Maklerkosten - wie hoch?

Maklerkosten in Deutschland: Was Verbraucher über Courtage, Gesetzeslage und internationale Unterschiede wissen sollten

Wer zahlt die Maklerprovision? Die Maklerkosten - als Maklerprovision oder Courtage bezeichnet – sorgt bei Immobiliengeschäften in Deutschland regelmäßig für Diskussionen. Gerade beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie ist für Verbraucher oft unklar, wer die Provision zahlt, wie hoch die Maklerkosten ausfallen dürfen und ob es Alternativen zum deutschen Modell gibt. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles, was Sie als Verbraucher zur Maklerprovision in Deutschland wissen müssen – inklusive rechtlicher Grundlagen, typischer Fallstricke und internationaler Vergleichsmodelle.

Autor: JH Redaktion und Experten | Veröffentlicht: 13.08.2025 13:49 | Lesezeit: 26 Minuten | Drucken

Maklerkosten in Deutschland - Schlüsselübergabe

Was versteht man unter “Maklerprovision”?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufvertrags oder Mietvertrags erhält. Die Höhe der Provision wird in der Regel im Maklervertrag festgelegt und fällt nur bei einem erfolgreichen Abschluss an.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

Maklerkosten in Deutschland - Geldscheine und Münzen

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a–656d BGB ).

Vor der Einführung des Gesetzes war es üblich, dass Maklerverträge so gestaltet wurden, dass die gesamte Maklerprovision vom Käufer zu tragen war, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Dies führte dazu, dass Käufer oft einen großen Teil ihrer Erwerbsnebenkosten für die Maklerprovision aufbringen mussten, während der Verkäufer kaum oder keine Kosten hatte.

Seit der Gesetzesänderung gilt:

  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten zu gleichen Teilen, wenn beide den Makler beauftragt haben.
  • Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf diese maximal 50 Prozent der Kosten auf die andere Partei abwälzen.

Wie hoch sind die Maklerkosten beim Kauf?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird regional unterschiedlich gehandhabt. In der Praxis gilt, dass die Gesamtmaklerprovision bei durchschnittlich 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises liegt. In den meisten Bundesländern beträgt die Maklerprovision 3,57 Prozent (inkl. MwSt.) des Kaufpreises je Partei.

Maklerprovision bei der Vermietung

Das Bestellerprinzip

Wer zahlt die Maklerprovision? Beim Abschluss von Mietverträgen gilt das sogenannte Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WohnVermittG  ):
Der Grundsatz dieses Prinzips lautet:

“Wer den Makler bestellt, zahlt auch die Provision!”

Maklerkosten in Deutschland - Schlüssel auf Tastatur

In der Praxis heißt das meist: Vermieter zahlen die Maklerprovision, da sie den Makler zur Wohnungssuche beauftragen. Nur wenn Mieter selbst aktiv einen Makler beauftragen, müssen sie diesen auch bezahlen. Das war früher anders: Vor Einführung des Bestellerprinzips beauftragten häufig die Vermieter den Makler und wälzten die Kosten hierfür dann im Nachgang auf den Mieter ab.

Höhe der Maklerkosten bei Mietwohnungen

Wie hoch dürfen Maklerkosten bei Mietwohnungen sein? Die Maklerprovision ist gesetzlich gedeckelt:

  • Maximal zwei Monatskaltmieten (zzgl. MwSt.) dürfen als Provision verlangt werden.
  • Zusätzliche “Beratungsgebühren” oder „Servicepauschalen“ sind unzulässig.

Vorteile und Kritik am deutschen Provisionsmodell

Vorteile:

  • Verkäufer haben nun einen höheren Anreiz, selbst einen Makler zu beauftragen.
  • Der Markt wird durch die Teilung der Kosten transparenter.
  • Vermeidung überhöhter Kaufnebenkosten für Käufer.

Kritik:

  • In der Praxis besteht häufig ein Ungleichgewicht beim Wissensstand von Käufer und Verkäufer.
  • Käufer zahlen teilweise dennoch mehr, da die Verkäufer ihren Provisionsanteil auf den Kaufpreis aufschlagen.
  • Viele sehen weiterhin eine mangelnde Transparenz bei der Leistungserbringung der Makler.
Maklerprovision in Deutschland

Grafik: Maklerprovision in Deutschland
Quelle: Quelle: IMMO.info, erstellt mit Napkin.ai

Maklerkosten international: Wie sind Maklerprovisionen in anderen Ländern reguliert?

1 USA

  • Jede Partei hat ihren eigenen Makler.
  • Die Provision wird meist vom Verkäufer übernommen, liegt aber höher (typisch: 6 % des Kaufpreises, aufgeteilt auf beide Makler).
  • Mehr Schutz durch individuelle Interessenvertretung.

