Was ist ein Erbbaurecht?

Erbbaurecht gewährt dem Erbbauberechtigtem das Recht ein Grundstück zu bebauen, obwohl es diesem nicht gehört.
Das besondere ist, dass bei einem Erbbaurecht das Eigentum am Grundstück und das Eigentum am Bauwerk bei unterschiedlichen Personen liegen.

 

Für die Dauer des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Bauwerks die gleichen Rechte die sonst für Eigentümer auch üblich sind:

  • er darf es belasten
  • er darf es verkaufen
  • er darf es vererben

Um dies zu tun ist allerdings die Zustimmung des Grundstückeigentümers nötig.

Als Ausgleich für das gewährte Recht erhält der Erbbaurechtsgeber für die vereinbarte Dauer einen Erbbauzins vom Rechtsnehmer.

In Deutschland sind im Gesetz über das Erbbaurecht  alle Einzelheiten genau geregelt.

Eine der wesentlichen Eigenschaften dieses Rechts ist es, dass es nur ein Recht auf Zeit ist. Nach der anfangs vereinbarten Zeit, erlischt das Erbbaurecht und das Grundstück geht an den Erbbaurechtsgeber zurück.

Wichtig hierbei ist, dass der Erbbaurechtsgeber den Erbbauberechtigten für den “Verlust” des Bauwerks entschädigen muss. Üblich sind hier zweidrittel des Verkehrswertes des Bauwerks, sofern keine Sonderregelungen greifen.
Wie genau der Verkehrswert ermittelt wird lesen sie hier.

 

 

Weitere Fragen und Antworten rund um Erbbaurecht

Wann ist ein Erbbaurecht sinnvoll?

Ein Erbbaurecht hat viele Vorteile. Das ist auch der Grund weshalb es seit einigen Jahren in Deutschland wieder vermehrt zum Einsatz kommt.

  • Einer der Vorteile ist, dass so günstiger Wohnraum geschaffen werden kann:
    Die Gemeinden, Städte oder auch Kirchen vergeben das Recht an beispielsweise junge Familien die ein Haus bauen möchten. Dadurch werden die Familien von der Last befreit das Grundstück zu erwerben und müssen weniger finanzielle Mittel aufwenden.
  • Ein weiterer Vorteil ist die Vermeidung von Spekulationen auf Wertsteigerungen des Grundstücks:
    Dies ist bei einem Erbbaurecht nicht möglich, da mit der Einräumung des Rechts auch eine Pflicht zur Bebauung einhergeht.
    Dadurch kann Grund und Boden für Wohnungsbau von Gemeinden oder Städten freigegeben werden und gleichzeitig eine Spekulation ausgeschlossen werden.
  • Für Kirchen ist dieses Recht auch oft von Vorteil:
    Wegen des Kanonischen Rechts ist es Kirchen oftmals untersagt Grundstücke zu veräußern. Mit der Einräumung eines Erbbaurechts wird die Veräußerung umgangen und das Grundstück kann dennoch für Bauvorhaben freigegeben werden.

Wann erlischt das Erbbaurecht?

Oftmals wird das Erbbaurecht auf eine Dauer von 99 Jahren angesetzt.
Ist die Zeit gekommen, dass das Erbbaurecht ausläuft, ist die häufigste Vorgehensweise, dass der Erbbauberechtigte für den “Verlust” des Bauwerks mit zweidrittel von dessen Verkehrswert entschädigt wird. Ist dies der Fall, erlischt das recht und das Bauwerk geht in das Eigentum vom Grundstückseigentümer über.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass dem Rechtsnehmer einer Laufzeitverlängerung für das Erbbaurecht angeboten wird.
Lehnt der Berechtigte diese ab, so entfällt dessen Anspruch auf Entschädigung für das Bauwerk laut § 27 BGB .