Interview
Erbteil verkaufen – Interview mit André Karl, Geschäftsführer von ErbKapital
Die frohe Kunde einer Erbschaft löst häufig Stress aus: Ist man nämlich nicht Alleinerbe, sondern erbt in einer Erbengemeinschaft, kann dies mit jeder Menge Ärger einhergehen. Ganz besonders relevant ist dies, wenn Immobilien zur Erbmasse zählen. Dann wird nämlich die Erbengemeinschaft Eigentümerin der vererbten Immobilie und wesentliche Entscheidungen zu dieser können nur noch gemeinsam getroffen werden.
Weiterführende Info hierzu: 'Die Erbengemeinschaft als Immobilieneigentümer/in' von Janine Hardi
Einen Ausweg aus dieser Misere sieht das Gesetz im Verkauf des Erbteils vor:
In § 2033 BGB regelt das Bürgerliche Gesetzbuch das Verfügungsrecht des Miterben und legt fest, dass jeder Miterbe über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen, ihn also verkaufen kann. Doch wer kauft solche Erbanteile und warum? Diese Fragen haben wir André Karl gestellt. Er ist Geschäftsführer der M&A Kapital GmbH, die im Internet die Website www.erbkapital.de betreibt.
Interview mit André Karl, Geschäftsführer von ErbKapital

André Karl
Geschäftsführer von ErbKapital
Herr Karl, was genau löst Ihr Geschäftsmodell für Erben – und in welchen Situationen ist der Verkauf eines Erbanteils wirklich sinnvoll?

Unser Geschäftsmodell löst ein sehr konkretes und weit verbreitetes Problem:
Erbengemeinschaften sind rechtlich handlungsunfähig, sobald sich die Erben nicht einig sind. Jede Entscheidung – insbesondere bei Immobilien – erfordert Einstimmigkeit. In der Praxis führt das häufig zu Stillstand, jahrelangen Verzögerungen oder eskalierenden Konflikten.
ErbKapital setzt genau hier an. Wir ermöglichen Erben, ihren Erbanteil direkt zu verkaufen und die Erbengemeinschaft vollständig zu verlassen. Der Erbe erhält sofort Liquidität und ist nicht länger Teil eines Systems, das er weder steuern noch beeinflussen kann.
Sinnvoll ist der Verkauf insbesondere dann, wenn
- die Erbengemeinschaft blockiert oder zerstritten ist,
- unterschiedliche Interessen bestehen (z. B. Eigennutzung vs. Verkauf),
- dringend Liquidität benötigt wird,
- oder eine Immobilie im Nachlass liegt, die faktisch „unverwertbar“ ist, solange keine Einigung erzielt wird.
Wir verstehen uns dabei nicht als Berater, sondern als unternehmerische Lösung: Wir kaufen den Erbanteil direkt und schaffen Klarheit.
Welche typischen Fälle begegnen Ihnen in der Praxis – eher Streit in Erbengemeinschaften, Liquiditätsbedarf oder komplexe Immobiliennachlässe?

