Wie funktioniert ine
Die Reallast wird in § 1005 BGB geregelt. Es handelt sich um das Recht für eine Person an wiederkehrenden Leistungen aus einer Immobilie. Die Leistungen können aus Geldzahlungen, aber auch Dienstleistungen oder anderen Vorteilen bestehen.
Die Reallast wird im Grundbuch eingetragen und kann nur durch den Berechtigten wieder gelöscht werden.
Ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kann mit einer Reallast belastet werden. Dies ist oft in Verbindung mit einer Leibrente der Fall. Hierbei wird das Eigentum an der Immobilie übertragen, aber zugunsten des Übergebenden wird eine regelmäßige Zahlung vereinbart.