Was sollte bei der Vertragslaufzeit eines Immobilienkredits beachtet werden?

Anhand der Tilgungen berechnet die Bank die Laufzeit des Immobilienkredits bis zur vollständigen Tilgung. Das können bei niedrigen Tilgungssätzen durchaus 30, 40 Jahre oder mehr sein.

Seitens des Kreditnehmers können unterschiedliche Vertragslaufzeiten vereinbart werden. Wenn Sie die baldige Rückzahlung eines Kredits planen, dann sollten Sie ein variables Darlehen vereinbaren (ohne Vertragslaufzeit), das Sie sofort zurückzahlen können. Dies kann mit einem Zinsaufschlag versehen sein, weil die Bank Einmalkosten für den Kreditvertrag hat.

Sonderkündigungsrecht

Wichtig zu wissen: Sie haben ein gesetzliches Kündigungsrecht nach dem Ablauf von zehn Jahren. Sind die zehn Jahre vorbei, können Sie den Immobilienkredit jederzeit kündigen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten (§ 489 (1) 2. BGB). Das Recht zur Sonderkündigung des Immobilienkredits steht nur Verbrauchern zu und nicht den Kreditgebern. Das Sonderkündigungsrecht muss nicht unmittelbar nach Ablauf der zehn Jahre Vertragslaufzeit ausgeübt werden, sondern beispielsweise erst nach 15 Jahren.

Sollte Ihr Immobilienkredit also schon länger als zehn Jahre laufen und die aktuellen Kreditkonditionen besser sein, dann sprechen Sie mit Ihrem Kreditgeber über verbesserte Konditionen und nutzen Sie gegebenenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht.