Immobilienverrentung
Interview mit Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV
Immobilienverrentung im Fokus: BVIV-Vorstand Christoph Sedlmeier über Verbraucherschutz, Teilverkauf und Qualitätsstandards
Die Immobilienverrentung gewinnt für viele ältere Eigentümer als Alternative zum klassischen Immobilienverkauf zunehmend an Bedeutung. Modelle wie Immobilienteilverkauf, Erbbaurechtsmodell, Zustifterrente oder Rückmietkauf versprechen finanzielle Flexibilität bei gleichzeitigem Verbleib im eigenen Zuhause. Gleichzeitig stellen sich Verbraucher immer häufiger Fragen zu Transparenz, Beratung, Vergleichbarkeit und den Risiken der einzelnen Modelle.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV) seine Verbraucherschutzstandards erweitert und einen neuen Qualitätsrahmen für seine Mitgliedsunternehmen vorgestellt. Doch reichen freiwillige Branchenstandards aus? Wie wird sichergestellt, dass Verbraucher objektiv beraten werden? Und welche Rolle spielen unabhängige Experten sowie der Wettbewerb im Markt?
Im Interview beantwortet Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV, die Fragen von immo.info zu den neuen Qualitätsstandards, zur Geeignetheitsprüfung verschiedener Verrentungsmodelle, zur Zukunft des Immobilienteilverkaufs sowie zu den Herausforderungen für Verbraucher und Anbieter in einem sich wandelnden Markt.

Foto: Stiftung Liebenau – Portraits
Christoph Sedlmeier
Christoph Sedlmeier leitet die Abteilung „Zustifterrente und Konzeptentwicklung“. Bei der Stiftung Liebenau. Er ist Diplom-Kaufmann sowie Diplom-Sachverständiger für Immobilienbewertung. Er ist ehrenamtlicher Vorstand des Bundesverbandes Immobilienverrentung e.V. (BVIV).
Interview IMMO.info mit Christoph Sedlmeier
1. Herr Sedlmeier, mit der Pressemitteilung des BVIV vom 29.7.2026 teilen Sie mit, dass der Verband einheitliche Verbraucherschutzstandards für die gesamte Immobilienverrentung ausbaut. Welche Modelle sind hiervon umfasst und wie hoch ist der jeweilige Marktanteil dieser Modelle?
„Die Einführung der Verbraucherschutzstandards durch die Anbieter im BVIV umfasst die Modelle Zustifterrente, Rückmietkauf, Teilverkauf und Erbbaurechtsmodell. Der Teilverkauf ist dabei das am meisten nachgefragte Modell, gefolgt vom Erbbaurechtsmodell und der Zustifterrente. Für den Rückmietkauf gibt es noch keine Marktzahlen.”
2.Ein Großteil der Immobilienverrentungen wird nicht über institutionelle Anbieter von Immobilienverrentungsmodellen abgewickelt. Hierbei handelt es sich um Verrentungen, die Privatleute mit Privatleuten, oft durch die Einschaltung von Maklern, abschließen. Wie stellen Sie sicher, dass die von Ihnen initiierten Standards auch auf diesen Kundenkreis anwendbar sind?
„Wir können diese angesprochene Entwicklung nicht bestätigen, freuen uns aber, falls Sie belastbare Zahlen dazu haben. Als Branchenverband können wir Standards zunächst für unsere Mitgliedsunternehmen entwickeln und verbindlich etablieren. Auf privat zwischen Einzelpersonen geschlossene Verrentungsvereinbarungen haben wir naturgemäß keinen unmittelbaren Einfluss.
Unser Anspruch ist jedoch, Qualitätsstandards zu entwickeln, die über unseren Mitgliederkreis hinaus als Orientierung dienen können. Deshalb legen wir unsere Standards transparent offen und werben dafür, dass sie möglichst breite Anwendung finden und Eigentümerinnen und Eigentümer dafür sensibilisieren, möglichst mit institutionellen Anbietern zu verrenten. Unser Ziel ist es, die Qualität der Beratung und die Transparenz in der gesamten Immobilienverrentung kontinuierlich zu verbessern. Dazu trägt auch die Qualifizierung zum „Experten/Expertin für Immobilienverrentung (BVIV)“ bei, die immer stärker unter den Vermittlern nachgefragt wird.”
