Was ist ein Familienheimprivileg?

Das Familienheimprivileg bezeichnet eine Steuerbefreiung im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG), die es Kindern ermöglicht, eine vom Erblasser selbst genutzte Wohnimmobilie steuerfrei zu erben. Voraussetzung ist, dass der Erbe die Immobilie unverzüglich selbst zu Wohnzwecken nutzt und diese Nutzung über einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren aufrechterhält.

Die Steuerbefreiung ist auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt und gilt ausschließlich für das konkret vom Erblasser bewohnte Objekt. Eine Übertragung auf andere Immobilien aus dem Nachlass ist ausgeschlossen. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der Frist aufgegeben, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.