Solarstrom
Photovoltaikanlage: Nutzen, Kosten und Steuern
Photovoltaikanlagen boomen. Statt teure Strompreise beim Versorger zu bezahlen, produzieren viele Bewohner ihren Strom lieber selbst. Wie das gelingt und für wen sich die Installation einer solchen Solaranlage lohnt. Ein Überblick.
Um es gleich vorwegzunehmen: Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eignen sich für jeden Haushalt. Vor allem, wenn der Stromverbrauch hoch ist und dieser an die Produktionszeiten der Anlage angepasst werden kann. Selbst verbrauchen ist derzeit günstiger als einspeisen. Denn die Einspeisevergütung liegt deutlich unter dem aktuellen Strompreis. Größere Anlagen sind zudem finanziell attraktiver als kleinere.
Was sind Photovoltaikanlagen?
Photovoltaikanlagen bestehen im Kern aus Solarzellen, deren Halbleiter bei Sonnenlicht Elektronen bewegen und auf diese Weise Strom erzeugen. Der produzierte Gleichstrom wird über einen Wechselrichter in Haushaltsstrom umgewandelt.
Um die kostenlose Sonnenenergie zu nutzen, können Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten oder Solarmodule auf dem Balkon oder der Terrasse installieren.
Ein Zähler zeigt an, wann wieviel Strom erzeugt wird. Ein optionaler Stromspeicher sorgt dafür, dass der tagsüber erzeugte Solarstrom auch nachts sowie an dunklen Tagen genutzt werden kann. Überschüssigen Strom, der nicht für den eigenen Haushalt benötigt wird, können Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Basierend auf der gleichen Technologie werden vier Typen von Photovoltaikanlagen unterschieden:
1Inselanlagen
Wer keinen direkten Zugang zum Stromnetz hat (zum Beispiel Tiny Houses, freistehende Garagen oder Gartenlauben), kann eine Inselanlage installieren. Der produzierte Strom muss allerdings direkt verbraucht oder mit einer Batterie zwischengespeichert werden.
2Anlagen mit vollständiger Netzeinspeisung
Bei den so genannten „netzparallelen Anlagen“ wird der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Netz gespeist. Im Unterschied zur Überschusseinspeisung, bei der nur der nicht genutzte Strom abgegeben wird. Für die Einspeisung erhalten Photovoltaikanlagen-Besitzer eine Vergütung. Sie ist unter anderem abhängig von der Leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ändert sich monatlich.
3Anlagen zur teilweisen Eigennutzung mit oder ohne Speicher
Bei dieser Variante wird ein Teil des erzeugten Solarstroms selbst genutzt, der Rest wird in das Stromnetz eingespeist. Wieviel Strom selbst verbraucht wird, hängt davon ab, zu welchen Zeiten Ihre Elektrogeräte betrieben werden. Bei Anlagen ohne Batteriespeicher sind etwa 30 Prozent Eigenverbrauch realistisch. Dieser lässt sich etwas steigern, indem der Betrieb von Stromfressern wie Waschmaschine, Geschirrspüler und Backofen in den Hochphasen der Photovoltaikanlage erfolgt. Mit einem Batteriespeicher können Sie den Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Der Speicher bewahrt die produzierte Energie für Zeiten auf, in der die PV-Anlage keinen Strom liefert (zum Beispiel nachts). Allerdings sind Stromspeicher noch recht teuer und bei vielen Speichermodulen müssen Sie derzeit mit längeren Lieferzeiten rechnen.
4Stecker-Photovoltaik-Geräte
Auch kleine Stecker-Photovoltaik-Geräte wandeln Sonnenlicht in Strom um. Der Strom aus so einem Stecker-Solargerät wird über eine Steckdose in das Wohnungsnetz eingespeist und dort genutzt. Hierfür benötigen Sie eine spezielle Energiesteckdose. Auch wenn sie weniger Ertrag als eine PV-Anlage auf dem Dach bringen: Die Module sind insbesondere für Mieter und Wohnungen attraktiv, die einen nach Süden ausgerichteten Balkon oder eine Terrasse haben. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren regionalen Vertretungen liefert ein 300-Watt-Solarmodul, das verschattungsfrei an einem Südbalkon montiert wurde, etwa 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren sind das 4.000 Kilowattstunden Strom.