3. Sie wollen über den Baustein einer Geeignetheitsprüfung im Rahmen der Beratung Ihrer Mitgliedsunternehmen dazu beitragen, gemeinsam mit den Interessenten zu prüfen, welches Verrentungsmodell zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Themen passt. Wie stellen Sie sicher, dass ein Mitgliedsunternehmen aus Ihrem Verband, das nur ein Modell anbietet, diese Geeignetheitsprüfung objektiv durchführt? Was machen diese Mitgliedsunternehmen mit Kunden, die sich für das von ihnen angebotene Modell nicht eignen?

„Die Geeignetheitsprüfung – mit der wir eine der zentralen Forderungen des Verbraucherschutzes erfüllen – soll gerade sicherstellen, dass nicht jedes Gespräch zwangsläufig in das vom jeweiligen Unternehmen angebotene Modell mündet. Ergibt die Prüfung, dass dieses Modell für die persönliche oder wirtschaftliche Situation des Interessenten nicht geeignet ist, sollte dies transparent kommuniziert werden. In diesen Fällen sehen unsere Qualitätsstandards vor, dass auf besser geeignete Alternativen hingewiesen oder – sofern das Unternehmen diese selbst nicht anbietet – an entsprechende Anbieter verwiesen wird. Unser Anspruch ist, dass am Ende die passende Lösung für den Verbraucher im Mittelpunkt steht – nicht der Abschluss eines bestimmten Produkts. Wir haben uns diesbezüglich eng mit dem Verbraucherschutz abgestimmt und werden auch künftig anstreben, deren Feedback einzuholen.”
4. Wer überwacht im konkreten Einzelfall die Einhaltung der vom Verband aufgestellten Standards und was passiert im Falle eines Verstoßes?
„Der BVIV ist ein Branchenverband und keine Aufsichts- oder Regulierungsbehörde. Deshalb überwachen wir keine einzelnen Beratungsgespräche oder Vertragsabschlüsse – das wäre kartellrechtlich auch problematisch. Unsere Aufgabe besteht darin, verbindliche Qualitätsstandards für unsere Mitglieder zu entwickeln und sie auf deren Einhaltung zu verpflichten. Die Verantwortung für die Umsetzung im konkreten Beratungsfall liegt beim jeweiligen Mitgliedsunternehmen.
Werden Verstöße gegen die Verbandsstandards bekannt, werden diese im Rahmen der satzungsmäßigen Möglichkeiten des Verbandes geprüft und können entsprechende verbandsinterne Konsequenzen nach sich ziehen. Unser Ziel ist dabei nicht die Einzelfallaufsicht, sondern die kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung hoher Qualitätsstandards. Die konkrete Beratung unterliegt selbstverständlich den allgemeinen zivilrechtlichen und – soweit einschlägig – regulatorischen Vorgaben. Der BVIV ersetzt diese staatlichen Rahmenbedingungen nicht, sondern ergänzt sie durch zusätzliche Qualitätsstandards, zu denen sich seine Mitglieder freiwillig verpflichten.”
5. Sie schreiben in der veröffentlichten Pressemitteilung: „Verbraucherschutz endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Er beginnt mit einer verständlichen Beratung und einer informierten Entscheidung. Deshalb entwickeln wir unsere Qualitätsstandards kontinuierlich weiter.“ Unserer Erfahrung nach mehren sich die Anfragen von Teilkaufkunden, die die Teilkaufvereinbarung beenden, aber nicht ausziehen wollen. Sehen Ihre Standards auch für diese Kunden einen alternativen Exit-Weg vor?

