Erbbaurecht Hausvorteil

Erbbaurecht: Hausvorteil kauft Grundstücke

Grundstück verkaufen, aber Haus behalten. Die Firma Hausvorteil kauft Eigentümern das Grundstück ab. Wie funktioniert das Angebot auf Basis des Erbbaurechts?

Autor: TV Redaktion und Experten | Veröffentlicht: 25.10.2024 17:47 | Lesezeit: 10 Minuten | Drucken

Erbbaurecht Angebote Anbieter

Erbbaurecht: Wie funktioniert der Grundstücksverkauf?

Hausvorteil wirbt damit, “Immobilien­vermögen nutzbar” zu machen. Gestartet ist Hausvorteil als Anbieter im Immobilien-Teilverkauf. Jetzt erweitert die Firma ihr Angebot um ein “ Equity Release Modell” auf Grundlage des Erbbaurechts (ErbbauRG ). Dieses ermöglicht das Eigentum am Grundstück vom Gebäudeeigentum zu trennen.

Hausvorteil kauft Immobilieneigentümern das Grundstück ab

Erbpacht Anbieter Grundstückskauf

Hausvorteil kauft das Grundstück zum Bodenrichtwert ab. Die Nutzung muss bezahlt werden. Der Erbbauzins (Erbpacht) bemisst sich prozentual am Grundstückspreis.

Der Verkäufer erhält den Grundstückswert ausbezahlt und bleibt als Hauseigentümer im Gebäude weiterhin wohnen. Für die Nutzung des Grundstücks muss er einen Erbbauzins (auch Erbpacht genannt) an Hausvorteil bezahlen. Hausvorteil bietet das Produkt bundesweit an.

Erbpacht: Konditionen bei Grundstücksverkauf an Hausvorteil

Das Erbbaurecht gibt den Beteiligten einen klaren und ausgewogene Rahmen vor. Hausvorteil bietet den Verkaufsinteressenten folgende Konditionen bei Grundstücksverkauf:

  • Der Grundstückswert entspricht dem Bodenrichtwert, den Hausvorteil auf Wunsch bis zu 100 Prozent ausbezahlt. Hausvorteil kauft Grundstücke im Wert von 200.000 und 10 Millionen Euro an.
  • Die Laufzeit des Erbbaurechts gibt Hausvorteil wählbar mit 99 bis 198 Jahren an. Für diesen langen Zeitraum kann der Hauseigentümer das Grundstück ohne Einschränkungen nutzen.
  • Als Gegenleistung muss der Hauseigentümer einen Erbbauzins für die Grundstücksnutzung bezahlen. Dieser beträgt 5,25 Prozent pro Jahr vom Grundstückswert. (Stand Oktober 2024).
  • Rückkauf-Optionen: Der Hauseigentümer kann nach zehn Jahren das Grundstück zurückkaufen. Alternativ kann ein Rückkauf nach bereits drei Jahren gegen eine Konditionsanpassung vereinbart werden.
  • Für das Gebäude bleibt der Grundstücksverkäufer zuständig. Instandsetzungen, Modernisierung und die Grundsteuer muss er weiterhin tragen.
  • Es gibt keine Gebühren bei Verkauf oder Rückkauf.

Rechenbeispiel: Grundstücksverkauf an Hausvorteil

Kalkulation IMMO.info, Stand: Oktober 2024
Immobilienwert (Grundstück + Haus) 600.000 Euro
abzgl. Gebäudewert (Grundstücksverkäufer bleibt Gebäudeeigentümer) ./. 400.000 Euro
Verkaufserlös Grundstück 200.000 Euro
Rückführung des Immobiliendarlehens, falls vorhanden ./. 50.000 Euro
Restbetrag zur freien Verfügung 150.000 Euro

Erbauzins monatlich
(5,25 % jährlich auf Grundstückswert 200.000 Euro)

875,00 Euro

Fazit: Wohnen bleiben dank Erbbaurecht

Erfreulich ist, dass mit dem Angebot von Hausvorteil eine weitere Option zur Kapitalfreisetzung für Immobilieneigentümer zur Verfügung steht. Der rechtliche Rahmen ist klar geregelt. Verkäufer und deren Erben können für bis zu 198 Jahre im Haus wohnen bleiben. Zwingend sicherstellen müssen sie, dass der Erbbauzins bezahlt wird. Nachteil der Variante ist, dass diese für Eigentumswohnungen nicht zur Verfügung steht. Dafür wirbt Hausvorteil damit, auch Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern und Grundstücke von gewerblichen Eigentümern zu kaufen.

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Ausdruck: 07.11.2024

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