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Für wen lohnt sich die Photovoltaikanlage?
Gestiegene Strompreise, Klimaschutz, hoher Stromverbrauch, Autarkie: Es gibt mehrere Gründe, warum eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Der selbst erzeugte Strom ist auf lange Sicht die preisgünstigste und umweltschonendste Variante, da für die Erzeugung regenerative Sonnenenergie eingesetzt wird.
Ob sich die zum Teil hohe Anfangsinvestition lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- der Leistung und dem Ertrag der PV-Anlage (u. a. abhängig von der Größe und dem Installationsort),
- dem eigenen Stromverbrauch,
- den zukünftigen Stromkosten,
- den Tageszeiten, an denen viel Strom benötigt wird, und
- der Entscheidung, ob der Strom vollständig ins Stromnetz eingespeist oder auch selbst genutzt wird.
- Darüber hinaus helfen Förderprogramme, die Kosten zu senken.
Verbraucht Ihr Haushalt viel Strom, benötigen Sie mehrere Solarmodule beziehungsweise eine höhere Stromleistung der Photovoltaikanlage. Möglichst viel Strom selbst nutzen können Sie, wenn Sie Stromfresser wie Waschmaschine und Spülmaschine tagsüber betätigen. Immer dann, wenn das Sonnenlicht für neuen Strom sorgt. Möglicherweise können Sie sich so den teuren Batteriespeicher sparen.
Für überschüssigen Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie eine Einspeisevergütung. Sie trägt zwar zur Finanzierung der Anlage bei. Die Vergütung liegt aber deutlich unter den Strompreisen der Versorger (derzeit 28 bis 40 Cent pro Kilowattstunde). Beispielsweise sind es für Anlagen bis 10 kWp* auch nach der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG ) nur 8,2 Cent pro Kilowattstunde, ab Januar 2023 8,6 Cent. Eine höhere Vergütung (bis 13,4 Cent pro kWh) ist möglich, wenn Sie den Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen. Allerdings reduziert die Photovoltaikanlage dann nicht Ihre Stromrechnung. Die Anlage kann sich daher schneller rechnen, wenn mehr Solarstrom selbst genutzt wird. Experten gehen davon aus, dass sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach innerhalb von zehn bis fünfzehn Jahren amortisiert.
*Die elektrische Leistung einer Photovoltaik-Anlage wird in Kilowattpeak (kWp) angegeben. Das ist die maximale Leistung der Solarmodule.
Photovoltaikanlagen für Eigenverbrauch oder Volleinspeisung – die Vergütungssätze
Die Vergütungssätze gelten für Betreiber von Photovoltaikanlagen von 10 bis 40 kWp ab 30. Juli 2022 und 1. Januar 2023.
Eigenverbrauch mit Teileinspeisung | Volleinspeisung | ||
---|---|---|---|
Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) | Bis zu zehn Kilowatt | 8,2 Cent 8,6 Cent ab 2023 | 13 Cent 13,4 Cent ab 2023 |
Danach bis 40 Kilowatt | 7,1 Cent 7,5 Cent ab 2023 | 10,9 Cent 11,3 Cent ab 2023 | |
Laufzeit ab Jahr der Inbetriebnahme | 20 Jahre | 20 Jahre |
Wer darf eine Photovoltaik-Anlage installieren?