„Diese Entwicklung können wir in dieser Form nicht bestätigen. Entsprechende Fälle sind uns nicht bekannt. Grundsätzlich gilt: Wer sich für ein Immobilienverrentungsmodell entschieden hat, hat die damit verbundenen Kosten und Rahmenbedingungen bereits in Kauf genommen. Ein Wechsel von einem Verrentungsmodell in ein anderes, während das Wohnrecht oder Nutzungsrecht erhalten bleiben soll, ist aus Verbrauchersicht regelmäßig nicht sinnvoll, weil damit in der Regel erneut die produkttypischen Kosten eines Verrentungsmodells anfallen würden.
Wenn sich die persönliche Lebenssituation dennoch verändert, sind die jeweiligen Anbieter die richtigen Ansprechpartner, um die vertraglich vorgesehenen Möglichkeiten im Einzelfall zu prüfen. Alle Unternehmen im BVIV haben sich im Übrigen im Code of Conduct verpflichtet, nach Alternativen in solchen Fällen zu suchen.”
Insbesondere Teilkaufkunden, die aus ihrer Teilkaufvereinbarung aussteigen, aber dennoch nicht ausziehen wollen, mehren sich.
Die Gründe hierfür sind vielfältig: meistens können sich die Teilverkäufer das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr leisten oder aber sie wollen weitere Miteigentumsanteile an die Teilkaufgesellschaft verkaufen, was ihnen bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt wurde, die Teilkaufgesellschaften aber mangels Refinanzierung großteils nicht mehr darstellen können.
Wir empfehlen auch hier, fachkundigen Rat einzuholen, zum Beispiel bei unserem Kooperationspartner RentePlusImmobilie.
6. Wettbewerb ist oft gut für den Verbraucherschutz. Wie bewerten Sie mit Blick auf den Verbraucherschutz den Wegfall von Mitbewerbern durch die mittlerweile seit einem Jahr stark eingeschränkten Refinanzierungsmöglichkeiten im Bereich des Immobilienteilverkaufs?
„Wettbewerb ist grundsätzlich wichtig, weil er Innovationen fördert und Verbraucherinnen und Verbrauchern Auswahl bietet. Gleichzeitig ist die Anzahl der Marktteilnehmer allein kein Maßstab für guten Verbraucherschutz.
Die derzeit erschwerten Refinanzierungsbedingungen sind Ausdruck des allgemeinen Kapitalmarktumfelds und betreffen zahlreiche Branchen. Für Verbraucher ist vor allem entscheidend, dass die am Markt tätigen Anbieter wirtschaftlich solide aufgestellt sind und langfristig verlässliche Vertragspartner bleiben.
Unabhängig von der Zahl der Anbieter setzt sich der BVIV deshalb dafür ein, dass ein fairer Wettbewerb auf der Grundlage einheitlicher Qualitäts- und Transparenzstandards stattfindet. Aus unserer Sicht stärkt genau das den Verbraucherschutz.”
7. Die Vergleichbarkeit von Angeboten unterschiedlicher Verrentungsanbieter zu unterschiedlichen Verrentungsmodellen dürfte nach wie vor für Verbraucher äußerst komplex sein. Wie bewerten Sie die Notwendigkeit der Einholung unabhängiger Verrentungsexpertise für Verbraucher?
„Die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Verrentungsmodelle ist anspruchsvoll. Deshalb halten wir unabhängige Einordnungen grundsätzlich für sinnvoll und begrüßen ausdrücklich die Arbeit von Institutionen wie der Stiftung Warentest . Solche Analysen leisten einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Als Branchenverband unterstützen wir diese Transparenz und stehen für einen offenen Austausch zur Verfügung. Gleichzeitig entwickeln wir unsere eigenen Qualitätsstandards kontinuierlich weiter, damit Verbraucher bereits in der Beratung verständlich über Chancen, Risiken und Alternativen informiert werden. Beides ergänzt sich aus unserer Sicht: unabhängige Information und hohe Beratungsqualität.”

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