Immobilien Teilverkauf mehr Transparenz
Immobilien-Teilverkauf: Mehr Transparenz durch Musterverträge
Mit der Veröffentlichung eines standardisierten Mustervertrags für Immobilien-Teilverkaufsmodelle hat der Bundesverband für Immobilienverrentung e. V. (BVIV) im Januar 2026 einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz getan. Verbraucher können sich nun erstmals einen umfassenden Überblick über die vertraglichen Regelungen verschaffen, die bei einem Teilverkauf typischerweise zur Anwendung kommen. Das ist sehr zu begrüßen.
Gleichzeitig zeigt der Blick hinter die Kulissen: Transparenz allein löst nicht die strukturellen Probleme des Produkts. Weder beantwortet ein Mustervertrag die grundlegenden juristischen Fragen, noch ändert er etwas an der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Anbieter.
Wir hatten in unseren Artikeln vom 15.11.2025
Fragliches Verhalten der Liquidhome
Liquidhome zieht sich zurück – eine weitere Konsolidierung im Immobilienteilverkauf
und 08.12.2025
Regulierung Teilverkauf
Transparenz ersetzt keine individuelle Entscheidung
Es ist wichtig, eines klar einzuordnen:
Auch vor der Veröffentlichung dieses Mustervertrags konnten sich Verbraucher anwaltlich beraten lassen. Immobilienteilverkaufsverträge waren schon immer notariell zu beurkunden und wurden deshalb häufig aufgrund ihrer juristischen Komplexität von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten geprüft. Wer Risiken erkennen und abmildern wollte, hatte diese Möglichkeit bereits vor der Veröffentlichung.

Der Mehrwert des Mustervertrags liegt daher weniger in einer neuen Schutzfunktion, sondern vor allem in der vereinfachten Vergleichbarkeit. Das ist durchaus hilfreich – ersetzt aber weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine wirtschaftliche Abwägung, ob der Teilverkauf der eigenen Immobilie überhaupt das passende Modell zur Altersfinanzierung ist.
Die ungelöste Rechtsfrage: Verkauf oder Darlehen?

Unabhängig von der vertraglichen Ausgestaltung bleibt die zentrale juristische Frage offen:
Was ist der Immobilienteilverkauf rechtlich eigentlich?
Viele Juristen – darunter auch Stimmen aus der bankrechtlichen Praxis – ordnen den Teilverkauf wirtschaftlich als Darlehensmodell ein. Der Hintergrund liegt aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung auf der Hand:
Der Eigentümer erhält Liquidität, zahlt ein laufendes Nutzungsentgelt und bleibt wirtschaftlich alleiniger Nutzer der Immobilie über die Gewährung eines Nießbrauchrechts. Der „Miteigentümer“ (= institutionelle Teilkaufgesellschaft) trägt dagegen kein typisches Eigentümerrisiko, sondern erzielt eine renditeähnliche Vergütung, die durchaus mit Darlehensraten vergleichbar ist.
Sollte sich die Beurteilung, dass es sich bei Teilkaufverträgen um Darlehen handelt, durchsetzen, hätte das erhebliche Konsequenzen: Teilkaufgesellschaften könnten künftig als Kreditinstitute gelten, mit allen aufsichtsrechtlichen Pflichten. Bislang ist diese Frage nicht abschließend und vor allem nicht gerichtlich geklärt. Für Verbraucher bedeutet das weiterhin eine rechtliche Unsicherheit, die auch ein Mustervertrag nicht beseitigen kann, auch wenn es viele gegenteilige Stimmen zu dieser juristischen Einordnung gibt.
Gleichzeitig kann es möglicherweise dahinstehen, ob bereits bestehende Verträge irgendwann einmal als Darlehen qualifiziert werden- schlimmstenfalls wäre wahrscheinlich eine Rückabwicklung bestehender Verträge zu befürchten und gewährte Zahlungen würden zurückgezahlt, der verkaufte Miteigentumsanteil zurückübertragen werden.