Photovoltaikanlagen können Privatpersonen und Unternehmen anschaffen. Ob sie diese jedoch anbringen dürfen, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab. Mieter müssen ihre Vermieter um Erlaubnis fragen. Eigentümer in Mehrparteienhäusern benötigen die Zustimmung der Miteigentümer. Denn PV-Anlagen auf dem Dach oder an der Balkonbrüstung bedeuten eine optische Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes, dem Gemeinschaftseigentum. Diese geht laut den meisten Teilungserklärungen jeden Eigentümer etwas an.
Hinzu kommt, dass Photovoltaikanlagen, die an oder auf Gebäuden installiert werden, technische und (bau-)rechtliche Vorgaben wie etwa Brandschutz einhalten müssen. Viele Hersteller knüpfen ihre Garantien an eine fachgerechte Montage. Um diese im Zweifelsfall nachzuweisen, sollte die Anlage durch Profis installiert werden. Den Anschluss an die Hauselektrik und ans Stromnetz muss ohnehin der Elektrofachbetrieb durchführen. Die Photovoltaikanlage, auch Erzeugungsanlage genannt, muss zudem bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser führt eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG ) durch.
Welche Voraussetzungen sind für PV-Anlagen auf dem Dach ideal?
Von der Statik her eignen sich die meisten deutschen Dächer, um eine Photovoltaikanlage zu stützen. Sowohl auf schrägen Dachflächen als auch auf Flachdächern können Solarmodule dauerhaft installiert werden. Idealerweise hat das Schrägdach eine Neigung von 30 Prozent. Auf Flachdächern erhalten die Module eine Stütze, so dass sie mit optimaler Neigung ausgerichtet sind. Geringere Neigungen (unter 25 Grad) und stärkere (über 50) können den Stromertrag um bis zu zehn Prozent mindern.
Eine Südausrichtung ist ideal, denn hier scheint am längsten die Sonne auf das Dach. Eine Ausrichtung nach Südost oder Südwest ist auch geeignet. Sie schmälert den Ertrag minimal. Bei einer Ausrichtung nach Osten oder Westen verringert sich der Stromertrag um etwa zehn bis 20 Prozent.
Wichtig ist, dass die Sonne möglichst ungehindert auf die Dachflächen strahlen kann. Verschattungen durch Bäume oder benachbarte Bäume können sich nachteilig auswirken.
Ist die Ausrichtung der Photovoltaikanlage nicht optimal? Sogenannte Leistungsoptimierer können bei Verschattungen und reduzierter Sonneneinstrahlung die Leistung der Photovoltaikanlage deutlich steigern. Sie überwachen und steuern die Photovoltaikanlage auf Modulebene.
Für die Installation von einem kWp-Anlagenleistung werden sechs bis sieben Quadratmeter Fläche benötigt. Der Stromertrag der Anlage schwankt mit der Sonneneinstrahlung und den Jahreszeiten. Lassen Sie sich am besten von einem Fachbetrieb beraten.
Was kostet eine Photovoltaikanlage?
Wegen der stark gestiegenen Nachfrage nach Photovoltaikanlagen – spätestens seit den Strompreissteigerungen in Folge des Ukrainekriegs und aufgrund der Materialknappheit – liegen die Anschaffungskosten deutlich darüber. Hinzu kommt, dass viele Fachbetriebe stark ausgelastet sind. Wartezeiten von mehr als sechs Monaten sind üblich. Viele Installationsfirmen geben keine festen Zusagen zu Fertigstellungsterminen mehr.
Muss die Elektroinstallation am Zähler erneuert werden, kommen noch etwa 2.000 bis 3.500 Euro dazu. Batteriespeicher auf Lithiumbasis kosten aktuell zwischen 800 und 1.200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität inklusive Installation. Jedoch sind Batteriespeicher aktuell kaum lieferbar und daher die Preise hoch. Mittel- bis langfristig werden die Preise für Speicher sinken, so einige Marktbeobachter.
Der Maßstab für den Umfang der PV-Anlage sollte Ihr Budget und die verfügbare Fläche sein, nicht der derzeitige Stromverbrauch. Denken Sie auch an die Zukunft: Etwa, wenn Sie den selbst erzeugten Strom später einmal zur Wärmegewinnung mittels Wärmepumpe nutzen wollen oder ein Elektroauto damit betreiben.
