Was bedeutet Miteigentümer bei Immobilien?

Eine Immobilie, zum Beispiel eine Wohnung, ein Haus oder eine Grundstück, kann mehreren natürlichen Personen oder juristischen Personen anteilig gehören. Das Eigentum gehört ihnen anteilig, sie sind jeweils Miteigentümer und bilden eine Bruchteilsgemeinschaft, die in § 741 BGB  geregelt ist.

Wenn eine Immobilie nur einem Eigentümer gehört, dann liegt ein Alleineigentum vor.

Miteigentümer regeln ihr Miteigentum oftmals in einer Miteigentümervereinbarung. Sollte nichts geregelt sein, gilt folgendes:

  • Jeder kann das Miteigentum anteilig nutzen und darüber verfügen, sofern andere Miteigentümer nicht beeinträchtigt werden.
  • Jeder Miteigentümer erhält den Ertrag aus dem Eigentum, beispielsweise Mietzahlungen, entsprechend seines Anteils.

Der Teilverkauf der Immobilie führt dazu, dass Immobilieneigentümer neue Mieteigentümer bekommen. In aller Regel wird der Umgang mit der Immobilie in einer umfassenden Miteigentümervereinbarung festgeschrieben.