Ob höchstrichterliche Rechtsprechung wirklich dazu führen sollte, dass ältere Menschen aufgrund einer juristischen Fehleinschätzung von Teilkaufgesellschaften und vielen anderen Juristen, die sich sicher sind, es handle sich bei einem Immobilienteilverkauf gerade nicht um ein Darlehen, in eine finanziell benachteiligende Situation gebracht werden, kann abschließend wohl nicht geklärt werden. Es dürfte eher davon auszugehen sein, dass dieser akademische Streit sich lediglich auf zukünftige Verträge bezieht, bestehende Altverträge jedoch hiervon nicht betroffen sein werden. Hierbei handelt es sich also um eine theoretische Frage, die abschließend nicht geklärt werden kann, sondern die Zeit und Gerichtsurteile, die es hierzu sicher irgendwann geben wird, entscheiden werden.
Die Marktrealität: Funktioniert der Teilverkauf überhaupt noch?

Mindestens genauso relevant wie die juristische Einordnung ist die wirtschaftliche Lage der Teilkaufanbieter in Deutschland. Viele Teilkaufanbieter stehen aktuell unter erheblichem Druck. Refinanzierungen sind schwieriger geworden, Investoren halten sich zurück, und neue Teilankäufe finden nur noch in Ausnahmesituationen statt. Dies liegt am Rückzug refinanzierender Banken, die derzeit keine Kreditkontingente für die Finanzierung der Teilkaufpreise mehr zur Verfügung stellen.
Für Eigentümer, die heute über einen Teilverkauf nachdenken, ist das ein entscheidender Punkt:
Ein Modell kann auf dem Papier transparent und fair erscheinen – wenn es faktisch nicht mehr angeboten oder umgesetzt werden kann, hilft das dem Verbraucher nicht weiter und ist gerade kein Lösungsansatz.
Gerade deshalb wäre seitens des Bundesverbands Immobilienverrentung ein aktuelles Marktbild hilfreich, das die folgenden Fragen beantwortet:
- Welche Anbieter sind derzeit tatsächlich aktiv?
- Welche Konditionen für Nutzungsentgelte gelten derzeit?
Hier besteht weiterhin erheblicher Informationsbedarf. Gerade weil der Bundesverband Immobilienverrentung hauptsächlich aus Teilkaufgesellschaften besteht, wäre die Bereitstellung von detaillierten Information nicht nur wünschenswert, sondern auch leicht möglich.
Vergleichstabelle mit Konditionen und Kosten im Immobilien Teilverkauf
Wählen Sie Anbieter aus, die Sie vergleichen möchten:






| Heimkapital | Verkaufen aber bleiben | Wohnwert | Hausvorsorge | Realwertpartner | Hausvorteil | Deutsche Teilkauf | EV Liquidhome | Vobahome | Wertfaktor | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Nutzungsengelt: Kosten während der Laufzeit | ||||||||||
| variabel / 1 Jahr | – | – | 5,6 % | – | – | – | – | – | – | |
| 5 Jahre fix | – | – | 5,6 % | – | – | – | – | – | ||
| 10 Jahre fix | 5,3 bis 5,6 % | 4,9 % | 5,6 % | 5,25 % | 5,7 % | 5,2 % | 5,3 % bis 6,0 % | 4,95 % | >5,7 % | 5,5 % bis 6,18 % |
| 15 Jahre fix | – | – | 6,1 % | – | – | – | – | – | – | – |
| unbegrenzt | – | 5,9 % unbegrenzte Festschreibung (für Kunden ab 75 Jahren) | – | – | – | – | – | – | – | 6,5 % bis 7,18 % |