Welche Förderungen für Photovoltaikanlagen gibt es?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW ) unterstützt den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Vorausgesetzt, dass ein Teil des produzierten Stroms ins Netz eingespeist wird. Gefördert wird zudem der Einbau von Batteriespeichern. Auch in einigen Kommunen gibt es Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.
KfW-Förderkredit für Strom und Wärme: "Standard 270"
Die KfW Förderung von Photovoltaikanlagen mit dem Kredit "Erneuerbare Energien – Standard (270)" in Kürze:
- Kredit ab 3,49 % effektivem Jahreszins
- Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
- Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Welche gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten?
Der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage ist mit einigen Formalitäten verbunden:
1 Baugenehmigung prüfen
Wenn Sie sich mit den Miteigentümern auf einen Anlagentyp geeinigt haben, sollten Sie vor Anschaffung und Installation die baurechtlichen Voraussetzungen prüfen. In einigen Bundesländern ist eine Baugenehmigung nötig oder es müssen Vorschriften aus dem Denkmalschutz beachtet werden. Bei Ihrer Stadt- und der Gemeindeverwaltung beziehungsweise dem zuständigen Bauamt erhalten Sie die nötigen Informationen.
2 Anmeldung beim Netzbetreiber
Jede Photovoltaikanlage (außer Inselanlagen) muss beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Denn dieser regelt den Anschluss an das Stromnetz. Er nimmt außerdem den überschüssigen Strom ab und vergütet jede eingespeiste Kilowattstunde nach den Vergütungssätzen des EEG. An ihn müssen Sie bestimmte Daten einmalig und jährlich melden. Viele Netzbetreiber schlagen den Abschluss eines Einspeisevertrags vor. Dies ist für Sie aber nicht verpflichtend.
3 Anmeldung im Marktstammdatenregister
Ihre Photovoltaikanlage sowie den möglichen Batteriespeicher müssen Sie bei der Bundesnetzagentur ins Marktstammdatenregister eintragen. Meldepflichtig sind die Inbetriebnahme, die Stilllegung, technische Änderungen und auch ein Betreiberwechsel.
4 Zusätzlicher Zähler notwendig
Bei einer Anlage zur Eigenversorgung bis 30 Kilowatt muss der bisherige Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden. Dieser misst sowohl den Stromertrag als auch die Überschusseinspeisung aus der Photovoltaikanlage. Bei einer Anlage zur Volleinspeisung ist zusätzlich zum vorhandenen Bezugszähler ein weiterer Zähler für die Einspeisung notwendig.
5 Steuererklärung kann entfallen
Wer Strom einspeist, erzielt gewerbliche Einkünfte. Damit verbunden ist eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR ). Da dieser Verwaltungsaufwand oft sehr mühsam ist (besonders, wenn der Gewinn niedrig ausfällt), können Sie die Photovoltaikanlage beim Finanzamt als steuerrechtliche Liebhaberei einstufen lassen. Sie sind dann von der Steuererklärung für Ihre Anlage befreit. Die Kosten für Arbeitsleistungen bei der Montage und Installation können Sie aber weiterhin als Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer absetzen.
Ab 2023: Steuerliche Entlastung für kleine Photovoltaikanlagen geplant
Um einen Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen zu schaffen, soll die Besteuerung ab 2023 komplett entfallen. Die Neuregelung ist gedacht für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowattpeak sowie für den Betrieb mehrere Anlagen bis maximal 100 Kilowattpeak.
Die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen sind zudem steuerbefreit, wenn der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird. Die Steuerbefreiung soll auch für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten bis zu einer Größe von 15 Kilowattpeak gelten
Service: Linksammlung weitere Informationen zu den technischen und gesetzlichen Regelungen von Photovoltaikanlagen:
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