mündliche Absprachen sind immer unsicher – fixieren Sie vertragliche Absprachen schriftlich. Das dient der Klarheit und sichert im Falle einer später auftretenden Streitigkeit die Beweissicherheit.
- Rechnungsprüfung: Achten Sie auf eine korrekte Angabe der Umsatzsteuer und auch die klare Provisionsbasis (Brutto-/Nettokaufpreis).
- Beratungsangebote nutzen: Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte oder Plattformen wie IMMO.info helfen bei der Einschätzung von Maklerverträgen und Provisionen.
Fazit: Maklerkosten fair geregelt – mit Optimierungspotenzial
Die gesetzliche Neuregelung der Maklerprovision beim Immobilienkauf im Jahre 2020 ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Fairness. Doch das Modell ist nicht perfekt. Für viele Käufer bleiben die Gesamtkosten beim Immobilienerwerb hoch, während die Maklerleistung nicht immer klar nachvollziehbar ist.
Ein Blick ins Ausland zeigt: Modelle mit getrennten Maklern für Käufer und Verkäufer bieten Vorteile, führen aber auch zu höheren Gesamtkosten. Letztlich gilt: Verbraucher brauchen Transparenz, Information und faire Beratung – damit sie ihre Rechte kennen. Ein bestehendes Wissensdefizit muss durch ein Mehr an Information und Expertenwissen ausgeglichen werden.
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Ausdruck: 20.08.2025
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