| Informationen zum Nutzungsentgelt | Stand: 14. Oktober 2025 Das Nutzungsentgelt wird nach dem Festschreibungszeitraum entsprechend des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. | Stand: 27. Dezember 2025 Das Nutzungsentgelt wird nach dem Festschreibungszeitraum entsprechend des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Option: Lebenslange Festschreibung des Nutzungsentgelts auf 5,9% für Kunden ab 75 Jahren. | Stand: 13. Oktober 2025 Das Nutzungsentgelt wird nach dem Festschreibungszeitraum entsprechend des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. | Stand: 7. Mai 2025 Nutzungsentgelt wird nach Fixierungszeitraum entsprechend des SWAP-Mitte-Satz angepasst. Variables Nutzungsentgelt wird seit Dezember 2022 nicht mehr angeboten. | Stand: 15. August 2025 Das Nutzungsentgelt wird nach dem Festschreibungszeitraum entsprechend des 3-Monats-Euribor angepasst (seit 2023, zuvor VPI). | Stand: 01. Oktober 2025 Nutzungsentgelt wird alle 10 Jahre automatisch angepasst. Bemessungsgrundlage ist entsprechend der zehnjähriger Bundesrendite. Das monatliche Nutzungsentgelt ist vom Kunden frei wählbar (“Variante reduziertes Nutzungsentgelt”)Der Kunde kann sein Nutzungsentgelt reduzieren und anteilig einen größeren Anteil an seiner Immobilie an HausVorteil übergeben. | Deutsche Teilkauf hat das Neugeschäft weitgehend eingestellt. Stand: 11. Dezember 2024 | EV Liquidhome in Schwierigkeiten. Kein Neugeschäft mehr. Stand: 15. August 2025 | Unklarheit bei Ankaufvolumen Nutzungsentgelt Stand: 7. November 2025 lt. Online-Rechner Splitting-Option: Die Erstauszahlung kann teilweise abgerufen werden, bis spätestens zur vollständigen Auszahlung nach drei Jahren. Hierbei fällt das Nutzungsentgelt nur für die abgerufene Summe an. Das Nutzungsentgelt erhöht sich allerdings. | Letzte Änderung: 5. Januar 2024 Wertfaktor stellt das Neugeschäft weitgehend ein. Ab 1.1.2024 wird die Ankaufstrategie nicht fortgeführt. Mehr dazu. Das Nutzungsentgelt mit 10 Jahre Festschreibung wird entsprechend der zehnjährigen Bundesrendite angepasst. Das flexible Nutzungsentgelt wird alle 12 Monate gemäß Veränderung des 12-Monats-EURIBORs angepasst. Option: Lebenslange Festschreibung des Nutzungsentgelts: Das Durchführungsentgelt entfällt. |
Konditionen bei späterem Gesamtverkauf | ||||||||||
| Durchführungsentgelt am Gesamtverkaufspreis | 0% | 3,9% Zusätzlich berechnet werden die Anschaffungsnebenkosten des Teilverkauf-Anbieters bei Teilankauf . Diese liegen je nach Bundesland bei ca. 6% bis 9% des Kaufpreises des Teilankaufs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbuchkosten). | 0% | 2,5% | 3,25% | 4,9% – nur vom übrigen Immobilienanteil des Kunden | 0% | 5,5% | 2,0% | 3,3% (bei 10 Jahren) 4,5% (Flex-Option / variabel) |
| Maklerkosten | Max. 3,57% / 7,14% (Mit / Ohne Provisionsteilung) × Eigentumsanteil Maklerprovision 5,95% bis 7,14% je nach Bundesland. Hiervon tragen Sie Kosten anteilig entsprechend der Eigentumsanteile. Bei Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer halbiert sich die Provision. | 0% im Durchführungsentgelt inklusive | Max. 3,57% / 7,14% (Mit / Ohne Provisionsteilung) × Eigentumsanteil Maklerprovision 5,95% bis 7,14% je nach Bundesland. Hiervon tragen Sie Kosten anteilig entsprechend der Eigentumsanteile. Bei Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer halbiert sich die Provision. | Max. 3,57% / 7,14% (Mit / Ohne Provisionsteilung) × Eigentumsanteil Maklerprovision 5,95% bis 7,14% je nach Bundesland. Hiervon tragen Sie Kosten anteilig entsprechend der Eigentumsanteile. Bei Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer halbiert sich die Provision. | 0% im Durchführungsentgelt inklusive | 0% im Durchführungsentgelt inklusive | Max. 3,57% / 7,14% (Mit / Ohne Provisionsteilung) × Eigentumsanteil Maklerprovision 5,95% bis 7,14% je nach Bundesland. Hiervon tragen Sie Kosten anteilig entsprechend der Eigentumsanteile. Bei Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer halbiert sich die Provision. | 0% im Durchführungsentgelt inklusive | Max. 3,57% / 7,14% (Mit / Ohne Provisionsteilung) × Eigentumsanteil Maklerprovision 5,95% bis 7,14% je nach Bundesland. Hiervon tragen Sie Kosten anteilig entsprechend der Eigentumsanteile. Bei Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer halbiert sich die Provision. | 0% im Durchführungsentgelt inklusive |
