Was versteht man unter Nutzungsentgelt im Teilverkauf?

Die Anbieter im Immobilien-Teilverkauf erwerben einen Teil der Immobilie von privaten Eigentümern von Wohnimmobilien. Den Verkäufern der Immobilienanteilen wird ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eingeräumt.

Unter dem Begriff “Nutzungsentgelt” verstehen die Teilverkauf-Anbieter die monatliche Vergütung, die sie für die Zurverfügungstellung dieser Recht erhalten. Es handelt sich demnach um eine Art Miete.

Allerdings gelten die mietrechtlichen Vorschriften nicht, denn es handelt sich um eine Vereinbarung unter Miteigentümern.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Kosten im Teilverkauf.

Weitere Fragen und Antworten rund um Nutzungsentgelt bei Teilverkauf

Wie hoch ist das Nutzungsentgelt im Immobilien-Teilverkauf?

In der Regel beträgt das Nutzungsentgelt etwa drei bis vier Prozent pro Jahr. Dies immer bezogen auf den Immobilienanteil, den ein Teilverkauf-Unternehmen erwirbt. Ähnlich zu der Immobilienfinanzierung können Verbraucher einen Zeitraum wählen, innerhalb dessen sich das Nutzungsentgelt nicht ändern darf. Dies ist mit einer Erhöhung der Kosten, also des Nutzungsentgelts verbunden.

Beispiel:

Wenn das Nutzungsentgelt 3,5 Prozent beträgt und ein Anteil von 250.000 Euro an einer Immobile verkauft wird, dann beträgt das Nutzungsentgelt 8.750 Euro Pro Jahr (250.000 Euro multipliziert mit 3,5 Prozent). Dies sind rund 729 Euro pro Monat.

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Welche weiteren Kosten gibt es bei Teilverkauf von Immobilien?

Zunächst verdient der Anbieter im Immobilien-Teilverkauf an einem Nutzungsentgelt. Dies ist ein Prozentsatz pro Jahr, den er für den erworbenen Immobilienanteil erhält.

Bei einem späteren Gesamtverkauf der Immobilie kommen weitere Kosten auf den Verkäufer der Wohnimmobilie zu. Einige Anbieter verlangen ein sogenanntes Durchführungsentgelt oder Serviceentgelt, zum Beispiel stattliche 6,5 Prozent am Gesamtverkaufswert der Immobilie.

Außerdem: Der Teilverkauf-Anbieter verdient immer, auch wenn die Immobilie an Wert verliert oder der Wert stagniert. Durch eine Wertsteigerungsgarantie im Teilverkauf sichert er sich ab.

Übrigens muss der Verkäufer und weiterhin Bewohner der Immobilie die Instandhaltungskosten voll übernehmen. Das Teilverkauf-Unternehmen als Miteigentümer trägt hierzu nichts bei.

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