Planung für die Rente

Tricks und Tipps, um früher in Rente zu gehen

Endlich Zeit für Familie und Freunde, für Reisen und Hobbys. Berufstätige malen sich den Ruhestand gerne in den schönsten Farben aus und zählen die Jahre bis dahin. Sie brauchen Geduld, denn das Rentenalter wurde angehoben. Rentenberater Andreas Irion verrät im Gespräch mit IMMO.info Tricks, um früher in Rente gehen zu können.

Autor: KJ Redaktion und Experten | Zuletzt geändert: 09.02.2023 | Lesezeit: 20 Minuten | Drucken

Früher in die Rente, Tricks und Tipps

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Je nach Geburtsjahr müssen Arbeitnehmer unterschiedlich lange arbeiten. Wer etwa 1958 geboren wurde, geht der Regel nach mit 66 Jahren in Rente, Jahrgang 1964 und jünger mit 67 Jahren.

Viele Beschäftigte finden das zu spät, und tatsächlich ist es möglich, etwas früher in den Ruhestand zu wechseln.

Andreas Irion, gerichtlich zugelassener Rentenberater

Andreas Irion, gerichtlich zugelassener Rentenberater und stellvertretender Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. Quelle: Andreas Irion

„Gesunde Arbeitnehmer können frühestens mit 63 Jahren Rente beziehen“, dämpft Andreas Irion, gerichtlich zugelassener Rentenberater und stellvertretender Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater , allzu große Erwartungen. Aber welche Tricks gibt es, um früher in Rente zu gehen? IMMO.info stellt die verschiedenen Rentenmodelle vor und rät zu einer persönlichen Rentenberatung:

Voraussetzungen und Abschläge bei der Rente mit 63 nach 35 Rentenjahren

A Bedingung

„Wer 35 Jahre anrechenbarer Zeit in der Rentenversicherung erreicht, kann mit 63 Jahren in Rente gehen, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen“, erklärt Rentenberater Andreas Irion. Wichtig zu wissen: Für diese Form der Frührente, auch Rente für langjährige Versicherte genannt, sind nicht 35 Jahre als Arbeitnehmer notwendig.

Zu den 35 Beitragsjahren zählen unter anderem:

Berücksichtigt werden auch:

  • Rentenversicherungspflichtige Zeiten als Arbeitnehmer oder Selbstständiger
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 (bis Jahrgang 1991) beziehungsweise drei Lebensjahre (ab Jahrgang 1992)
  • Pflege von Angehörigen
  • Studium
  • Längere Krankheit
  • Erziehungszeiten eines Kindes über 2,5 bzw. drei und unter zehn Jahren

Menschen mit amtlichem Schwerbehinderungsgrad ab 50 Prozent und mindestens 35 Rentenjahren können bereits mit 62 Jahren mit Abschlägen in Ruhezeit gehen.
An alle 55-Jährigen verschickt die Deutsche Rentenversicherung automatisch eine Rentenauskunft. Wer feststellt, dass er die 35 Rentenjahre noch nicht erreicht hat, hat noch einige Jahre Zeit, einen versicherungspflichtigen (Mini-)Job anzunehmen.

B Abschlag

Den frühen Ruhestand gibt es nicht umsonst. Die Rentenversicherung zieht pro Monat, den jemand früher Rente bezieht, 0,3 Prozent von der eigentlich bereits erreichten Rentenhöhe ab.

Beispiel
Nehmen wir Frau A, die 1958 geboren wurde. Der Regel nach müsste sie bis zum Alter von 66 Jahren arbeiten. Will Frau A nun mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, drei Jahre früher als vorgesehen, muss sie für 36 Monate jeweils einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. „Dieser Abschlag von 10,8 Prozent gilt Monat für Monat und lebenslang“, warnt Irion.

Tipp: Ausgleich des Abschlags

Die Empfehlung, den Abschlag auszugleichen, gilt unabhängig von der Einkommenshöhe, da die Rentenauszahlung proportional zu den Beiträgen ist, die eingezahlt wurden. „Meiner Erfahrung nach gibt es nur drei Gründe, die gegen den Ausgleich sprechen“, sagt Irion.

  1. Eine Lebenserwartung, die mehrere Jahre unter der statistischen Lebenserwartung liegt.
  2. Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem staatlichen Rentensystem.
  3. Eine private Geldanlagestrategie, mit der eine Rendite von mehr als zwei Prozent pro Jahr erwirtschaftet wird.

Neben den Abschlägen, die die Rentenversicherung kassiert, mindert ein weiterer Punkt die vorgezogene Rente. Wer früher in Rente geht, egal ob zwei, drei oder vier Jahre, dem fehlen ebendiese Beitragszeiten. Die Altersrente fällt entsprechend niedriger aus.

