Wohnen bleiben und Gutes tun

Immobilienrente: Angebote von Stiftungen

Stiftung Liebenau, Caritas oder Malteser: Es gibt mehrere gemeinnützige Organisationen, denen Sie Ihr Eigenheim stiften können. Mit einem abgesicherten Wohnrecht oder Nießbrauchrecht bleiben Sie auf Lebzeiten wohnen und erhalten von manchen Stiftungen eine Immobilienrente oder einmalige Zahlung. Welche Vorteile bietet die Immobilienverrentung an eine Stiftung?

Autor: TV Redaktion und Experten | Zuletzt geändert: 05.11.2022 | Lesezeit: 9 Minuten | Drucken

Immobilienrente an Stiftungen

Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Immobilienrente in Deutschland ein Nischenprodukt. Nur wenige Anbieter ermöglichen Immobilieneigentümern die Verrentung des Eigenheims. Ein großer kommerzieller Anbieter ist die Deutsche Leibrenten. Doch neben kommerziellen Anbietern gibt es auch gemeinnützige Stiftungen, die je nach Stiftung eine Immobilie gegen Vereinbarung einer Immobilienrente, Einmalzahlung oder Einräumung eines Wohn- oder Nießbrauchrechts übernehmen. Die Immobilienrente ist ein komfortables Modell, um das eigene Haus oder die eigene Wohnung in eine monatliche Rentenzahlung zu verwandeln und gleichzeitig mit einem Wohnrecht oder Nießbrauchrecht auf Lebzeiten darin wohnen zu bleiben.

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Welche Stiftungen gibt es und welche Vorteile hat die Immobilienverrentung an eine Stiftung? 

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Vor genau zwanzig Jahren hat die Stiftung Liebenau das Modell "Zustifterrente" ins Leben gerufen und die ersten Immobilien gegen Zahlung einer Immobilienrente erworben. Voraussetzung ist ein Immobilienwert von mehr als 200.000 Euro und eine Kreditbelastung von maximal 30 Prozent des Immobilienwerts. Die Stiftung konzentriert sich auf eine Einmalzahlung und zeitlich befristete Immobilienrente, die sogenannte Zeitrente. Verbraucher sind auf der sicheren Seite. Einerseits überlassen sie ihre Immobilie an eine sehr große und namhafte und finanzstarke Stiftung, die es seit 150 Jahren gibt. Andererseits werden das Wohnrecht und die Rentenzahlungen erstrangig im Grundbuch abgesichert.

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Malteser: "Immobilie stiften für das Wohl anderer" Quelle: malteser-stiftung.de, September 2022

Das Haus oder die Wohnung kann außerdem an namhafte Organisationen wie Caritas, Malteser oder die Wilhelm Sander-Stiftung gestiftet werden - dies unter Beibehaltung eines Wohnrechts oder Nießbrauchrechts.

Innerhalb der Caritas hat der Caritasverband für Stuttgart eine Vorreiterrolle übernommen. Die zeitlich befristete Immobilienrente in Verbindung mit einem Wohnrecht nennt der Verband "Sorglos-Altersversicherung".

Die Malteser Stiftung ist eine weitere große Organisation. Das Eigenheim kann dank der Stiftung zum Wohl anderer gestiftet werden. Eine Immobilienrente bietet die Stiftung nicht an.

Die Wilhelm Sander-Stiftung  ist eine private Stiftung mit dem Zweck der Förderung innovativer Krebsforschung. Nach Aussage der Stiftung erhalten Zustifter ein "garantiertes, lebenslanges Wohnrecht und eine befristete oder lebenslange monatliche Zahlung." Zudem verspricht die Stiftung, dass "das verbleibende Vermögen nach dem Tod für die medizinische Forschungsförderung eingesetzt wird."

Die Stiftungen weisen darauf hin, dass es sich bei der Überlassung der Immobilie um eine gemischte Schenkung handelt, wenn Gegenleistungen vereinbart werden. Für den Schenkungsanteil erhalten die Stifter eine Zuwendungsbestätigung und können diesen im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Vorteile der Immobilienverrentung an Stiftungen

An erster Stelle steht das gemeinnützige Engagement. Wenn Sie Ihre Immobilie einer namhafte Stiftung überlassen, dann entscheiden Sie sich bewusst dafür, dass Sie im Vergleich zu der Vereinbarung mit einem kommerziellen Anbieter weniger für Ihr Eigenheim bekommen. Dies für einen guten Zweck. Es handelt es sich zumeist um eine Teilschenkung, die Sie steuerlich geltend machen können.

Weiterer Vorteil der Überlassung an eine namhafte Stiftung ist die lebenslange Absicherung des Wohnrechts. Sie übergeben die Immobilie an eine große und seriöse Organisation, die Ihnen darüberhinaus das Wohnrecht dinglich und vorrangig im Grundbuch absichert. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater und einem Fachanwalt beraten.

Stiftungen mit Immobilienrente

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