Erbbaurecht Hausvorteil
Erbbaurecht: Hausvorteil kauft Grundstücke
Grundstück verkaufen, aber Haus behalten. Die Firma Hausvorteil kauft Eigentümern das Grundstück ab. Wie funktioniert das Angebot auf Basis des Erbbaurechts?
Erbbaurecht: Wie funktioniert der Grundstücksverkauf?
Hausvorteil kauft Immobilieneigentümern das Grundstück ab
Der Verkäufer erhält den Grundstückswert ausbezahlt und bleibt als Hauseigentümer im Gebäude weiterhin wohnen. Für die Nutzung des Grundstücks muss er einen Erbbauzins (auch Erbpacht genannt) an Hausvorteil bezahlen. Hausvorteil bietet das Produkt bundesweit an.
Erbpacht: Konditionen bei Grundstücksverkauf an Hausvorteil
Das Erbbaurecht gibt den Beteiligten einen klaren und ausgewogene Rahmen vor. Hausvorteil bietet den Verkaufsinteressenten folgende Konditionen bei Grundstücksverkauf:
- Der Grundstückswert entspricht dem Bodenrichtwert, den Hausvorteil auf Wunsch bis zu 100 Prozent ausbezahlt. Hausvorteil kauft Grundstücke im Wert von 200.000 und 10 Millionen Euro an.
- Die Laufzeit des Erbbaurechts gibt Hausvorteil wählbar mit 99 bis 198 Jahren an. Für diesen langen Zeitraum kann der Hauseigentümer das Grundstück ohne Einschränkungen nutzen.
- Als Gegenleistung muss der Hauseigentümer einen Erbbauzins für die Grundstücksnutzung bezahlen. Dieser beträgt 5,25 Prozent pro Jahr vom Grundstückswert. (Stand Oktober 2024).
- Rückkauf-Optionen: Der Hauseigentümer kann nach zehn Jahren das Grundstück zurückkaufen. Alternativ kann ein Rückkauf nach bereits drei Jahren gegen eine Konditionsanpassung vereinbart werden.
- Für das Gebäude bleibt der Grundstücksverkäufer zuständig. Instandsetzungen, Modernisierung und die Grundsteuer muss er weiterhin tragen.
- Es gibt keine Gebühren bei Verkauf oder Rückkauf.
Rechenbeispiel: Grundstücksverkauf an Hausvorteil
Immobilienwert (Grundstück + Haus) | 600.000 Euro |
abzgl. Gebäudewert (Grundstücksverkäufer bleibt Gebäudeeigentümer) | ./. 400.000 Euro |
Verkaufserlös Grundstück | 200.000 Euro |
Rückführung des Immobiliendarlehens, falls vorhanden | ./. 50.000 Euro |
Restbetrag zur freien Verfügung | 150.000 Euro |
Erbauzins monatlich | 875,00 Euro |
Fazit: Wohnen bleiben dank Erbbaurecht
Erfreulich ist, dass mit dem Angebot von Hausvorteil eine weitere Option zur Kapitalfreisetzung für Immobilieneigentümer zur Verfügung steht. Der rechtliche Rahmen ist klar geregelt. Verkäufer und deren Erben können für bis zu 198 Jahre im Haus wohnen bleiben. Zwingend sicherstellen müssen sie, dass der Erbbauzins bezahlt wird. Nachteil der Variante ist, dass diese für Eigentumswohnungen nicht zur Verfügung steht. Dafür wirbt Hausvorteil damit, auch Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern und Grundstücke von gewerblichen Eigentümern zu kaufen.
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Ausdruck: 07.11.2024
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