| Mindestverkaufswert Garantie durch Verkäufer | 117% | Seit Dezember 2023: Der Verkäufer muss keine Mindestwertentwicklung garantieren. | 117 % Mindestwertentwicklung (seit Dezember 2024) | 119% | 117% | 117% | 117% | 118% | 117% bis 119% | 117% |
| Besonderheiten | Reduzierung Durchführungsentgelt auf 2,25 % bei Rückkauf durch Miteigentümer oder Erben.Heimkapital ermöglicht den Teilverkauf für jüngere Immobilieneigentümer. Diese erhalten ein lebenslanges Nießbrauchrecht. | – | – | Reduzierung Durchführungsentgelt auf 1,5 % bei Rückkauf durch Miteigentümer oder Erben. | Je nach Objekt und Lage kann sich das Durchführungsentgelt auf 3,75 bis 4,5 Prozent erhöhen. | Reduziertes Durchführungsengelt auf 1,9% bei Rückkauf durch Miteigentümer oder Erben. | Bonus für Eigentümer bis 8,5% bei Wertsteigerung. | Reduziertes Durchführungsentgelt auf 3,0 % bei Rückkauf durch den Miteigentümer oder seine Erben. | – | Reduzierung Durchführungsentgelt bei Rückkauf durch Miteigentümer oder Erben. |
Wohnrecht, Instandhaltung und Sicherheit | ||||||||||
| Wohnrecht | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. | Lebenslanges Nießbrauchrecht. |
| Kostenbeteiligung für Instandhaltung, Modernisierung und energetische Sanierung | Instandhaltung: Heimkapital beteiligt sich anteilig (entsprechend der Miteigentumsanteile) an insbesondere außergewöhnlichen Instandhaltungskosten und außerordentlichen öffentlichen Lasten in Höhe seines Miteigentumsanteils. Wertsteigernde Investitionen: Der Kunde hat ein Wahlrecht, ob er den anteiligen Zuschuss von Heimkapital in Anspruch nimmt. Tut er dies nicht, so kommt dem Kunden auch die Wertsteigerung aus den Maßnahmen beim Verkauf alleine zu Gute. | Liegt grundsätzlich beim Verkäufer. Jedoch: Verkaufen aber bleiben bezuschusst Instandhaltungskosten, energetische Sanierungen und Modernisierungen mit bis zu 20.000 Euro. Dies erst ab fünf Jahren nach Teilverkauf und nur für Maßnahmen des Katalogs der KfW-Förderungen. | Ja – Anteilig und KEINE Erhöhung des Nutzungsentgelts: Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Dach und Fach, außerordentliche öffentliche Gewöhnliche Maßnahmen können hingegen zu einer anteiligen Erhöhung | Die Kosten der außergewöhnlichen öffentlichen Lasten und Abgaben sowie der außergewöhnlichen,,Instandhaltung und Instandsetzung tragen Käufer und Verkäufer ab Besitzübergang in Höhe ihrer Miteigentumsanteile. Zu den außergewöhnlichen Maßnahmen gehören weitergehende, den wirtschaftlichen Bestand des Eigentums verbessernde Maßnahmen (Arbeiten an „Dach und Fach“, die über die gewöhnliche Instandhaltung und bloße Schönheitsreparaturen hinaus gehen) und gesetzlich vorgeschriebene energetische Sanierungen. Eine Kostenbeteiligung seitens Hausvorsorge zieht eine Erhöhung des monatlichen Nutzungsentgelts nach sich. | Ja – Anteilig gegen Erhöhung des Nutzungsentgelts: An den Kosten für größere Instandhaltung, energetische Sanierung und Modernisierung beteiligt sich | Ja – Modernisierungen OHNE Erhöhung des Nutzungsentgelts Nein – Instandhaltungskosten verbleiben beim Bewohner HausVorteil übernimmt die Kosten für Modernisierung oder energetische Maßnahmen pro Instandhaltung: Der Kunde kommt vollständig für die Instandhaltung (Reparaturen um die | Ja – Anteilig gegen Erhöhung des Nutzungsentgelts: Beteiligung entsprechend des Miteigentumsanteils
