Was sind Instandhaltungskosten einer Immobilie?

Bei Immobilien umfassen die Instandhaltungskosten die Wartung, Reparatur oder Instandsetzung und weiterhin Verbesserungen der Immobilie.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Jährliche Inspektion des Kaminkehrers
  • Aufzugswartung
  • Austausch von Leuchtmitteln
  • Heizungswartung

In der Vermietung ist zu den Instandhaltungskosten in § 535 BGB  geregelt:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten

Die Instandhaltungskosten können demnach grundsätzlich nicht auf den Mieter umgelegt werden. Jedoch können gemäß der Betriebskostenverordnung § 2 BetrKV  einige regelmäßige Wartungen dem Mieter berechnet werden, zum Beispiel die Prüfung und Wartung von Heizungsanlagen.

Weitere Fragen und Antworten rund um Instandhaltung

Wer trägt Instandhaltungskosten bei Teilverkauf der Immobilie?

Instandhaltungskosten im Teilverkauf

Die Regelungen zur Instandhaltung werden in der Miteigentümervereinbarung geschlossen. Die Regelungen können individuell getroffen werden. Es lohnt sich also einen genauen Blick darauf zu werfen. In der Regel verbleiben die Instandhaltungskosten in voller Höhe beim Bewohner der Immobilie, obwohl dieser einen Teil der Immobilie verkauft hat und nicht mehr voller Eigentümer ist.

Wer trägt Instandhaltungskosten bei der Immobilien-Leibrente?

Instandhaltungskosten bei Immobilien-Leibrente

Auch hier gilt, das die Regelungen individuell getroffen werden können. Im Gegensatz zum Teilverkauf übernimmt der Anbieter der Leibrente die Instandhaltung. Dies vergleichbar zu einem Mietverhältnis. Sie geben in der Regel mit der Immobilienrente das Risiko und den Aufwand für Reparaturen oder Instandsetzungen ab. Prüfen Sie diesen Punkt sorgsam, bevor Sie eine Vereinbarung zur Leibrente abschließen.