In der Praxis ist es meistens eine Kombination aus allem.
Der häufigste Auslöser ist eine Immobilie im Nachlass, denn hier prallen Emotionen, wirtschaftliche Interessen und rechtliche Zwänge unmittelbar aufeinander.
Typische Situationen sind:
- Geschwister oder Verwandte mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen,
- ein Erbe blockiert bewusst oder reagiert nicht mehr,
- ein Erbe wohnt in der Immobilie, andere wollen verkaufen,
- Erben leben im Ausland oder haben keinen Bezug zur Immobilie,
- oder es besteht akuter Liquiditätsbedarf, etwa durch Steuern oder private Verpflichtungen.
Ich persönlich kenne diese Konstellationen sehr gut – nicht aus der Theorie, sondern aus meiner Tätigkeit als Investor.
Als wir uns in der Vergangenheit Immobilien mit komplizierten Eigentümerstrukturen angesehen haben, waren Erbengemeinschaften immer wieder der zentrale Engpass. Genau aus diesen Erfahrungen heraus ist ErbKapital entstanden: als Antwort auf ein strukturelles Marktproblem.
Kritiker sagen, der Verkauf eines Erbanteils führe zu geringeren Erlösen als eine klassische Erbauseinandersetzung – wie begegnen Sie diesem Argument?
Das Argument ist grundsätzlich richtig, aber unvollständig.
Ja: Wer seinen Erbanteil sofort verkauft, erzielt in der Regel nicht den theoretisch maximalen Erlös, den man vielleicht nach Jahren einer vollständigen Erbauseinandersetzung erreichen könnte.
Aber diese maximale Lösung setzt voraus, dass:
- alle Erben kooperieren,
- ausreichend Zeit vorhanden ist,
- und zusätzliche Kosten, Risiken und emotionale Belastungen in Kauf genommen werden.
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Erben zahlen einen hohen Preis für das Warten – finanziell wie persönlich. Stillstand, Streit, Anwalts- und Gerichtskosten oder Teilungsversteigerungen vernichten oft mehr Wert, als der Abschlag beim Direktverkauf ausmacht.
ErbKapital bietet daher eine bewusste Alternative:
Liquidität, Klarheit und einen sauberen Ausstieg heute, statt ungewisser Erlöse irgendwann.
Am Ende geht es nicht nur um den letzten Euro, sondern um Planbarkeit, Frieden und Entscheidungsfreiheit.
Wie läuft der Verkauf eines Erbanteils konkret ab – von der Bewertung bis zur Auszahlung – und worauf sollten Erben besonders achten?

Der Verkauf eines Erbanteils ist rechtlich anspruchsvoll und wirtschaftlich sensibel. Genau deshalb haben wir den Prozess bewusst klar, schlank und notariell abgesichert aufgebaut.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Erstkontakt & Vorprüfung – unverbindlich und diskret
- Juristische und wirtschaftliche Prüfung des Nachlasses, insbesondere der Immobilie
- Verbindliches Kaufangebot auf Basis realistischer Marktannahmen
- Notarielle Beurkundung des Verkaufs
- Schnelle Auszahlung des Kaufpreises nach dem Notartermin
Wichtig ist aus unserer Sicht:
- Transparenz bei Bewertung und Struktur
- keine versteckten Kosten
- notarielle Abwicklung ohne Grauzonen
- und ein Käufer, der das Risiko wirklich selbst trägt
Hier liegt unsere Stärke: Wir sind kapitalstarker Käufer, keine Vermittler. Wir entscheiden selbst, zahlen selbst und übernehmen anschließend alle Rechte und Pflichten.
Wie entwickelt sich der Markt für Erbanteile in Deutschland – sehen Sie hier ein wachsendes Segment im Immobilienbereich?

Ganz klar: Ja, der Markt wächst deutlich.
Deutschland steht vor einem massiven Vermögensübergang. Immobilien spielen dabei eine zentrale Rolle. Gleichzeitig werden Familienstrukturen komplexer, Wohnorte internationaler und Interessen heterogener.
Das klassische Modell „alle Erben einigen sich einvernehmlich“ funktioniert immer seltener.
Hinzu kommt eine große Unsicherheit: Viele Erben wissen schlicht nicht,
- dass sie ihren Erbanteil verkaufen dürfen,
- wie der Prozess funktioniert,
- oder welche Alternativen sie zur jahrelangen Blockade haben.
Wir sehen deshalb ein strukturell wachsendes Segment im Immobilienmarkt, in dem ErbKapital genau dafür positioniert ist: als Brücke zwischen juristischem Erbrecht und unternehmerischer Realität.
Die Miterben in der Erbengemeinschaft erhalten ein gesetzliches Vorkaufsrecht gem. § 2034 BGB . Wenn also ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten verkauft, schützt dieses Vorkaufsrecht die Gemeinschaft vor dem Eintritt fremder Personen.
Es kann innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnisnahme ausgeübt werden, wodurch der Miterbe in den Kaufvertrag eintritt. Die Ausübungsfrist für den kaufwilligen Miterben beginnt ab Mitteilung des notariellen Erbteilkaufvertrags zu laufen. Die Rechtsfolge der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts ist, dass der oder die Miterbe(n) in den Vertrag eintreten, der mit dem Dritten vereinbart wurde.
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Ausdruck: 23.04.2026
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