Wie hoch ist der Ertragsanteil bei der Leibrente?

Bei der Leibrente kann man den Ertragsanteil als Zinsanteil bezeichnen. Nur ein Teil der Leibrente ist für Ihre Steuer relevant. Das wird in § 22  Einkommenssteuergesetz geregelt.

Wie hoch ist der Ertragsanteil der Leibrente?

Der Ertragsanteil beträgt je nach Alter zwischen 1 und 59 Prozent. Wir stellen Ihnen die Tabelle und Berechnung in unserem Ratgeber zur Leibrente Steuer zur Verfügung.

Weitere Fragen und Antworten rund um Ertragsanteil

Muss man eine Immobilienrente versteuern?

Ja, eine Immobilienrente, oder Immobilie-Leibrente genannt, muss grundsätzlich versteuert werden. Ausnahmen oder Schlupflöcher gibt es nicht.

Es muss allerdings nicht auf die komplette Leibrente Steuern bezahlt werden. Lediglich der Ertragsanteil ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Beispielsweise muss ein 70-jähriger nur 15 Prozent der Immobilienrente versteuern. Wenn diese Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, kann es sein, dass auf die Leibrente insgesamt keine Steuer anfällt. Mehr in unserem Ratgeber zur Leibrente.

Wie funktioniert die Berechnung der Leibrente-Steuer?

Anhand von einem Beispiel erläutern wir Ihnen zuerst in aller Kürze, wie Sie die Steuer auf die Immobilien-Leibrente berechnen:

  • Monatliche Leibrente: 2.000 Euro
  • Alter des Bezugsberechtigten: 60 Jahre
  • Persönlicher Steuersatz: 30 Prozent

Rechnung:

2.000 Euro x Ertragsanteil 22% = 440 Euro sind zu versteuern
440 Euro x 30 % persönlichen Steuersatz = 132 Euro

Die Steuerlast beträgt 132 Euro.

Bei einem 60-jährigen muss nur der Ertragsanteil von 22 Prozent versteuert werden.

Hier finden Sie weitere Beispiele, Tabellen und Informationen.