Immobilienrecht
BGH-Urteil 2026: Bausparer können unzulässige Gebühren zurückfordern
Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher: Jahresentgelte bei vielen Bausparverträgen sind unzulässig. Wer betroffen ist und wie Immobilieneigentümer jetzt Geld zurückfordern können.
Neues Urteil eröffnet Millionen Bausparern die Chance auf eine Erstattung
Wer einen Bausparvertrag besitzt oder besessen hat, sollte jetzt seine Vertragsunterlagen prüfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Bausparern erneut gestärkt. Demnach dürfen Bausparkassen bestimmte jährliche Verwaltungs- und Vertragsentgelte während der Ansparphase nicht verlangen. Betroffene können bereits gezahlte Gebühren unter Umständen zurückfordern. (Verbraucherzentrale )
Worum geht es in dem Urteil?
Der BGH entschied am 28. Juli 2026 (Az. XI ZR 83/25) , dass Klauseln über jährliche Entgelte bei Riester-Bausparverträgen unwirksam sind. Die Richter begründeten dies damit, dass die Bausparkassen mit diesen Gebühren Tätigkeiten vergüten wollten, zu denen sie ohnehin gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Solche Kosten dürfen nicht auf Verbraucher abgewälzt werden.
Das Urteil knüpft an eine frühere Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2022 (Az. XI ZR 551/21) an, mit der der BGH bereits Jahresentgelte bei klassischen Bausparverträgen für unzulässig erklärt hatte.
Wer könnte betroffen sein?

Das Urteil ist insbesondere für folgende Verbraucher relevant:
- Besitzer eines Riester-Bausparvertrags
- Kunden mit klassischen Bausparverträgen, bei denen jährlich Konto-, Verwaltungs- oder Jahresentgelte berechnet wurden
- Ehemalige Bausparer, deren Vertrag bereits beendet wurde, sofern Rückforderungsansprüche noch nicht verjährt sind.
Welche Gebühren können zurückgefordert werden?
Je nach Tarif wurden beispielsweise folgende Entgelte verlangt:
- Jahresentgelt von 15 Euro pro Jahr
- Vertragsentgelt von 24 Euro pro Jahr
- vergleichbare Verwaltungs- oder Kontoführungsgebühren während der Sparphase.
Was sollten Betroffene jetzt tun?

Immobilieneigentümer und Bausparer sollten ihre Unterlagen sorgfältig prüfen:
- Kontoauszüge und Vertragsunterlagen auf Begriffe wie “Jahresentgelt”, “Vertragsentgelt”, “Kontogebühr” oder “Verwaltungsentgelt” kontrollieren.
- Die gezahlten Beträge dokumentieren.
- Die Bausparkasse schriftlich zur Erstattung auffordern.
- Lehnt die Bausparkasse die Rückzahlung ab, kann die Einschaltung der zuständigen Schlichtungsstelle sinnvoll sein, um Ansprüche zu sichern.
Wie hoch kann die Erstattung ausfallen?
Die Höhe hängt von der Vertragslaufzeit und den tatsächlich gezahlten Gebühren ab. Bei jährlich 24 Euro können sich allein für die vergangenen Jahre knapp 100 Euro ergeben. Hinzu können Verzugszinsen kommen. Bei mehreren Bausparverträgen fällt der Erstattungsbetrag entsprechend höher aus.
Warum das Urteil auch für Immobilienkäufer wichtig ist
Bausparverträge werden häufig zur Finanzierung einer späteren Immobilie abgeschlossen. Das aktuelle Urteil zeigt erneut, dass Verbraucher Gebührenklauseln nicht ungeprüft hinnehmen sollten. Gerade bei langfristigen Finanzierungsprodukten können auch vermeintlich kleine jährliche Entgelte über die Jahre erhebliche Summen ausmachen.

Fazit
Das aktuelle BGH-Urteil stärkt die Rechte von Millionen Bausparern. Wer während der Sparphase jährliche Verwaltungs- oder Vertragsentgelte gezahlt hat, sollte jetzt prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist. Besonders Besitzer von Riester-Bausparverträgen profitieren von der neuen höchstrichterlichen Klarstellung. Da Ansprüche verjähren können, empfiehlt es sich, zeitnah aktiv zu werden.
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