Tipp: Teilrente von 99,99 Prozent

Rentenberater Irion stellt einen Trick vor, um früher in Rente zu gehen und die fehlenden Beitragsjahre finanziell auszugleichen: „Anstelle der Vollrente beantragt man – wenn man das entsprechende Rentenalter erreicht hat – eine Teilrente von 99,99 Prozent. Die fehlenden 0,01 Prozent fallen kaum ins Gewicht. Während dieser Zeit, in der man schon im Ruhestand ist, kann man weiterhin zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Wenn man das gewünschte Rentenniveau erreicht, steigt man auf die Vollrente um und stellt die Einzahlungen ein.“

Nach Irions Erfahrung schafft ein Großteil der Arbeitnehmer die 35 Jahre Anrechnungszeit. Wer knapp daran scheitere, könne für die fehlende Zeitspanne einen Minijob aufnehmen und den Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent freiwillig bestreiten.

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Voraussetzungen und Abschläge bei der Rente nach 45 Rentenjahren

A Bedingung

Ein finanziell attraktiveres Modell ist die Rente nach 45 Jahren anrechenbarer Zeit in der Rentenversicherung, auch Rente für besonders langjährige Versicherte genannt. „Bei diesem Modell kann ich abschlagsfrei nach 45 Jahren zwei Jahre vor der Regelaltersrente in den Ruhestand treten“, erklärt Irion. Wer 1958 geboren ist, und eigentlich bis 66 Jahre arbeiten müsste, kann sich mit 64 Jahren aus dem Arbeitsleben zurückziehen, die Jahrgänge 1964 und jünger mit 65 Jahren.

Die Hürden für das Erreichen der 45 Rentenjahre liegen etwas höher als bei den 35 Rentenjahren.

Angerechnet werden unter anderem:

Nicht berücksichtigt werden unter anderem:

  • Rentenversicherungspflichtige Zeiten als Arbeitnehmer oder Selbstständiger
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren
  • Pflege von Angehörigen
  • Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden
  • Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, wie etwa während des Studiums oder längerer Krankheit

B Abschlag

Wer die 45 Jahre Zeit erreichen kann, sollte sich für hierfür entscheiden

„Wer die 45 Jahre anrechenbarer Zeit erreichen kann, sollte sich für dieses Modell entscheiden“, rät Irion. „Finanziell lohnt sich das immer, da keine Abschläge anfallen“. Noch einmal im Vergleich: Mit mindestens 35 und weniger als 45 Beitragsjahren werden für zwei Jahre frühere Rente monatlich und lebenslang 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozentpunkte) abgezogen. Nach 45 Beitragsjahren ist es möglich, abschlagsfrei zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Obwohl bei der Rente nach 45 Beitragsjahren keine Abschläge einbehalten werden, liegt auch hier der Auszahlungsbetrag unter der Regelaltersrente: Die beiden fehlenden Beitragsjahre machen sich finanziell bemerkbar.

Trick zum Ausgleich fehlender Beitragsjahre

Es ist nicht möglich, der Rentenversicherung fehlende Beitragsjahre abzukaufen. Doch Rentenberater Irion kennt einen Weg, die fehlenden Beiträge zu kompensieren.

„Herr B, Jahrgang 1961, kann im Alter von 64 Jahren und 6 Monaten nach mindestens 45 Beitragsjahren die Rente für besonders langjährige Versicherte antreten. Damit fehlen ihm zwei Beitragsjahre. Alternativ könnte er schon nach dem 63. Geburtstag die Rente für langjährige Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren mit Abschlägen antreten.“ Für die 3,5 Jahre früheren Rentenbeginn müsste er folgende Abschläge zahlen: 42 Monate x 0,3 Prozentpunkte ergibt 12,6 Prozent Abschläge.

„Wenn Herr B bei der Rentenversicherung die Auskunft zum Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Renteneintritt beantragt, erfährt er die Summe, die er bezahlen muss, um die 12,6 Prozent Abschläge auszugleichen. Bezahlt er den Ausgleich und geht nicht mit Abschlägen mit 63 in Rente geht, sondern arbeitet so lange weiter, bis er die 45 Beitragsjahre voll hat, erhöht er seine Rente“, so Irion.

Wenn Herr B die Ausgleichssumme bezahlt UND auf 45 Beitragsjahre kommt, zahlt er keine Abschläge und hat die zwei fehlenden Beitragsjahre sogar überkompensiert.

Tricks, die 45 Rentenjahre durchzuhalten

Vielleicht sind die 45 Rentenjahre in greifbarer Nähe, man ist jedoch ausgelaugt und kann sich nicht motivieren weiter zu arbeiten. Was tun, um früher in Rente zu gehen?

1. Trick: Überbrückung mit Arbeitslosengeld und Minijob

Rentenexperte Irion erläutert, wie man bis zu zwei fehlende Jahre überbrücken kann. Wer sich in den letzten beiden Jahren vor der Rente arbeitslos meldet, bekommt Arbeitslosengeld 1. Da die Arbeitslosenjahre direkt vor der Rente nicht auf die 45 Jahre angerechnet werden, muss gegebenenfalls parallel ein versicherungspflichtiger Minijob angenommen werden. „Es muss kein 520-Euro-Job sein, es reicht, für 31 Euro beim Nachbarn die Blumen zu gießen“, verrät Irion. 31 Euro ist der Betrag, bei dem man nichts verdient; der gesamte Betrag plus Arbeitgeberanteil fließt in die Rente. Dennoch werden für die Berechnung der Rente 175 Euro monatlich zugrunde gelegt, das ist das Minimum.

