Wie funktioniert eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht und im BGB § 1191 BGB  geregelt:

  1. Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld).
  2. Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind.

Die Grundschuld ist in der Regel die wichtigste Sicherheit für eine Bank. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist sie im Gegensatz zur Hypothek nicht an eine bestimmte Forderung geknüpft. Wenn Sie Ihre Zinsen und Tilgung für den Immobilienkredit nicht erbringen, dann kann die Bank aufgrund der Grundschuld auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung zugreifen. Das heißt sie kann diese zwangsversteigern und den Erlös zur Bedingung des Immobilienkredits verwenden.

Außerdem wird sie im Grundbuch in der dritten Abteilung eingetragen. Nur mit Eintragung ist diese abgesichert. Wird das Haus oder die Wohnung verkauft bleibt die Grundschuld bis zur Begleichung als dingliches Recht im Grundbuch bestehen.