gegen Erhöhung des Nutzungsentgelts. Die Kosten gewöhnlicher Ausbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen muss | Ja – Anteilig gegen Erhöhung des Nutzungsentgelts: Anteilige Beteiligung an: Außergewöhnlicher Instandhaltung, gesetzlich vorgeschriebener energetischer Die Kosten für die gewöhnliche Instandhaltung müssen die Verkäufer zu 100 Prozent übernehmen. | Ja – Anteilig gegen Erhöhung des Nutzungsentgelts: Vobahome beteiligt sich anteilig an außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen (“Dach und Fach”) und der | Die Kosten übernimmt grundsätzlich der Verkäufer. Optional: Gegen eine Erhöhung des Nutzungsentgelts um 0,3 Prozent: Wertfaktor beteiligt sich anteilig und mit bis zu 10.000 Euro an Instandhaltungsmaßnahmen, sowie bis zu 10.000 Euro an energetisch sinnvollen Maßnahmen. |
| Sicherheit für Verkäufer Lassen Sie die Absicherung anwaltlich prüfen | Eintragung des Nießbrauchrechts an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Absicherung mit Sicherungszweckerklärung, hier Sicherungsabrede genannt.Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 117% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung verbrieftes Nießbrauchrecht an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Erstrangige Absicherung ist möglich für bestimmte Immobilien und auf expliziten Kundenwunsch. Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 100% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung des Nießbrauchrechts an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Absicherung mit Sicherungszweckerklärung.Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 117% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung des Nießbrauchrechts an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Absicherung mit Sicherungszweckerklärung. Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 119% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung verbrieftes Nießbrauchrecht an zweiter Rangstelle im Grundbuch.Absicherung mit Sicherungszweckerklärung, hier Sicherungsabrede genannt. | Eintragung des Nießbrauchrechts an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Absicherung mit Sicherungszweckerklärung. Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 117% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung des Nießbrauchrechts an erster oder zweiter Rangstelle im Grundbuch, also vor oder nach der Finanzierungsgrundschuld auf die gesamte Immobilie. Eine erstrangige Absicherung bedeutet einen Aufschlag auf das Nutzungsentgelt.Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 117% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung des Nießbrauchrechts an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Absicherung mit Sicherungszweckerklärung. Keine Information zu einer möglichen Weitergabe der Grundschuld.Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 117% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung verbrieftes Nießbrauchrecht an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Absicherung mit Sicherungszweckerklärung, hier Sicherungsabrede genannt. Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 117% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. | Eintragung des Nießbrauchrechts an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Absicherung mit Sicherungszweckerklärung. Grundschuld darf nur an Institute weitergegeben werden, die BAFin-reguliert sind. Höhe der Grundschuld-Eintragung: Der Anbieter trägt bis zu 117% des Kaufpreises des Immobilienanteils ein. Die gesamte Immobilie dient als Sicherheit. |
