Was bedeutet die 3-Objekt-Grenze?

Die 3-Objekt Grenze ist vom Bundesfinanzhof geschaffen worden, um eine bessere Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel zu gewährleisten.
Näheres zu Einkünften aus Gewerbebetrieb ist im §15EStG geregelt.

Die Kernaussage dieser Regelung ist folgende:
Erfolgt der Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb der Frist von fünf Jahren, nach deren Erwerb, so liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor.

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