2 Frankreich

  • Die Provision liegt bei 3–6 %, meist zahlt diese der Käufer.
  • Eine enge Verbindung von Maklern mit Notaren ist üblich.

3 Großbritannien

  • Die Provision wird fast ausschließlich vom Verkäufer getragen.
  • Leistungsbasierte Vergütung gewinnt an Bedeutung.

Fazit des Vergleichs

Maklerkosten in Deutschland - Büro mit Modellhaus

Das deutsche Modell der einseitigen Maklerbeauftragung mit Kostenverteilung bietet Vorteile, birgt aber auch Risiken. In Ländern mit Dual-Agency-Systemen (zwei Makler für beide Seiten) genießen Käufer und Verkäufer eine individuelle Interessenvertretung – was insbesondere für unerfahrene Käufer ein Plus sein kann.

Was Verbraucher beachten sollten

  1. Vertragliche Klarheit: Klären Sie immer, wer den Makler beauftragt hat, welche Leistung geschuldet ist und wie hoch die Provision ausfällt. Auch Makleraufträge können einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Wann immer Sie sich unsicher fühlen: Holen Sie sich einen Rechtsrat ein!
  2. Keine Zahlung ohne schriftlichen Maklervertrag. Mündliche Absprachen sind immer unsicher – fixieren Sie vertragliche Absprachen schriftlich. Das dient der Klarheit und sichert im Falle einer später auftretenden Streitigkeit die Beweissicherheit.
  3. Rechnungsprüfung: Achten Sie auf eine korrekte Angabe der Umsatzsteuer und auch die klare Provisionsbasis (Brutto-/Nettokaufpreis).
  4. Beratungsangebote nutzen: Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte oder Plattformen wie IMMO.info helfen bei der Einschätzung von Maklerverträgen und Provisionen.

Maklerkosten in Deutschland - Modellhaus800

Fazit: Maklerkosten fair geregelt – mit Optimierungspotenzial

Die gesetzliche Neuregelung der Maklerprovision beim Immobilienkauf im Jahre 2020 ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Fairness. Doch das Modell ist nicht perfekt. Für viele Käufer bleiben die Gesamtkosten beim Immobilienerwerb hoch, während die Maklerleistung nicht immer klar nachvollziehbar ist.
Ein Blick ins Ausland zeigt: Modelle mit getrennten Maklern für Käufer und Verkäufer bieten Vorteile, führen aber auch zu höheren Gesamtkosten. Letztlich gilt: Verbraucher brauchen Transparenz, Information und faire Beratung – damit sie ihre Rechte kennen. Ein bestehendes Wissensdefizit muss durch ein Mehr an Information und Expertenwissen ausgeglichen werden.

FAQ zum Thema:

Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision (FAQ)

Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für den erfolgreichen Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält.
Die Höhe ist regional unterschiedlich und frei verhandelbar. In der Regel beträgt sie:
  • 3,57 % (inkl. MwSt.) für den Käufer
  • 3,57 % (inkl. MwSt.) für den Verkäufer

Gesamt also 7,14 % des Kaufpreises, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Seit dem 23.12.2020 gilt:
Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen, wenn beide Parteien den Makler beauftragt haben (gemäß §§ 656a–d BGB).
Hier gilt das sogenannte Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermittG):
Wer den Makler bestellt, zahlt auch die Provision. In der Praxis ist das fast immer der Vermieter.
Maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich 19 % USt.
Verlangt der Makler mehr, verstößt dies gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz.
Ja, sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Es bestehen klare Regelungen zur:
  • Verteilung der Kosten (§§ 656a–d BGB)
  • Zulässigen Höhe bei Vermietung
  • Schriftformerfordernis für Provisionsvereinbarungen (§ 656a BGB)
Nur dann, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und ein Vertrag durch die Maklertätigkeit zustande gekommen ist.
Ohne erfolgreichen Abschluss kein Provisionsanspruch.
  • Bei Vermietung: Ja, als Werbungskosten.
  • Beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie: Nein, nicht steuerlich absetzbar.
  • Beim Kauf einer vermieteten Immobilie: Ja, als Anschaffungsnebenkosten.
Dann besteht kein Anspruch auf Provision. Der Makler muss den Kontakt nachweislich vermittelt oder zum Vertragsabschluss beigetragen haben.
  • Maklervertrag immer schriftlich abschließen
  • Konditionen vorab verhandeln
  • Leistungsumfang genau klären
  • Im Zweifel: Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt konsultieren- am besten vor dem Abschluss des Vertrages
Die Maklerprovision zählt zu den Kaufnebenkosten für eine Immobilie und ist nicht im Kaufpreis enthalten. In der Regel wird sie im Exposé als Prozentsatz des Kaufpreises aufgeführt.
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Ausdruck: 20.08.2025

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