| Größe und Finanzierung des Anbieters | Gründung im Jahr 2020. Unter anderen ist die Vereinigte Volksbank eG mit Sitz in Reinheim an Heimkapital beteiligt. | Start in 2021. Finanzierung erfolgt nach Unternehmensangaben überwiegend mit Eigenkapital. | Das Unternehmen wurde in 2021 gegründet. 20 Mitarbeiter und jährliches Volumen von 50 bis 100 Millionen Euro. (Stand Januar 2023) | Start in 2021. Finanzierungspartner sind ausschließlich Volksbanken. | Start Anfang 2022. Immobilienanteile im Wert von 25 Millionen Euro. | Start in 2021. Finanzierung durch BAFin regulierte Bankinsitiute. | Start in 2020, Ankaufvolumen von 10 bis 15 Mio. Euro pro Monat. Finanzierungspartner sind BaFin-regulierte Bankinstitute und zusätzlich regionale Banken. | Start im Jahr 2020. Beteiligung von Engel & Völkers, Finanzierung durch Banken und institutionelle Investoren. | Start in 2021. Vobahome (ehemals: Volksbank Immobilien) erwirbt die Immobilienanteile direkt mit eigenen Finanzmitteln des Volksbankenverbunds und hält diese im Bestand. | Immobilienanteile im Wert von über 100 Millionen Euro (Stand Februar 2022). Finanzierungspartner sind ausschließlich Volksbanken und Sparkassen. |
| Geprüfter Anbieter | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN | |||||
| Heimkapital | Verkaufen aber bleiben | Wohnwert | Hausvorsorge | Realwertpartner | Hausvorteil | Deutsche Teilkauf | EV Liquidhome | Vobahome (ehem. Volksbank Immobilien) | Wertfaktor | |
Warum Alternativen zum Teilverkauf stärker in den Fokus rücken
Vor diesem Hintergrund rücken klassische Verrentungsmodelle wieder stärker in den Fokus. Sie sind rechtlich seit Jahrzehnten anerkannt, wirtschaftlich erprobt und individuell gestaltbar. Besonders relevant sind dabei Modelle, die über spezialisierte Makler umgesetzt werden, die nicht mit standardisierten Produkten arbeiten, sondern gezielt Käufer suchen, die zu den Bedürfnissen des Eigentümers und den zu verrentenden Immobilien passen.
Vollverkauf mit Nießbrauch: Rechtlich klar, wirtschaftlich planbar und altbekannt
Beim Vollverkauf mit Nießbrauch verkauft der Eigentümer seine Immobilie vollständig, behält aber das lebenslange Recht, sie weiterhin zu nutzen oder zu vermieten. Der Kaufpreis fällt in der Regel deutlich niedriger aus als bei einem klassischen Verkauf, weil der Nießbrauch wertmindernd wirkt.
Der Eigentümer erhält sofort Liquidität, die laufenden Kosten sind kalkulierbar und verhandelbar und es entstehen keine nutzungsabhängigen Entgelte, die sich dynamisch verändern können. Der Nießbrauch wird in der Regel unentgeltlich gewährt, was zu einem Abzug vom Marktwert bei Zahlung des Kaufpreises führt. Im Prinzip wird die auf dem Nießbrauch beruhende Nutzung durch den Nießbraucher auf Basis seiner statistischen Restlebenserwartung und einer fiktiven Miete gleich bei Kaufvertragsschluss vom Wert der Immobilie abgezogen.
Die vertragliche Ausgestaltung indes ist nicht weniger komplex wie bei einem Immobilienteilverkauf.