2. Trick: Eröffnen eines Wertguthabens

Ein Wertguthaben ist ein Arbeitszeitkonto, auf das Überstunden und nicht genommene Urlaubstage in Geldform eingezahlt werden, auch Einmalzahlungen oder laufende Zahlungen vom Gehalt sind möglich. Das Konto wird in der Regel vom Arbeitgeber verwaltet, kann bei Jobwechsel mitgenommen und bei Jobverlust auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden. Es ist dazu gedacht, Arbeitsentgelt anzusparen und damit Auszeiten zu finanzieren. „Die Auszeit kann auch direkt vor Renteneintritt liegen“, so Irion. Wer also Wertguthaben angesammelt hat, kann diese Auszeit direkt vor den abschlagsfreien Renteneintritt mit 65 Jahren legen und entsprechend früher dem Berufsleben den Rücken kehren.

Erwerbsminderungsrente

Menschen, die aus medizinischer Sicht weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, beantragen die Erwerbs­minderungsrente. Hier gelten die Altersgrenzen nicht, allerdings sind auch in diesem Fall einige Ansprüche zu erfüllen. Eine grundlegende Bedingung: Antragssteller müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderungsrente mindestens drei Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. „Um die Höhe dieser Rente festzulegen wird auf die vollen Stunden geschaut, die pro Tag gearbeitet werden können“, erklärt Irion. Wer täglich maximal zwei Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, wer zwischen drei und fünf Stunden schafft, hat Anspruch auf die Hälfte.

Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel zunächst für drei Jahre genehmigt und je nach Bedarf verlängert. Erreichen Bezieher der Erwerbsminderungsrente das Regelrentenalter, gilt die Meistbegünstigung. Erwerbsminderungsrente oder Regelaltersrente, ausgezahlt wird der höhere Betrag.

Altersteilzeit

Altersteilzeit für Arbeitnehmer ab 55 Jahren ist kein Thema der Rentenversicherung. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot der Arbeitgeber, auf das kein Anspruch besteht und für das bestimmte Bedingungen gelten. Es fließen keine staatlichen Zuschüsse, dafür gibt es Steuervorteile. Wichtig zu wissen: Bei der Altersteilzeit verpflichtet sich der Arbeitgeber, das Teilzeitgehalt aufzustocken. Finanziell ist es also attraktiver als ein reines Teilzeit-Modell. Allerdings ist es eine praktisch unumkehrbare Entscheidung. Wer in Altersteilzeit geht, bleibt bis zum Rentenalter in Altersteilzeit.

Je nach Arbeitgeber sind unterschiedliche Modelle möglich: Unterm Strich wird die Arbeitszeit immer um 50 Prozent reduziert. Ein Modell kann sein, täglich die Arbeitszeit zu halbieren. Besonders beliebt ist das Blockmodell, das zu 50 Prozent aus der aktiven Phase und zu 50 Prozent aus der Freistellungsphase besteht. Während der ersten, aktiven Phase wird bei reduziertem Gehalt voll gearbeitet. Während der Freistellungsphase bezieht man das gleiche Gehalt ohne zu arbeiten.

Möglichkeiten der Rentenberatung

Um herauszufinden, welches das passende Rentenmodell ist, rät IMMO.info dringend dazu, sich beraten zu lassen. Für alle Fragen rund um die Altersteilzeit steht der Arbeitgeber Rede und Antwort. Für Fragen zur Rente gibt es zwei Beratungsschienen:

  • Die Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung (DRV ). „Diese Beratungsstelle ist bezüglich Rentenfragen so, wie das Finanzamt für Steuerzahler“, sagt Rentenexperte Irion. Die Information ist kostenlos und richtig, auf jede Frage erhält man eine verlässliche Antwort. Allerdings sind die Berater nicht dazu verpflichtet, Tipps und Tricks zu geben, um finanziell optimiert und früher in Rente zu gehen. Wer sich kostenlos beraten lassen möchte, sollte sich gut vorbereiten, um die entscheidenden Fragen stellen zu können.
  • Die privaten Rentenberater vergleicht Irion mit den Steuerberatern. „Sie denken für den Klienten mit, müssen aber bezahlt werden.“ Zugrunde liegt die Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Eine Standard-Erstberatung kostet 210 Euro, je nach Sachverhalt kann das mehr oder weniger sein. Ein weiterer Service, den Rentenberater anbieten, ist die Prüfung des Rentenbescheids. „In der Regel ist der fehlerfrei. Doch wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat, kann mich das Monat für Monat viel Geld kosten“

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