Was ist die Grunderwerbsteuer?

Grunderwerbsteuer (ebenso korrekte Schreibweise, aber seltener: Grunderwerbssteuer) ist immer dann relevant, wenn man ein Grundstück erwirbt oder einen Teil an einem Grundstück.

Außerdem ist sie auch eine Verkehrssteuer, das heißt sie fällt an, da man mit dem Erwerb eines Grundstücks am Rechts-und Wirtschaftsverkehr teilnimmt.

Bei dieser Steuer handelt es sich außerdem um eine Ländersteuer, die auf dem Grunderwerbsteuergesetz  beruht. Die Prozentsätze der Steuer variieren abhängig vom Bundesland und bewegen sich zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Erwirbt man das Grundstück durch Erbe oder Schenkung, muss man keine Grunderwerbsteuer entrichten.

Mehr zum Thema Erbschaft-und Schenkungssteuer lesen sie in unserem Ratgeber.

Weitere Fragen und Antworten rund um Grunderwerbsteuer

Wie viel Grunderwerbsteuer muss ich bezahlen?

Bis 2006 waren die Grunderwerbsteuersätze für alle Bundesländer in Deutschland noch gleich. Seitdem muss man sich für das jeweilige Bundesland den Steuersatz heraussuchen. Bayern ist das einzige Bundesland, das die Steuer seitdem nicht angehoben hat.

Den Steuersatz den Sie für Ihren Grunderwerb zahlen müssen, entnehmen Sie der Tabelle:

Stand: März 2024
Bundesland Steuersatz Änderungen
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 5,5 % Seit 2023: Erhöhung auf von 4,5% auf 5,5 %.
In Planung: Reduzierung für bestimmte Gruppen, zum Beispiel für Familien, auf 3,5 %.
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 % Geplant bei Kauf ab 01.01.2022 (rückwirkend): Senkung um 2 Prozentpunkte für Erstkäufer als Zuschuss über die NRW Bank (Förderung wird im Jahr 2023 fortgesetzt, solange Fördertopf gefüllt ist)
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 5,5 % Seit 2023: Erhöhung von 3,5% auf 5,5 %.
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Wann muss ich keine Grunderwerbsteuer bezahlen?

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es einige Fälle, bei denen die Grunderwerbsteuer ausbleibt:

  • Wenn Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind
    • zum Beispiel Eltern und Kinder
  • Im Falle eines Grundstückerwerbs durch ein Erbe
  • Im Falle eines Grundstückerwerbs durch eine Schenkung
  • Wenn das Grundstück zwischen Ehepartnern verkauft wird
    • dies gilt auch noch nach der Scheidung