Wohnungsrecht: Sicherheit für den Eigenbedarf

Eine weitere Alternative ist der Verkauf mit lebenslangem Wohnungsrecht. Anders als beim Nießbrauch beschränkt sich das Recht hier auf die eigene Nutzung, eine Vermietung ist in der Regel ausgeschlossen. Dafür ist das Wohnungsrecht häufig noch stärker auf den persönlichen Lebensbedarf zugeschnitten, insbesondere was die Verteilung der Aufgaben zwischen neuem Eigentümer und Wohnungsrechtberechtigten angeht.
Auch hier gilt: Die rechtlichen Mechanismen sind seit langem bekannt, die Auswirkungen auf Kaufpreis, laufende Kosten und Erben lassen sich klar berechnen und folgen derselben Methodik wie beim Nießbrauch. Wie beim Vollverkauf mit Nießbrauch ist die Vereinbarung einer Rückkaufklausel absolut unüblich- eine solche spricht gerade bei unklaren Verhältnissen durchaus für einen Immobilienteilverkauf.
Rückmietmodell: Individuell statt standardisiert
Beim Rückmietverkauf verkauft der Eigentümer seine Immobilie vollständig und schließt gleichzeitig einen langfristigen, meist lebenslangen Mietvertrag ab. Dieses Modell wird häufig kritisch gesehen, weil Mietverträge kündbar sind und Mieten steigen können.
In der Praxis zeigen jedoch individuell ausgehandelte Mietverträge mit Ausschluss der Kündigung durch den Eigentümer, ein differenzierteres Bild. Spezialisierte Makler sind in der Lage, Käufer zu suchen, die an langfristigen, stabilen Mietverhältnissen interessiert sind – etwa private Investoren, die selbst nicht einziehen wollen und den Kauf als reine Renditeinvestition ansehen.
Der Vorteil solcher individuellen Lösungen liegt darin, dass sie nicht schematisch, sondern auf die persönliche Situation des Eigentümers zugeschnitten sind. Vertragslaufzeiten, Mietanpassungen und Sonderrechte können verhandelt werden.

Die Rolle spezialisierter Makler
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Rolle von Maklern, die sich auf die Immobilienverrentung spezialisiert haben. Sie arbeiten nicht mit vorgefertigten Produkten, sondern mit realen Käufern. Dadurch entsteht Wettbewerb – und Wettbewerb führt in vielen Fällen zu besseren Konditionen für Eigentümer.
Statt sich auf ein einzelnes Modell festzulegen, sollten Eigentümer immer verschiedene Optionen vergleichen und diejenige wählen, die rechtlich, wirtschaftlich und persönlich am besten passt.
Fazit: Mehr Transparenz ist wichtig für die Weiterentwicklung des Teilkaufmodells
Der Mustervertrag des Bundesverbands Immobilienverrentung ist ein guter und wichtiger Schritt in Richtung Transparenz, die lange Zeit auf dem Markt vermisst wurde. Er ersetzt jedoch weder die juristische Einordnung, noch die wirtschaftlichen Modalitäten bezüglich der Anbieter. Für Verbraucher bleibt deshalb auch in 2026 entscheidend, die eigenen Bedürfnisse genau zu kennen und zu entscheiden, ob der Immobilienteilverkauf die richtige Strategie ist.
Für viele- besonders etwas jüngere- Rentnerinnen und Rentner ist der Teilverkauf ihrer Immobilie oft die einzige Möglichkeit, um Eigenkapital aus ihrer selbstgenutzten Immobilie zu ziehen und dennoch nicht ausziehen zu müssen. Wenn es gelingt, dieses Modell weiterhin auszubauen, kann vielen Menschen dabei geholfen werden, ihr Alter sinnvoll zu finanzieren.
Rückmietverkauf: Lebenslanges Wohnrecht mit Mietvertrag
Rückmietverkauf: Wie funktioniert ein Mietvertrag auf Lebenszeit?
Hausverkauf mit Nießbrauch
Nießbrauch: Wie funktioniert der Immobilienverkauf mit Wohnrecht?
Ausdruck: 16.01.2026
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