Was ist eine Rückauflassungsvormerkung?

Bei der Rückauflassungsvormerkung oder Rückfallklausel handelt es sich um ein Schutzrecht für den Veräußerer. Dadurch kann der Veräußerer gewisse Bedingungen an den zukünftigen Eigentümer, also Käufer stellen. Das heißt an den Verkauf werden bestimmte Bedingungen geknüpft.

Das grundlegende Prinzip ist, dass der Veräußerer, die verkaufte Immobilie unter bestimmten Umständen wieder zurück fordern kann. Er kann dadurch kontrollieren, ob Vereinbarungen eingehalten werden und wenn dies nicht der Fall ist, die Immobilie wieder zurückfordern.

Abgesichert wird die Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch.

Es ist sehr wichtig auf eine äußerst präzise und genaue Formulierung zu achten. Es gibt keine Standardformulierungen, weshalb jeder die Rückauflassungsvormerkungen nach seinen eigenen Wünschen gestalten kann. Bei ungenauen Formulierungen kann daher schnell Streit über die tatsächliche Bedeutung ausbrechen.

 

 

Weitere Fragen und Antworten rund um Rückauflassungsvormerkung

Wann ist eine Rückauflassungsvormerkung sinnvoll?

Sinnvoll ist sie dann, wenn dem Verkäufer wichtig ist, dass nach dem Verkauf bestimmte Regelungen eingehalten werden.

Zum Beispiel verkaufen Gemeinden oft Grundstücke mit einer Rückauflassungsvormerkung. Dadurch können sie beispielsweise sichergehen, dass der Käufer das Grundstück bebaut und nicht auf Gewinne spekuliert.

Ein weiteren Anwendungsfall stellt die Schenkung von Immobilien innerhalb der Familie dar. Eltern schenken ihren Kindern oftmals die eigene Immobilie bereits zu Lebzeiten. Um gesichert wohnen zu bleiben, lassen sie sich ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht eintragen. Um sicherzugehen, dass die Immobilie in der Familie bleibt, können sie diese Bedingung in einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Sollten die Kinder die Immobilie an einen Käufer außerhalb der Familie veräußern, fällt die Immobilie wieder zurück an die Eltern.

Sie möchten mehr zum Thema Nießbrauch und Wohnrecht erfahren? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zu Nießbrauch und Wohnrecht.

Wie lange ist die Rückauflassungsvormerkung gültig?

Die Rückauflassungsvormerkung ist ein endliches Recht, das heißt sie ist zeitlich begrenzt.

Folgende Gründe können zu einer Löschung der Rückauflassungsvormerkung führen:

Eine der vereinbarten Bedingungen wurde nicht eingehalten.

Zum Beispiel:

    • Kinder, die eine Immobilie von ihren Eltern als Schenkung erhalten haben, haben versucht diese außerhalb der Familie zu veräußern.
      • Grund: die Veräußerung der Immobilie außerhalb der Familie war durch die Rückauflassungsvormerkung nicht erlaubt.
    • Der vorherige Eigentümer verstirbt, dass führt in der Regel zur Löschung der Rückauflassungsvormerkung.